WG-Mithauptmieter rauswerfen?
Ich würde gerne wissen was für Möglichkeiten bestehen um eine Mitbewohnerin die auch Hauptmieterin ist, loszuwerden.
Folgender Fall: 3er WG. Alle 3 Hauptmieter. Ich und die zweite Mitbewohnerin wollen das die dritte Mitbewohnerin aus der WG zieht, da sie - extremen Wasser, Strom und Heizverbrauch herbeiführt. - sehr oft Streiterein hervorruft - sich absolut vom WG-Leben isoliert obwohl vorab klargestellt würde dass keine Zweck-WG gesucht wird.
Unsere Frage ist deswegen wie können wir sie aus der WG kicken. Rechtlich ist es ja nicht so einfach da wir alle 3 Hauptmieter sind. Aber sind die hohen durch sie verursachten Betriebskosten nicht ein triftiger Grund ?
Also was ich so jetzt im Internet recherchiert habe ist Folgendes: Es ist möglich den gesamten Vertrag zu kündigen, dafür müssten aber alle 3 Hauptmieter als auch der Vermieter einverstanden sein. Verweigert aber die rauszuwerfende Person die Vertragskündigung ist dieser durch ein Gerichtsurteil zu erzwingen. Da die Person laut der GbR Auflösung zustimmungspflichtig ist. ( den letzteren Satz verstehe ich nicht ganz; bzgl. GbR?) So ein Urteil wäre leicht herbeizuführen (wie und wie lange würde so etwas in etwa dauern) Kosten würden nachträglich von der verweigernden Mitbewohnerin zu tragen sein.
Danach könnten die Mieter einen neuen Mitvertrag ohne die auszuschließende Mitbewohnerin schließ.
Gibt es jemanden der sich da auskennt, das bestätigen, ergänzen oder detaillierter erklären kann?
MfG
7 Antworten
Ihr müsst nicht ewig weiter mit ihr die Wohnung teilen, wenn ihr das nicht wollt.
Ihr könnt nur alle 3 gemeinsam die Wohnung kündigen - einen anderen Weg gibt es nicht. Mit der Kündigung muss der Vermieter nicht einverstanden sein, denn eine Kündigung ist eine einseitige Willenerklärung der (in diesem Fall 3 Mieter).
Wenn sie der gemeinsamen Kündigung nicht zustimmen will, können ihr anderen beiden sie auf Zustimmung verklagen - sie kann euch nicht auf Dauer zu einem Zusammenwohnung zwingen, das steckt hinter dem Gedanken. Der Richterspruch ersetzt dann ihre Zustimmung - und ein Richter wird aus o.g. Grund in jedem Fall euch Recht geben. Wie lange es genau dauert, bis ihr ein Urteil habt, kann ich dir nicht aber nicht sagen. Die Kosten werden der unterlegegen Partei auferlegt. In jedem Fall beginnt danach erst die 3-monatige Kündigungsfrist.
Der Vermieter muss dann mit euch keinen neuen Vertrag abschließen, kann es aber. Das ist allein seine Entscheidung.
Aber sind die hohen durch sie verursachten Betriebskosten nicht ein triftiger Grund ?
Nein, das ist kein triftiger Grund.
Unsere Frage ist deswegen wie können wir sie aus der WG kicken. Rechtlich ist es ja nicht so einfach da wir alle 3 Hauptmieter sind.
Richtig, das ist nicht so einfach.
Entweder gemeinsam kündigen oder gemeinsam mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen; wenn alle Parteien einverstanden sind.
Es ist möglich den gesamten Vertrag zu kündigen, dafür müssten aber alle 3 Hauptmieter als auch der Vermieter einverstanden sein. Verweigert aber die rauszuwerfende Person die Vertragskündigung ist dieser durch ein Gerichtsurteil zu erzwingen.
Richtig, man muss auf Zustimmung klagen wenn eine Person nicht kündigen will.
Wie lange ein Verfahren dauert ist unterschiedlich.
Danach könnten die Mieter einen neuen Mitvertrag ohne die auszuschließende Mitbewohnerin schließ.
Richtig, sofern denn der Vermieter auch möchte.
Da die Person laut der GbR Auflösung zustimmungspflichtig ist
-> Wenn die nicht ausziehen will dann musst du vor Gericht und die entscheiden dann ob sie dort weiter wohnen darf oder ausziehen muss
So ein Urteil wäre leicht herbeizuführen
Mit den von Dir aufgeführten Gründen wohl eher nicht.
Bin mal gespannt, wie der Nachweis gelingen soll, dass "extrem" viel Wasser, Strom etc. verbraucht wird. Das Gericht sieht das womöglich ganz anders ...
könnten die Mieter einen neuen Mitvertrag
Das "könnte" ist der Knackpunkt.
Bevor über eine Kündigung nachgedacht wird, sollte man mit dem Vermieter klären, wie groß das Interesse ist mit den verbleibenden Personen einen neuen Vertrag zu schließen.