Was zählt zu den Nebenkosten als Untermieter?
Als Untermieter wohne ich seit etwa 8 Monaten in einer WG. In meinem Untermietervertrag steht, dass die Nettomiete 130€ beträgt und die "üblichen Nebenkosten" monatlich pauschal mit 70€ abgegolten sind.
Jetzt ist meine Frage, was mir darüber hinaus bei Auszug noch in Rechnung gestellt werden kann. Mündlich war bei Vertragsabschluss ausgemacht, dass Strom-, Wasser- und Heizkosten, außerdem Telefon/Internet in der Mietzahlung bereits enthalten seien. Aber eben nur mündlich.
Jetzt wird von mir verlangt, dass ich für Telefon/Internet, die Reinigung einer Gastherme und den Kauf einer Kühltruhe für die WG mitzahlen soll.
Die Forderungen für Telefon/Internet widersprechen der mündlichen Vereinbarung ganz klar, aber ich habs ja leider nicht schriftlich. Und wie sieht es mit den übrigen beiden Kostenpunkten aus, muss/sollte ich da zahlen?
Viele Grüße
4 Antworten
Dieselben die auch für jeden anderen Mieter, wenn vereinbart, zählen.
Bei Untermiete kann evtl. noch Strom, Telefon/Internet und GEZ dazu kommen.
Bei schriftlichen Mietverträgen zählt nur was dort vereinbart ist.
Bei Dir ist es eine Pauschale für Nebenkosten.
Heißt weder eine Nachforderung durch Deinen Vermieter ist möglich noch eine Nachzahlung durch Dich.
Telefon/Internet und privater Strom gehören nicht zu den üblichen Nebenkosten. Sprich diese hätten explizit im Vertrag genannt werden müssen. Wenn nicht sind sie in der Kaltmiete enthalten.
Anschaffungskosten, z. B. der Kühltruhe, sind Sache des Vermieters und die Nutzung mit der Kaltmiete abgegolten.
Ach ja, das ewige WG-Gemauschel;-)
Würde ich mich an der beteiligen, würde ich meinen Anteil bei Auszug schon auch wieder auszahlen lassen oder eben mitnehmen.. :p
Lass es sein, das gibt nur Ärger. Wenn du ausziehst, fühlt sich nämlich niemand zuständig und du rennt der Kohle ewig hinterher. Mitnehmen kannste sie auch nicht, weil die anderen ja ihren Teil auch bezahlt haben. Kurz gesagt: Das Geld siehst du nie wieder.
- aufgrund der Formulierung in meinem Mietvertrag "Die üblichen
Nebenkosten werden monatlich pauschal mit 70,00€ abgegolten." muss ich für die Kosten der Reinigung der Therme nicht aufkommen?
Richtig, da in den 70 € für die "üblichen" Nebenkosten enthalten.
- da Telefon/Internet & Strom zwar keine "üblichen" Nebenkosten
sind, aber auch nicht explizit im Mietvertrag erwähnt werden, sind diese automatisch durch die Kaltmiete abgedeckt?
Richtig.
Alles klar, vielen Dank für die Hilfe! :D
Unübliche Nebenkosten müssen nicht im Mietvertrag benannt werden, und wenn, dann nur um neben der Pauschalmiete zusätzliche Kosten dafür zu vereinbaren. Bei dir sind diese Zusatzkosten nicht im Pauschalmietvertrag vereinbart, dennoch hast du von den DSL und Telefon-Verträgen partizipiert. Wenn du nicht teilgenommen hättest, wäre der Monatsbezugspreis auch nicht höher gewesen, weil es sich offenbar um eine Flatrate gehandelt hat. Hier kannst du nur guten Willens sein um einen Anteil zu tragen. Für alle Beteiligten würde der Einzelanteil umso kleiner, je mehr sich an den Gesamtkosten beteiligen. Der Stromverbrauch fällt auch unter die Kann-Bestimmung. Wenn du nicht willst, bezahlst du nichts. Gerichtlich kannst du nicht belangt werden, weil dein tatsächlicher Stromverbrauch nicht gemessen wurde, was ebenfalls nicht vorgesehen war.
muss ich für die Kosten der Reinigung der Therme nicht aufkommen?
Nein, diese kosten sind in der Pauschale enthalten.
In meinem Untermietervertrag steht, dass die Nettomiete 130€ beträgt und die "üblichen Nebenkosten" monatlich pauschal mit 70€ abgegolten sind.
Jetzt ist meine Frage, was mir darüber hinaus bei Auszug noch in Rechnung gestellt werden kann..
Durch die Pauschale ist fast alles abgedeckt außer Internet/Telefon.
