Geht Eigentum des Mieter in meinem Besitz? Motorrad ohne Papiere/Schlüssel verkaufen?
Die zweite Frage geht aus der ersten hervor.
Folgende Situation: Seit nunmehr einem Jahr ist mein Untermieter, er hatte ein Zimmer bezogen, kurzfristig ausgezogen, da er einen neuen Job in einer etwas entfernten Klinik bekommen hat. Soweit so gut. Nur hatt er jedoch all seine Sachen hier gelassen, hatte wohl auch persönliche Probleme und ist halz über Kopf abgehauen. Habe das Zimmer geräumt und alle Sachen im Gartenhaus zwischen gelagert. Ihn natürlich mehrmals aufgefordert die Sachen zu holen, ohne Erfolg. Vor einem Monat habe ich ein Ultimatum gesetzt und gesagt wenn er sie nicht bis Oktober abholt verkaufe oder entsorge ich alles. Ich denke, soweit ich mich da eingelesen habe, bin ich nach einem Jahr hier deutlich im Recht.
Nun ist jedoch auch ein Motorrad unter seinem bzw jetzt meinem Eigentum. Wie verkaufe ich dieses am besten? Bekomme ich beim Straßenverkehrsamt neue Papiere und damit beim Hersteller neue Schlüssel? Habt ihr andere Vorschläge?
Danke im voraus für eure Antworten!? (:
6 Antworten
Es ist nicht dein Eigentum.
Du musst es 6 Monate einlagern, dann kannst du es zur Befriedigung deiner Ansprüche verkaufen.
Zb der Lagerkosten.
Ein Mehrerlös steht dir auch nicht zu, den musst du an ihn abtreten, wenn er es verlangt.
Nun, ich habe es bereits 12 Monate gelagert. Tatsächliche kosten sind mir nicht entstanden, nur dass mein ganzes Gartenhaus mit seinem Kram vollsteht und die halbe Einfahrt nicht zu benutzen ist.
Also entsorgen dürfte ich die Sachen? Nach jetzt mittlerweile 10 Aufforderungen gehe ich davon aus, dass sie nicht mehr gebraucht geschweige denn abgeholt werden..
Ps: könnte jedoch argumentieren, mir seinen durch die lagerung Kosten entstandenen, für sagen wir 250€, da ich die Lagerfläche in der Zeit hätte vermieten können und so einen Teil der Sachen (unter anderem medizinische Fachliteratur) verkaufen.
Das Motorrad ist (oh Wunder) nicht in Dein Eigentum übergegangen. Wenn du Forderungen an ihn hast, kannst du diese aufrechnen und von ihm verlangen. Ich gehe davon aus, daß er Papiere und Schlüssel des Motorrades in seinem Besitz hat. Da kannst du nicht einfach hingehen und neue beantragen. Dafür wäre eine Verlustmeldung des Voreigentümers erforderlich.
Hat denn dein entwichener Untermieter den Mietvertrag wirksam beendet durch Auflösung oder Kündigung? Wenn nicht, dann würde der MV immer noch bestehen.
Hast du inzwischen das Zimmer wieder vermietet? Hat der UM bei dir infolge seines Auszuges Mietschulden.hat ereine Kaution hinterlegt, wenn ja, wurde die abgerechnet?
Es könnte eventuell das Vermieterpfandrecht greifen, dazu musst du aber mehr Informationen auf meine Fragen geben....
Geht Eigentum des Mieter in meinem Besitz?
Wenn die Sachen bei dir stehen, befinden sie sich in deinem Besitz.
Aber daraus wird nicht dein Eigentum.
Du hast bei der Geschichte einen Fehler gemacht.
Wenn er bei dir auszieht, aber sein Zimmer nicht ausräumt, hätte er dir weiterhin Miete zahlen müssen.
Doch hilfreich, vertippt.
Sein Eigentum geht nicht in dein Eigentum über 🤷♂️