Kühlschrank für die WG zu klein?!
Hallo liebe Community.
Vielleicht habt ihr eine Ahnung, wie die Rechtslage bei einer WG bezüglich des Kühlschrank ist.
Kurze Erklärung: Der Vermieter vermietet die drei Zimmer einzeln an junge Menschen. Also es gibt zwischen uns drei WG-Bewohnern kein Hauptmieter.
Bis vor kurzem hatten wir zwei Kühlschränke, wobei einer Ade sagte. Dabei musste ich schmerzhaft feststellen, dass diese von ner Mitbewohnerin zugesteuert wurde. Das heißt: Wir drei teilen uns nun einen kleinen Einbaukühlschrank, welcher einen Stauraum von 30x50x30 cm (also 2 Fächer zusätzlich ein kleines Gemüsefach) hat.
Nun wäre die Frage: Ist das nun unser Problem und wir müssen ein Kühlschrank besorgen, oder sollte eigentlich der Vermieter das regeln? Bzw darf man nur so einen kleinen Kühlschrank in der Wohnung anbieten?
Ich bedanke mich schon mal für die Antworten. :)
5 Antworten
Der Vermieter hat Anrecht auf das, was im Mietvertrag steht und entweder bei der Besichtigung vorgefunden hat oder was gemäß Vereinbarung zusätzlich zu stellen wäre.
Habt ihr also eine Wohnung mit einer Einbauküche gemietet, geht man normalerweise davon aus, dass ein Kühlschrank enthalten ist, aber es gibt keine Mindestgröße oder so etwas, sondern das, was eben in der Küche eingebaut ist.
Anders wäre es, wenn bei er Anmietung die Küche noch leer wäre, eine Einbauküche mitgemietet wird und zur Beschaffung der Einbauküche durch den Mieter Vorgaben vereinbart wären, die z. B. auch die Mindestgröße des Kühlschranks umfassen. Letzteres wird wohl nicht der Fall sein.
Falls der gemietete Kühlschrank kaputt geht und ersetzt werden muss, darf ein neuer nicht viel kleiner sein, als der bisherige. In so einem Fall könnte wiederum das Problem auftreten, dass ein neuer Kühlschrank nach dem Einbaumaß gekauft wird, aber innen kleiner ist als bisher, weil die jetzt handelsüblichen stärker isoliert sind, was ggf. zu Lasten des Innenraums geht. Das müßte man dann akzeptieren, denn Unmögliches darf man auch nicht verlangen.
Eine Vorschrift, wie groß ein Kühlschrank sein muss, gibt es nicht.
Soviel zu rechtlichen Seite.
Zu Deiner konkreten Frage: Nein, der Vermieter muss hier nichts regeln. Eine Wohnung darf man auch ohne Kühlschrank anbieten.
nein, das ist nicht sache des vermeiters, das ihr einen grössren kühlschrank habt.
Nun wäre die Frage: Ist das nun unser Problem und wir müssen ein Kühlschrank besorgen, oder sollte eigentlich der Vermieter das regeln? Bzw darf man nur so einen kleinen Kühlschrank in der Wohnung anbieten?
Wenn Ihr einen zusätlichen oder größeren Kühlschrank wollt , müsst Ihr den bezahlen nicht der Vermieter.
Schmeißt zusammen und kauft Euch einen größeren oder einer kauft einen und nimmt ihn mit oder verkauft ihn den Anderen, falls er auszieht,
Euch einen Kühlschrank zur Verfügung zu stellen, sollte eigentlich nicht Aufgabe des Vermieters sein.
Schade, hätte mich gefreut wenn's anders wäre, da die Küche/Möbel eigentlich dem Vermieter gehören. Aber danke! :)
Die Wohnung war ja bereits so, als ihr die Zimmer gemietet habt. Woher willst du jetzt die Berechtigung ableiten, etwas anderes zu verlangen?
Wenn ich es wüsste, ob die Berechtigung stehen würde oder nicht, dann würde ich wohl kaum diese Frage stellen, oder? :-P