Mitbewohner putzt Hausflur nicht, darf ich ihm das in Rechnung stellen?

8 Antworten

Das ihr beide Hauptmieter seit - seit ihr auch Gesamtschuldner!

Das heißt:

Zunächst einmal ist entscheidend, dass der Mietvertrag erfüllt wird.

Wer dabei was macht ist im Bezug auf die Pflicht, die Arbeiten vertragsgemäß zu erledigen uninteressant.

Gibt es zwischen dir und deinem Mitbewohner ein Vereinbarung.

Um sich auf einen Vertrag berufen zu können, müssen mindest 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorhanden sein.

Das scheint jedoch eher nicht der Fall zu sein - oder?

Beschreib doch bitte mal wie die Wohnverhältnisse aufgeteilt sind.

Handelt es sich um 2 getrennte Wohnungen /Etagen?

Fakt ist:

Leider funktionieren beide deiner Überlegungen höchstwahrscheinlich nicht.

Mietminderung: Wie gesagt, ihr haftet als Gesamtschuldner. Das bedeutet, was der eine nicht bezahlt, holt sich der Vermieter notfalls vom anderen.

Zunächst sind es aber deine Mietschulden. Du kannst doch nicht den Vermieter bestrafen, weil ihr euch nicht über den Hausputz einigen könnt.

Und natürlich kannst du deinem Mitbewohner alles in Rechnung stellen, was du willst. Das macht aber auch nur Sinn, wenn du deine Forderungen auch durchsetzen kannst. Und hierfür fehlt glaube ich die Anspruchsgrundlage.

Die einzig wirkliche Lösung sind für mich so aus:

Der Vermieter beauftragt einen Hausmeister-Service, der die Treppenhausreinigung und die Gartenpflege übernimmt.

Die Anfallenden Kosten werden euch als Betriebskosten in Rechnung gestellt.

Das wird zwar für beide teurer, allerdings arbeitest du dann nicht weiter umsonst.

Die Mehrkosten werden euch nicht ruinieren, aber überflüssige Kosten sind es ganz bestimmt.

Du musst Entschlossenheit zeigen und deinen Mitbewohner davon überzeugen, dass du es ernst meinst!

Bist du dir selbst nicht sicher lass es lieber. Wer nur droht, aber nicht handelt, wirkt unglaubwürdig!

Und weil eben bis heute auch nichts passiert ist, geht dein Mitbewohner auch nicht davon aus, das sich das in Zukunft ändert.

Gut zu wissen:

Du kannst keinen Service beauftragen und deinen Mitbewohner zur Kostenbeteiligung zwingen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Im Mietvertrag steht, dass jeder Mieter das zu tun hat.

Nein, jede Mieterpartei. Dem VM ist es egal, wie ihr das im Innenverhältnis regelt, Hauptsache, es wird gemacht, wenn eure Wohnung dran ist.

würde diese Putzarbeiten ihm gerne in Rechnung stellen bzw von meinem Teil der Miete abziehen. Darf ich das?

Nein. Für eine Inrechnungstellung mangelt es einem Rechtsgrund und die Miete ist gesamtschuldnerisch geschuldet, d. h. eurer VM dürfte die Kürzung auch von dir einklagen oder die Kaution dafür hernehmen, die dann wiederaufgefüllt verlangt werden darf.

Nun mache ich alles und er nichts. (beide Hauptmieter) Ich habe keine Lust mehr mich verarschen zu lassen

Nachvollziehbar. Hier sehe ich drei Lösungsansätze: 1. Ihr schließt einen Vertrag, der ihn zu Kostentragung deiner Arbeitsstunden oder der einer Putzfrau zum Mindestlohn verpflichtet, 2. Du kürzt seinen Teil der späteren Kautionsrückzahlung um diesen Aufwand (fortlaufend Arbeitszeitnachweis führen!) 3. Du zwingst ihn zur gemeinsamen Kündigung eures Mietvertrags, nachdem du mit dem Vermieter schriftlich geregelt hast, das Mietverhältnis unverändert allein fortführen zu können.

