Hat der Untermieter Anspruch auf Einsicht in den Hauptmietvertrag?
Der Hauptmieter musste aufgrund einer Mietstaffelregelung die Miete für das untervermiete Zimmer anteilig anheben. Der Untermieter versagt aber die höhere Mietzahlung mit der Forderung, er verlange Einsicht in den Hauptmietvertag. Ist der Anspruch auf Einsicht berechtigt?
PS. Die Erhöhung wurde nicht im Untermietvertrag geregelt.
2 Antworten
Nein, er hat keinen Anspruch auf Einsicht, muss die Mieterhöhung aber auch nicht akzeptieren.
...Der Hauptmieter musste aufgrund einer Mietstaffelregelung die Miete für das untervermiete Zimmer anteilig anheben...
PS. Die Erhöhung wurde nicht im Untermietvertrag geregelt.
Dann kann die Miete des Untermieters nur über eine Mieterhöhung nach §557 oder §558 BGB angehoben werden. Bei beiden Mieterhöhungsverfahren ist die Zustimmung des Untermieters notwendig. Wenn man die bekommt indem man dem Untermieter Einsicht in den Hauptmietvertrag gewährt, sollte man das m. E. tun.
das geht ihn nichts an - wozu
aber eine Mieterhöhung muss begründet werden, das wird er nur über seinen eigenen MV mit der Staffelmiete können.
Der Wunsch nach Einsicht beruht darauf, dass dort die Mietstaffelregelung ersichtlich ist.