Nachmieter für WG, Zustimmung vom anderen WG Mitglied notwendig?
Hallo, ich wohne aktuell in einer 2er WG und wir haben nun den Mietvertrag gekündigt. Kündigungsfrist ist der 30.09.17. Nun wollte ich wissen , da ich schon ab dem 01.09.17 eine Wohnung habe und meine Mitbewohnerin erst ab 01.10., ob ich mein Zimmer an jemanden für den einen Monat vermieten darf auch wenn meine Mitbewohnerin mit dem Mieter denn ich ausgewählt habe nicht einverstanden ist.Muss die Mitbewohnerin zustimmen?? Wer kommt für die Miete auf wenn Sie Mitspracherecht hat und nicht zustimmt?
3 Antworten
Wenn ihr beide Hauptmieter seid, seid ihr gleich berechtigt. Somit kann sie sich gegen den Nachmieter stellen. Ihr Recht auf Privatsphäre wiegt meiner Meinung nach in diesem Fall schwerer als dein Recht weniger Miete zahlen zu müssen.
Die Miete musst du selbst aufbringen. Der BGH hat vor Jahren entschieden, dass es einem Mieter zuzumuten ist, die 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten.
wir sind beide Mieter der Wohnung (gibt keinen Hauptmieter)
Ihr seid beide Hauptmieter und gleichberechtigt und Du kannst dem anderen Hauptmieter nicht einfach Jemanden in die WG setzen.
Das letzte Wort hat der Hauptmieter bzw. der Vermieter.
Wenn sie Hauptmieter ist dann kann sie eine Person ablehnen.
wir sind beide Mieter der Wohnung (gibt keinen Hauptmieter)
Ich möchte es nicht beschwören aber ich glaube daß deine Mitbewohnerin sich da trotzdem gegenstellen kann.
Könnt ihr euch nicht irgendwie einigen? Muss doch auch ohne stress gehen.
dem Vermieter ist es egal wer einzieht, nur meiner Mitbewohnerin nicht