ist ein (miet)vertrag mit einer gefälschten unterschrift gültig?
hallo, bin vor einem Jahr in eine WG gezogen (mittlerweile in ich draußen): der mietvertrag wurde aber von meinem mitbewohner ohne meine einwilligung aus "zeitgründen" unterschrieben und zwar mit meinem namen --> unterschriftenfälschung?! daraus geht hervor, ich sei der hauptmieter, worüber ich nicht informiert wurde. ich habe dies nicht angezeigt, da ich keinen schlechten start in die wg nummer haben wollte. jetzt gibt es, nachdem ich ausgezogen bin, eine zahlungsforderung für eine nicht überwiesene miete aus dem letzten jahr an die hauptmieter (in diesem fall zwei, einer davon war zu diesem zeitpunkt ich), da ein anderer, der die miete als sammelüberweisung hätte überweisen sollen, das geld veruntreut hat... ist der mietvertrag, den ich nicht unterschrieben habe, gültig?? ich hätte nicht unterschrieben, wenn ich gewußt hätte, dass ich hauptmieter werden sollte. soll ich den typen dafür anzeigen, dass er ohne meine zustimmung unterschrieben hat? vielen dank für eure antworten!!
7 Antworten
Es gibt also einen Mietvertrag zwischen dem Vermieter und 2 Hauptmietern. Das bedeutet, dass die Mieterseite durch 2 Personen gleichberechtigt und gegenüber dem Vermieter gleichpflichtig vertreten wird. Waren in der Wohnung noch andere Mieter als Untermieter untergebracht? Deine angenommene Stellung als Untermieter lässt das vermuten. Wenn dein anderer Hauptmieter mit seinem Namen deine Unterschrift gesetzt hat, hat er keine Urkundenfälschung begangen, sondern lediglich einen Vertrag unberechtigt unterzeichnet. Sind seiner Unterschrift Zusätze wie i. A. oder i. V. beigefügt, ändertr sich die Rechtslage. Hat er aber deinen Namen im Schriftzug benutzt, ist die Urkundenfälschung als Straftat vollendet und kann verfolgt werden. Wann hast du erstmals den Mietvertrag gesehen und von der Fälschung der Unterschrift Kenntnis erlangt? Hast du an den Vermieter zwischenzeitlich bereits anteilige Miete bezahlt, dann ist auch ein Hauptmietverhältnis ohne gültigen Vertrag dokumentiert. Der Vermieter geht von einem gültigen Vertrag aus und handelte guten Glaubens. Dass du zivilrechtllich und straftrechtlich deinen Mitmieter verfolgen kannst, ist für das Verhältnis zwischen Vermieter und dir nicht relevant. ich nehme an, dass du den geschuldeten Mietbetrag zahlen musst.
Rechtliches Wirrwarr. Sie hätten erkennen müssen, dass es sich nicht um die eigene Unterschrift unter dem Vertrag handelt. Der Vertrag als solcher dürfte zwar nichtig sein aber die rechtlichen Folgen sehen düster aus. Betrug, Urkundenfälschung...auch für Sie, natürlich auch für den Unterzeichner. Ich rate Ihnen dringend die Forderungen des Vermieters zu befriedigen, zu gleichen Teilen mit den anderen Schlaubergern. Wenn das vor Gericht auf den Tisch kommt, wird es wesentlich teurer. MfG
klar hätte ich erkennen müssen, dass es nicht meine unterschrift ist... die frage stellt sich aber nicht. ich habe den mietvertrag nicht übersendet bekommen. der ging direkt in die wg, wo sich die leute sofort den vertrag unter den nagel rissen. ich hab den vertrag nie in meiner hand, folglich weiß ich gar nicht, was da drin stand.heißt es jetzt, dass ich auch belangt werden kann? ich habe den typen nicht beauftragt, für mich zu unterschreiben!! der hat mich vor vollendete tatsachen gestellt!!
Was es alles zu beweisen gilt. Nochmals den Rat kommen Sie den Forderungen des VM nach, das ist das kleinere Übel. MfG
Geh doch mal zum Vermieter. Dieser soll den Mietvertrag mal von der WG übersenden lassen, wenn er selbst keinen hat. Dann kann dieser die Unterschrift mit Deiner tatsächlichen vergleichen. Aber warum hast Du denn 1 Jahr dort gewohnt ohne Dich bisher darum gekümmert zu haben, wo Dein Mietvertrag ist?
wenn du glaubst ein untermiter zu sein, dann musst du auch einen untermietvertrag mit dem hauptmieter abgeschlossen haben. eine lohnbescheinigung geht den vermieter da mal gar nichts an. der hat nur die untervermietung zu genehmigen. mit dem vermieter haste du also gar nichts zu schaffen, dein vermieter ist der hauptmieter. irgentwie stimmt da was bei euch nicht, wie kannst du einen mmietvertrag bekommen. was hast du damit gemacht, zurückschicken und irrtum aufklären wäre ja wohl angesagt. wenn du den vertrag an den anderen weitergegeben hast und der deine untersschrift raufgezaubert hat ist eine gewisse mitschuld deinerseits nicht von der hand zu weisen
Ich denke das liegt auf der Hand, ein anderer ist an seiner Stelle beim VM vorstellig geworden und hat den Vertrag in seinem Namen unterschrieben. Der Vm oder vielleicht auch ein Sachbearbeiter hat den MV dann zum eigentllichen Mieter, dem Fragesteller geschickt. Unwissentlich der falschen Person.MfG
Nein. Das geht nicht. Du musst nur beweisen können, dass die Unterschrift nicht Deine ist. Basta!!
Keine zwei Unterschrifte sind gleich