Nasowas47  29.08.2020, 09:16

Eine Putzfrau kommt zu Privat nicht zum Mindestlohn ...wegen einer Hausordnung vielleicht eine oder zwei Stunden nur ..dann Fahrgeld vom Mindestlohn noch zahlen müssen ..so deppert ist keine Putzfrau in der heutigen Zeit und das zu Recht.

johnnymcmuff  23.12.2018, 12:00

oder die Kaution dafür hernehmen, die dann wiederaufgefüllt verlangt werden darf.

Wie schreibst Du selber immer so schön:

Rechtsirriger Blödsinn. -:-

Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter nicht an die Kaution.

johnnymcmuff  23.12.2018, 12:28
@johnnymcmuff

ob der Vermieter bei Mietrückständen bereits während eines laufenden Mietverhältnisses auf die Kaution zugreifen kann, hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) am Mittwoch verneint (Urt. v. 07.05.2014, Az. VIII ZR 234/13).

imager761  23.12.2018, 17:07
@johnnymcmuff

OMG, wird das mit deinen Lese- und Textverständnisproblemen dennn nie besser? "...dürfe der Vermieter Befriedigung aus der Kaution während des Mietverhältnisses grundsätzlich (...) dann suchen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sei." Bei gesicherten Ansprüchen hat der BGH dies ausdrücklich bejaht, BGH IX ZR 132/06, VIII ZR 98/10.

Hier geht es nicht um treiwidrige Entanhem wg. strittiger Mietminderung, sondern beabsichtigte Teilzahlung einer dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen Miete, die der VM nur vom Mitmieter erlangen soll, weil man für ihn mitgeputzt hat, was der Teilzahler auf diesem Weg entschädigt haben will :-O

johnnymcmuff  23.12.2018, 19:37
@imager761

Ausnahmsweise hast Du bezüglich unstrittiger Forderung recht wie ich jetzt nach intensiven Lesen diverser Urteile feststellen musste.

Im Gegensatz zu Dir kann ich Fehler eingestehen, Du bist ja nicht Kritik- und Lernfähig.

Aber von einem User der sich für etwas besseres hält kann man das auch nicht erwarten.

Der Vermieter hat recht, das müsst Ihr unter Euch klären. Dem Rat von florian1213 würde ich nicht folgen denn ihr seid beide Hauptmieter.

Der Vermieter kann Euch abmahnen und im Wiederholungsfall droht die Kündigung oder er beauftragt eine Putzkraft und verlangt von Euch die Kosten erstattet zu bekommen; dabei kann er sich aussuchen von wem.

Wenn Du Dich mit Deinem Mitbewohner nicht einig werden kannst, solltest Du über einen Auszug nachdenken. Ihr müsst aber gemeinsam kündigen.

Dann machs mal auch nicht. Die Nachbaren werden sich beschweren und dann kannst du ihm sagen, dass du es nicht mehr machst, weil er es auch nicht macht und dass er mitgelfen soll.

Anonymika1337 
Beitragsersteller
 23.12.2018, 00:59

Haben sich bereits beschwert. :/ Weswegen ich da momentan sehr hinterher bin.

Ihm fallen andauernd neue Ausreden ein. Sagte bereits, dass er mir doch zumindest Bescheid geben kann wenn er es schon nicht gemacht hatte. Nun renne ich da bereits seit Monaten hinterher und putze jedesmal seinen Teil oder mache den Garten. Nur so langsam reicht es mir. Eine Putzhilfe die auch den Garten macht wäre zwar eine Lösung aber ich sehe es nicht ein die Kosten zu teilen und würde mir das Geld lieber sparen:/

floorian1312  23.12.2018, 01:01
@Anonymika1337

dann mach jeweils die Hälfte und drück ihm den Wischmop in die Hand.

Du solltest dem Mitbewohner mal vor Augen führen, was passiert, wenn du die Arbeiten auch nicht mehr machst. Dann wird der Vermieter euch eine Abmahnung schreiben und auffordern, die Arbeiten zu erledigen. Und wenn es nicht passiert, wird er euch in der Folge dann die Kündigung geben wegen Pflichtverletzung.

Das wäre dem Mitbewohner dann auch nicht recht, oder? Somit sollte ihm dann klar sein, dass eine Lösung her muss. Entweder er erledigt seinen Teil, oder er bezahlt dich oder jemand anderen dafür.