Mitbewohnerin ist einfach ausgezogen (Wohngemeinschaft), steht aber noch im Mietvertrag, was nun?

6 Antworten

Also die ganz harte Tour wäre, dass ihr mit Kenntnis und Absprache der Hausverwaltung gar keine Miete mehr bezahlt. Nach 2 Monaten darf dann die Hausverwaltung kündigen. Und da es vorher abgesprochen war, bekommt ihr einen neuen Vertrag. Die nicht bezahlte Miete zahlt ihr später selbstverständich nach.

Das aber nur als letztes Mittel, ich würde zuerst versuchen, die dessertierte Mitbewohnerin irgend wie zu finden, z.b. über eine Einwohnermeleamts Abfrage. Für letzteres sollte man aber einige Wochen warten, das sie sich vermutlich nicht sofort ummelden wird.

Falls es einen neuen Vertrag gibt, sollte mit jedem ein separater Vertrag gemacht werden. Das vereinfacht vieles.

iTommyyy 
Beitragsersteller
 09.04.2018, 18:03

Das werde ich mir notieren. Danke dir!

Braucht sie nicht von alten Vermieter eine Bescheinigung, wenn sie wo anders einziehen will? Dann muss sie sich ja melden. Oder spätestens, wenn sie sich ummeldet. (Ummeldung = Kündigung durch Vermieter möglich?)

Ich bin leider kein Mietnomaden-Experte ;-)

Renick  09.04.2018, 17:50

Nein. Vom bisherigen Vermieter wird bei Auszug keine Bescheinigung benötigt. Das hilft also nicht weiter.

Blindi56  09.04.2018, 17:52
@Renick

Aber nach ein paar Monaten ohne Mietzahlung kann der Vermieter doch fristlos kündigen. Auch wenn sie darauf nicht reagiert.

Renick  09.04.2018, 18:00
@Blindi56

Das ist ein anderes Thema, was ich ich meiner Antwort auch geschrieben habe. Mit dem Kommentar bezog ich mich nur auf die Ummeldung.

iTommyyy 
Beitragsersteller
 09.04.2018, 17:59

Hmm, nach meinem wissen braucht man nicht immer eine Vorvermieterbescheinigung. Jedoch bin ich mir auch nicht sicher wo sie hingezogen ist. Sie könnte also auch bei Familie untergekommen sein.

Blindi56  09.04.2018, 18:04
@iTommyyy

Sie muss sich aber auf jeden Fall ummelden. Solange sie noch bei Euch gemeldet ist, gilt sie als Mieterin, und alle Schreiben an diese Adresse gelten auch (z. B. Einwurfeinschreiben).

Renick  09.04.2018, 18:24
@iTommyyy

Nein, eine Vorvermieterbescheinigung wurde in 2015 zwar eingefürt, aber 1 Jahr später dann wieder abgeschafft,

Lotta1965  09.04.2018, 18:30
@Blindi56
Solange sie noch bei Euch gemeldet ist, gilt sie als Mieterin

Wo sie gemeldet ist, ist völlig wurscht. Solange sie im Mietvertrag steht, ist sie Mieterin der Wohnung - mit allen Rechten und vor allem Pflichten!

Blindi56  10.04.2018, 11:21
@Lotta1965

ja, ich hatte nur gemeint, dass alle Schreiben an diese Adresse als richtig zugestellt gelten (z. B. Einwurfeinschreiben). Das kann wichtig sein!

eine andere Möglichkeit wäre, wenn es "hart auf hart" kommen würde, den Vertrag zu kündigen. ABER, hierzu brauchen wir auch eine Unterschrift von der damaligen Mitbewohnerin.

Völlig richtig!

Weigert sich die Exmitbewohnerin, dann können Sie auf der Zustimmung zur Kündigung erfolgreich klagen; gleiches gilt im Übrigen für deren offene Mietbeiträge bis zum zum Ablauf des Mietverhältnisses.

  1. Beim EMA bekommt du gegen ein Entgelt die aktuelle Adresse der Ex-Mitbewohnerin. Ein berechtigtes Interesse hast du auch.
  2. Teil ihr dann einfach ihr Pflichten als Mieterin dieser Wohnung mit - nämllich dass sie, solange sie im Mietvertrag steht, genau wie ihr vollumfänglich für Miete und Schäden in der Wohnung haftet. So sollte es also in ihrem Interesse sein, durch einen Aufhebungsvertrag aus dem Mietverhältnis auszuscheiden. Ich denke, damit wird der Restbestand der WG einverstanden sein, die Hausverwaltung scheint auch nicht abgeneigt zu sein. Damit würdet ihr die Unterschrift der Mitmieterin nicht mehr benötigen.
  3. Fruchtet das nichts geht ihr zu Plan B über ---> Antwort von Renick

Die Flüchtige muss gefunden werden. Ohne ladungsfähige Adresse der Beteiligten ist keine ordentliche Klage möglich, weil diese nicht zugestellt werden kann.

Dieser ominöse Nachtrag, den ihr bis 15.4. unterschreiben "müsst" - ist das der Grund der Wohnungsflucht? Nachtrag zum Mietvertrag? Ist das verhandelt worden? Oder ist das eine Teufelei des Vermieters?

Wurde der Mietbetrag für April 18 vollständig von der Rest-WG bezahlt?

iTommyyy 
Beitragsersteller
 12.04.2018, 16:30

Sie hat für einen neuen Nachtrag abgestimmt. Im Nachtrag ist nicht wirklich viel neues, auch keine Kostenerhöhung. Der fehlende Mietbetrag wurde nicht von uns (also den Rest) bezahlt.

Gerhart  12.04.2018, 17:01
@iTommyyy

Durch die nicht vollständige Mietzahlung befindet sich die Mieterpartei im Verzug. Dieses Versäumnis kann zur ordentlichen Kündigung führen. Der Vermieter wäre nun berechtigt eine gerichtliche Mahnung an euch zu senden. Es gilt die gesamtschuldnerische Haftung!!! Dabei tut es nichts zur Sache, dass eine Mieterin innerhalb der Mieterpartei ihren Anteil an der Gesamtmiete nicht bezahlt hat. Setzt alles daran den Flüchtling aufzuspüren.