Zusage an Hauptmieter gegeben, dass ich Nachmieter werde. Absage wegen Umzugs. Zusage rechtlich bindend?

6 Antworten

Der Mieter, dem du deine Bereitschaft als Nachmieter bekundet hast, steht vermutlich immer noch im Mietverhältnis oder hat es gerade durch Auflösung oder Kündigung beendet. Damit könnte der Vermieter einen neuen Mieter einsetzen. Das Anerbieten dich als Nachmieter zu übernehmen muss der Vermieter nicht annehmen. Da du keine Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter geführt hast, besteht nirgendwo ein Vertragszwang, der dich zum Abschluss eines MV oder Entschädigung des Mieters verpflichtet.

Nein, ist es nicht.

Du hattest noch gar keine Zusage vom Vermieter.

Ich verstehe Bahnhof.... Der Hauptmieter ist verantwortlich und muss seinen Vertrag respektieren. 

Dojo16 
Beitragsersteller
 02.08.2016, 16:50

Ich habe dem Hauptmieter eine Zusage gegeben, dass ich Nachmieter würde. Dann abgesagt. Er verlangt die Miete für min 1 Monat. Mit dem Vermieter habe ich nicht gesprochen und somit auch nicht zugesagt. Ist das rechtlich bindend? Muss ich die Miete zahlen? Bin ich einen Mietvertrag eingegangen?

Der Mieter hat gar nichts zu wollen.

Der aktuelle Mieter verlangt jetzt die Miete für mindestens einen Monat von mir. Ist dies rechtens?

Da wie Du selber schreibst der/die Hauptmieter nicht Vertragspartner sind, weise jegliche Forderungen zurück.

Nur wenn Du mit einem Vermieter mündlich alles abgeklärt hättest wie Miethöhe , Mietbeginn usw. hätte man sagen können es wäre ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen; das fällt hier aber weg da die andere Partei nicht Vertragspartner ist.

LG

johnnymcmuff