Die Forderungen für Telefon/Internet widersprechen der mündlichen Vereinbarung ganz klar, aber ich habs ja leider nicht schriftlich.
Mündliche Verträge sind zwar auch wirksam, aber schwer zu beweisen.
Kauf einer Kühltruhe für die WG mitzahlen soll.
Das musst Du nicht.
MfG
Der Begriff "Nebenkosten" ist missverständlich. Es gibt Nebenkosten, die nicht umlegbar sind. Etwas anderes sind die Betriebskosten. Diese sind in der Betriebskostenverordnung aufgelistet, auch ist der Begriff "Betriebskosten" dort definiert. Nach dem Urteil des BGH vom 10.2.16 reicht es neuerlich aus, dass im Mietvertrag steht, der Mieter zahlt Betriebskosten. Es ist also nicht mehr der Verweis auf die BKV erforderlich und auch nicht mehr eine Auflistung bzw. Benennung der einzelnen Betriebskostenarten. Natürlich müssen die Betriebskosten tatsächlich angefallen und nachweisbar sein um diese umlegen zu dürfen.
Keinesfalls gehören eine neue Kühltruhe oder Internet/Telefonkosten zu Betriebskosten. Die Wartung der Gastherme allerdings.
Hier ist aber eine Pauschale für Betriebskosten vereinbart. Damit sind sämtliche Betriebskosten abgegolten. Eine Anpassung ist nur möglich, wenn das optional im Mietvertrag vereinbart wurde.
Fazit: Schau, ob Anpassungsmöglichkeit vereinbart wurde (was ich eher nicht annehme). Wenn nicht, bleibt es bei dir bei der monatlichen Pauschale von 70 EUR bis du ausziehst (Mietende).
Klingt plausibel, danke für die Antwort! Der Mietvertrag richtet sich nach einer vermutlich etwas älteren Vorlage aus dem Internet.
Heißt das aber, dass ich für Internet/Telefon notfalls noch bezahlen müsste? Zwar war mündlich abgesprochen, dass das in den Nebenkosten enthalten ist, aber im Mietvertrag steht garnichts dazu.
anitaris Antwort hierzu war:
Telefon/Internet und privater Strom gehören nicht zu den üblichen
Nebenkosten. Sprich diese hätten explizit im Vertrag genannt werden müssen. Wenn nicht sind sie in der Kaltmiete enthalten.
Wenn du einen Vertrag hast, aus dem hervor geht, dass mit der Pauschale von 70 € monatlich alles gedeckt ist, musst du gar nichts mehr zahlen.
Was hat denn die Anschaffung einer Tiefkühltruhe mit den Nebenkosten zu tun? Wurdest du gefragt, ob du dich an den Anschaffungskosten beteiligst?
Wörtlich steht in meinem Mietvertrag: "Die üblichen Nebenkosten werden monatlich pauschal mit 70,00€ abgegolten." Fallen somit die Kosten für Telefon/Internet (Flatrate) auch darunter? Und vor allem die Reinigung der Therme.. ich nehme an, dass das zu den Nebenkosten zählen sollte, kenne mich aber im Mietrecht nicht aus.
Was die Anschaffung der Kühltruhe angeht, habe ich damals nicht zugestimmt, dass ich mich beteiligen würde. Schließlich habe ich nur einen befristeten Untermietervertrag und mein Vermieter zieht bald wieder selber ein.
Telefon und Internet zählen nicht zu den üblichen Nebenkosten. Die Wartung der Therme allerdings schon. Ist ziemlich blöde formuliert.
Dem Kauf einer Kühltruhe würde ich bei einem befristeten Mietvertrag auch nicht zustimmen. Sollen sich die Mitbewohner an deinen Vermieter wenden, denn der wohnt ja bald wieder da. Warum sollst du für ein paar Monate für andere zahlen?
Also nur um nochmal zusammenzufassen, was ich verstanden habe:
- aufgrund der Formulierung in meinem Mietvertrag "Die üblichen Nebenkosten werden monatlich pauschal mit 70,00€ abgegolten." muss ich für die Kosten der Reinigung der Therme nicht aufkommen?
- da Telefon/Internet & Strom zwar keine "üblichen" Nebenkosten sind, aber auch nicht explizit im Mietvertrag erwähnt werden, sind diese automatisch durch die Kaltmiete abgedeckt?
An den GEZ-Gebühren würde ich mich sowieso beteiligen. Damit hatten wir bereits im Studentenwohnheim so unsere Probleme.. damals musste ich für die gesamte WG bezahlen, war keine schöne Erfahrung.
Das mit der Kühltruhe erscheint mir sowieso suspekt. Würde ich mich an der beteiligen, würde ich meinen Anteil bei Auszug schon auch wieder auszahlen lassen oder eben mitnehmen.. :p