Streit ums WG-Konto
Hallo,
meine Frage ist folgende: Ich habe ca 2 Jahre in einer WG gewohnt. Ich war Hauptmieter und habe Untermietverträge. Jeder (inkl mir) hat seinen Teil der Miete auf ein von mir eingerichtetes Konto überwiesen. Für dieses Konto waren die anderen zeitweise auf zeichnungsberechtigt, es war aber immer mein Konto. Von da gingen dann die Miete an den Vermieter Strom, Wasser, Gas und Internet und Telefon ab. Zwischenzeitlich hatten wir immer mal wieder einen Mitbewohner mehr. Dadurch hat sich etwas Geld angesammelt. Dann haben wir uns im Streit getrennt. Meine ehemaligen Mitbewohner haben mir nie schriftlich gekündigt und auch die letzte Miete nicht gezahlt. Jetzt verlangen sie von mir die Auszahlung des angesammelten Geldes und die originalen Kontoauszüge. Sie behaupten ihr Anwalt hätte gesagt sie seinen dazu berechtigt, da es ein Gemeinschaftskonto war und sie zeichnungsberechtigt waren. Stimmt das? Muss ich ihnen die Kontoauszüge geben? Und ihnen das Geld auszahlen?
5 Antworten
Ich versteh nicht warum geld angesammelt ist also haben sie mehr gezahlt Und du hast dir machtposition ausgenutzt weil du verwaltet hast Also wenn du krass wärst könntes du denrn einfach drohen indem du sagst du kannst zum anwalt gehen da sie schriftlich nich gekündigt haben und laut papier noch dort wohnen und theoretisch miete nicht zahlen Und zack du hast deine ruhe Die sind nicht berechtigt solange nicht deren namen aufm konto sind Gibts irgend ein paragraph im datenschutzgesetz
... du wolltest damit sagen, mit einem qualifizierten Zeitmietvertrag vermietet....
Wenn deine Mitbewohner den Mietvertrag nicht gekündigt haben, müssten sie theoretisch noch Miete zahlen. Wie lief das denn ab? Hat deine Mitbewohner nur gesagt dass sie ausziehen? Wenn ihr euch darauf geeinigt habt, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt ausziehen, dann gilt der Mietvertrag auch als beendet, denn beide Seiten haben zugestimmt. Die letzte Miete muss trotzdem bezahlt werden. Wenn sie zum Zeitpunkt eures Zusammenwohnens immer Einsicht haben durften und sie das auch zB schriftlich haben, dann musst du ihnen die Auszüge bis zum Tag des Auszuges vorlegen. Und theoretisch können sie auch das, was sie zu viel gezahlt haben, zurückverlangen, ja. Da muss aber dann ganz genau aufgesplittet werden, wer wie viel zu viel gezahlt hat...
wir hatten uns mündlich darauf geeinigt das sie ausziehen. allerdings erst wenn sie eine neue wohnung haben und wenn ich nachmieter habe. bei einigen zimmer hat das auch geklappt. ein zimmer stand aber länger leer. zwei mitbewohnerinen haben keine miete gezahlt obwohl sie noch da wohnte. und für das leer stehende zimmer wurde auch nicht gezahlt. mit dem geld das auf dem konto war habe ich diese mietausfälle beglichen. ich habe mich also nicht bereichert. und wegen der zeichnungsberechtigung: sie durften halt geld abheben, kontoauszüge holen aber z.b. nicht das konto kündigen oder so. wir waren also nicht gleichberechtigt für das konto. als der streit los ging bin ich dann zur bank und habe das auch ohne das ihr einverständnis nötig war wieder geändert. es war also nie ein gemeinsames konto sondern immer meins...
So wie du es schilderst, können die Leute dir dann gar nichts abverlangen. Denn wie du selbst sagst, hast du das Geld nicht in die eigene Tasche gesteckt, sondern nur das ausgeglichen, was sie nicht gezahlt haben. Wenn dir deine ehemaligen Mitbewohner ein Schreiben vom Anwalt zukommen lassen, dann setz du dich auch mit einem in Verbindung. Sag ihnen einfach, du hast die anfallenden Kosten damit ausgeglichen. Alles andere können zur Not die Anwälte klären.
Wenn jemanden angesammeltes Geld zusteht, das auf deinem Giro lagert, dann ist das der Vermieter. Du hast ohne Genehmigung untervermietet und dich ungerechtfertigt bereichert. Deinen Untermietern steht rein gar nichts zu. Deine geflüchteten Untermieterinnen solltest du bis ins Paradies verfolgen und Ihnen die Kohle aus den Fängen reißen. Deine Auffassung vom Mietvertragsrecht ist stark verbesserungswürdig. Auflösung von Mietvertragen ist wohl auch nicht dein Ding. Der Anwalt deiner ehemaligen Untermieter macht sich unglücklich, wenn er den Kunden zu Geld verhelfen will. Lass den Löwen brüllen. Mahnungen zurückweisen oder widersprechen.
ich kenne mich zwar nicht aus aber ich schätze nicht :) vielleicht kannst du dir ja mal einen anwalt suchen wäre mit sicherheit schlau auch wenn er es sich nur einmal anguckt wird es sicherlich nicht so teuer :)
Ok, ich versuchs mal... Es ist etwas schwierig, wie das oft der Fall ist, wenn man eine Mischung aus klarer juristischer Regelung und mündlichen Absprachen unter Bekannten hat.
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Das aus einem zusätzlichen Mietverhältnis eingenommene Geld könnte dem Vermieter zustehen. Es ist nicht erlaubt, mit Untervermietung "Geld zu machen", also mehr einzunehmen, als man für die Wohnung insgesamt bezahlt.
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Man kann aber, um eben keinen Gewinn damit zu machen, die zusätzliche Einnahme auf alle in der WG zu dem Zeitpunkt Wohnenden aufteilen, also quasi nachträglich die Miete mindern - wenn es ein Gemeinschaftsraum war, denn der stand da ja nicht zur Verfügung. War das zusätzlich vermietete Zimmer das nur einer Person, stünde ihr die (nachträgliche) Mietminderung zu.
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Eine völlig andere Sache sind die z.T. nicht gezahlten Mieten. Die sind direkt bei den Nichtzahlern einzuklagen. Gegenseitige Forderungen kann man nicht "einfach so" gegeneinander aufheben, aber man kann sich drauf einigen.
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Wenn es kein Gemeinschaftskonto war, sondern du als Kontoinhaberin andere zeitweilig bevollmächtigt hast, kannst du diese auch widerrufen (hast du ja). Auskünfte über das Konto sind nicht drin, aber die Leute können verlangen, dass du ihnen die Höhe der Gesamtmiete nachweist (etwa, wenn sie Zweifel an der Höhe haben), ebenso wie Nebenkostenabrechungen und Stromzahlungen.
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Ich glaube nicht, dass sie bei einem Anwalt waren. Es klingt (!) mehr nach einem Jurastudenten im 2ten Semester, der es vor BGB-Begeisterung unterlassen hat, sich den Fall genau schildern zu lassen.
geld hat sich angesammelt, da ich ein zusätzliches zimmer zur zwischenmiete vermietet habe...