Übernimmt das Jobcenter die kosten für ein WG Zimmer wo alle Kosten gleich mit enthalten sind?d
Ich habe wegen Arbeit mir ein WG-Zimmer in Berlin genommen über einen WG-Anbieter. die Miete beträgt 400€ und das Zimmer hat 11m² ... Nebenkosten, Möbel, und Internet ist alles in dieser Miete enthalten. Nehmen wir mal an, ich verliere meine Arbeit... sowas kann ja leider schnell gehen... würde dann das Amt auf Antrag die kosten für das Zimmer übernehmen und aktzeptieren diese Gesamtmiete mit allem? Ich mache mir unwahrscheinlich nen Kopf, wenn ich mal den Job verlieren sollte, dass ich auf der Straße lande...also bitte sagt mir mal, wie das nun ist.
4 Antworten
Wenn du eine pauschale Miete zahlst und in deinem Mietvertrag keine einzelnen Posten aufgelistet sind,also mit deiner Mietzahlung alle Kosten abgedeckt sind,somit auch keine Jahresendabrechnung erfolgt,dann muss diese Miete auf übernommen werden,selbst wenn da Strom und sonstiges enthalten ist !
Hier könnte es dann nur wegen der Höhe Probleme geben,dass müsste dann geprüft werden,was dir als einzelne Person in Berlin zustehen würde.
Entweder erkundigst du dich mal vorsorglich beim zuständigen Jobcenter oder du siehst mal im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien" nach,was einer Person zustehen würde.
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Nein,da werden Sachen abgezogen die nicht zu den Mietkosten gehören,das sind der Internetanschluss und die Stromkosten,das wird dan anteilig abgezogen.Es werden nur die Grundmiete,Heizkosten,warm Wasser und normale Nebenkosten übernommen.Wenn noch andere nicht dazugehörende Positionen in der Miete enthalten sind kann das auch anteilig abgezogen werden
hier auch die frage: nur steht halt der gesamtbetrag als miete so in meinem mietvertrag. wie erkläre ich das dem jobcenter?
Da gibt es Pauschalen die dann abgezogen werden.
und wie rechnen die das bzw. wo durch legen die das fest? da ja in meinem mietvetrag nichts davon vermerkt ist. wie viel alles in einzelnen kostet.
Da gibt es feste Sätze,wie die aber aussehen kann ich Dir leider nicht sagen,allerdings habe ich was den Strom betrifft daneben gelegen.http://sozialberatung-kiel.de/2012/01/03/bei-pauschalmieten-kein-stromkostenabzug/
Im Prinzip geht das aber es gibt Höchstsätze für Kaltmiete und Nebenkosten.
Hier bei 11m² dürften die Kosten wohl zu hoch sein.
Kosten für Strom und Internet werden natürlich nicht bezahlt.
MfG
Johnny
es gibt doch immer eine grenze von preis und m² ...es darf nur nicht drüber sein. drunter is doch egal oder?
Klar es darf drunter sein.Google mal : Harald Thome örtliche Richtlinien und gehe dann auf Deinen Wohnort. Dort sollte dann Anhaltspunkte für die Miethöhe stehen.
Kosten der allgemeinen Lebenshaltung übernimmt das JobCenter natürlich nicht. Internet, Haushaltsstrom, Telefon sind alles keine Kosten der Unterkunft.
nur steht halt der gesamtbetrag als miete so in meinem mietvertrag. wie erkläre ich das dem jobcenter?
Das wird dann vom Jobcenter aufgeschlüsselt; also die maximale Miete + Nebenkosten nur bezahlt, der Rest ist dann Deine Sache.
Noch etwas !
Es käme dann auch darauf an,ob du dir schon einen Anspruch auf ALG - 1 erworben hättest und wie hoch dann dein ALG - 1 ausfallen würde.
Denn dann müsstest du vorrangig einen Antrag auf Wohngeld stellen,wenn du mit deinem ALG - 1 das Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll erreichen würdest.
Also in deinem Fall würde der Bedarf derzeit bei 399 € Regelsatz + deine 400 € für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung liegen und davon müsstest du dann min. 80 % erreichen.