Falsche Kontoangaben des Vermieters im Mietvertrag?

5 Antworten

Wenn sich der Vermieter in der IBAN vertan hat, also versehentlich Zahlendreher o. ä., dann kommt das Geld nicht an. Es wäre wirklich ein merkwürdiger Zufall, dass es tatsächlichen einen ganz anderen Kontoinhaber gibt, auf den dann die falsche IBAN passt.

Für eher wahrscheinlich halte ich, dass es sich um ein Konto handelt, das der Vermieter auch kennt und das er häufig schon benutzt hat. Beispiele

  • Konto seiner Ex-Ehefrau
  • Konto seiner Firma

Wie auch immer, Du hast Dich vertragsgemäß verhalten und kannst beweisen, dass Du auf das im Vertrag angegebene Konto überwiesen hast. Nun liegt es am Vermieter, zu versuchen, das Geld wieder zu bekommen. Gut möglich, dass er dazu Deine Unterstützung braucht, die Du ihm auch nicht verwehren solltest, aber eine nochmalige Zahlung kann er nicht verlangen.

Die Bank ist nicht in der Verantwortung und genau genommen noch nicht einmal befugt, die Daten des Geldempfängers heraus zu geben. Sie darf das Geld auch nicht zurück buchen.

Der falsche Geldempfänger ist aber verpflichtet, den überraschenden Geldsegen wieder heraus zu rücken, wenn das von ihm gefordert wird. Ansonsten ist es ungerechtfertigte Bereicherung. Dem Vermieter ist zu empfehlen, zu einem Anwalt zu gehen, der weiß, was zu tun ist, um wieder an das Geld zu kommen. Du bist, abgesehen von vielleicht der notwendigen Hilfestellung, nicht weiter gefordert.

Wenn nachweisbar der Vermieter die fehlerhafte Bankverbindung angegeben hat, wäre m. E. ein Eigenverschulden seinerseits festzustellen, wenn die Miete nicht auf dem korrekten Konto ankam. Du wärest ihm gegenüber also nicht schadenersatzpflichtig, will heißen, du müsstest die Miete nicht nachzahlen.

Du könntest bei deiner Bank einen Nachforschungsantrag stellen. Die Kosten wären dir vom Vermieter zu erstatten.

Ist der Empfänger deiner Fehlzahlungen nicht ermittelbar, hat der V. Pech gehabt.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass der Kontoinhaber nicht auffindbar wäre.

Also in dieser Hinsicht ist klar und deutlich dann der Vermieter Schuld.

Aber du solltest darauf achten, dass du evtl. nachweisen kannst, dass der Vermieter dir eine falsche IBAN gegeben hat.

Die Miete an ihm nachzahlen musst du sicherlich nicht, und ich bin mir auch sicher, dass (sollte man es beweisen können) jedes Gericht zu deinem Gunsten entscheiden würde.

Jedoch würde ich dir raten, schnellsten die Bank zu kontaktieren und zu fragen, ob die Möglichkeit besteht das Geld zurückzubuchen bzw. den falschen Empfänger zu informieren.

ErsterSchnee  20.03.2019, 23:59

Da irrst du...

ErsterSchnee  21.03.2019, 00:23
@Agalumgus

Wow - eine Forumsdiskussion und eine Anwaltsaussage zu der Maklerkaution. Ich bin beeindruckt!

Agalumgus  21.03.2019, 00:24
@ErsterSchnee
  1. Kannst du bitte versuchen sachlich zu bleiben?
  2. Ist es mehr, als du bisher zeigen und sagen könntest.
ErsterSchnee  21.03.2019, 00:28
@Agalumgus

1. Ich BIN sachlich.

2. Ist es nicht, weil es überhaupt nichts mit dem Thema zu tun hat bzw. nur Vermutungen angestellt werden.

... so etwas macht aber doch kein Vermieter, eine falsche Kontoangabe wird vom Institut doch erkannt und nicht angenommen, so jedenfalls bei meinen rd. 40 Konten.

Die DE Nr und die Prüfziffer sind nur dem Kontoinhaber zugeordnet!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja wenn es das Konto wirklich gibt, sind die Zahlungen ja durchgegangen und nicht rückbelastet worden.

Dann müsst ihr euch mit dem Kontoinhaber auseinandersetzen.

Der Vermieter hat in jedem Fall Anspruch auf Nachzahlung der Miete, kann aber keinerlei mietrechtliche Konsequenzen ziehen, noch Verzugsschaden geltend machen, da es am schuldhaften Handeln eurerseits fehlt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Gummipunkt  21.03.2019, 07:35

Ich als Laie verstehe nicht ganz, warum der Mieter die Miete nachzahlen (also doppelt zahlen) soll, obwohl er sie doch nachweislich auf das vom Vermieter angegebene Konto überwiesen hat.

Hinzu kommt doch auch noch ein zweiter dicker Fehler des Vermieters, indem er nämlich bei Ausbleiben der ersten Miete nicht gleich nachgefragt hat, sondern offenbar erst Monate später reagiert hat. Dadurch ist durch seine eigene Schuld der Schaden noch viel größer geworden, obwohl dies leicht vermeidbar gewesen wäre.

Soll tatsächlich der Mieter für diese Eselei des Vermieters den Schaden tragen?

kevin1905  21.03.2019, 11:36
@Gummipunkt

Die Leistung ist erbracht --> Zur Verfügung stellen von Wohnraum.

Daher ist diese auch zu bezahlen.

Idiotie des Vermieters negiert ja den Vertrag nicht als ganzes.