Mietrecht - "Besuch" in WG?
Folgender Fall der einem Freund von mir gerade passiert-
Einer der Mitbewohner bekommt ständig "Besuch" von einer Person, die dann auch mehrere Tage bleibt und bei dem auf der Couch übernachtet. Dann wieder ein, zwei Tage weg und wieder für mehrere Tage manchmal Wochen.
Nebenkosten werden auf alle aufgeteilt, daher hat mein Freund da keine Lust drauf. Der Junge sagt aber es ist ihm egal! Vermieter sagt, dass er das zwar nicht toll findet, aber nichts machen kann. Erstens kann er es eh nicht beweisen und zweitens darf man einige Wochen Besuch bekommen und wenn es nicht am Stück ist, dann kann er nix machen.
Kann man da echt nix machen oder ist der Vermieter einfach zu faul oder kennt sihc halt nicht aus?
6 Antworten
Was willst du da machen? Wenn es ihn stört soll dein Freund ausziehen. Die Nebenkosten die man zusätzlich hat sind so niedrig, da würde ich nicht rumstreiten. Du selbst wirst ihn ja auch öfter mal besuchen und niemand beschwert sich.
Rechtlich hat dein Freund keine Chance.
Ist halt eine WG. Wenn ihn sowas stört soll er sich ne eigene Wohnung holen oder sich seine Mitbewohner besser aussuchen.
Da kann man tatsächlich nichts machen.
Erst einmal darf hier der Begriff WG nicht verwendet werden, weil das keine Mietvertragsform ist.
Wenn eine Mieterpartei mit 3 Mietern besteht, dann ist da wohl "Was zu machen"! die Mieter sind alle gleichberechtigt und Langzeitbesuche eines einzelnen Mieters müssen sie mittragen also auch von jedem einzelnen genehmigt werden.
Bei anderen Mietformen Hauptmieter/Untermieter oder gar Einzelmieter ist nur bedingt etwas zu machen, nämlich angemessene Mietminderung bzw.neue Verteilung der Betriebskosten.
Das muss aber näher untersucht werden.
Mach mal eine Rechnung
wie hoch die Neben kosten ,pro Tag wären ,bei einer Person mehr
Dann trage in den Kalender ein wann Besuch da ist und zähle am Ende des Jahres die Besuchstage,
wenn da mehr als 100 zusammenkommt ,könntest du verlangen das er Nebenkosten nachzahlt , der Betrag wird vermutlich ja monatlich nur sehr gering sein
ich weiß nicht ob sich der Aufwand lohnt
Der Vermieter kann nur dann was machen, wenn in eine Wohnung, die zum Beispiel an 3 Personen vermietet wurde, dauerhaft eine vierte Person eingezogen ist.
Dann aber nicht, um auf irgendeine Art Frieden zwischen den Bewohnern herzustellen, sondern, um Personen bezogene Nebenkosten gerecht aufteilen zu können und um ggf. den Zuzug zu verweigern, wenn in der Person des/der zugezogenen oder aufgrund der Wohnungsgröße der Zuzug verboten werden soll.
Ansonsten ist es Sache der WG-Bewohner selbst, eine Art verbindliche Ordnung aufzustellen, wie die Wohnung genutzt werden darf. Alle müssen sich einig sein und alle müssen den internen Vereinbarungen zustimmen. Ggf. in Form eines schriftlich aufgesetzten Vertrags. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann dabei alles vereinbart werden, was nicht gegen die guten Sitten verstößt. Damit hat der Vermieter aber nicht das Geringste zu tun.
asozial ist es aber schon irgendwo dreiviertel der zeit zu wohnen und andere zu nerven ey