Mitbewohnerin will trotz Kündigung nicht ausziehen und keine Miete zahlen!

6 Antworten

Wenn am 5.2.14 2 MM offen sind - fristlos kündigen.

Arbeitgeber hat damit nichts zu tun. Infos an ihn geht voll daneben.

Und der Untermietvertrag wurde auch nicht vom Vermieter unterschrieben.

Von welchem Vermieter? Der von Euch?

Wenn ja, mit dem hat die Untermieterin nichts zu tun.

Können wir dann fristlos gekündigt werden, wenn wir nur einen Teil der Miete zahlen?

Ihr müßt daran denken das Euch Euer Vermieter kündigen kann.

SunnyBeauty123 
Beitragsersteller
 01.02.2014, 19:18

Die Frage ist, kann man nach einer ordentlichen Kündigung auch noch fristlos kündigen? Und wie ist das mit Ankündigung/Mahnung vor der fristlosen Kündigung?

Gerhart  02.02.2014, 09:09
@SunnyBeauty123

Wenn in der Kündigungsfrist der ordentlichen Kündigung ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. dann ist diese Kündigungsart möglich.

Die Bildung der Wohngemeinschaft ist ein interner Vorgang zwischen den beiden Hauptmietern. Ein Hauptmieter verlässt die WG und setzt an seine Stelle eine Untermieterin mit Einverständnis des anderen Hauptmieters. Durch Auszug und Untermieterin wird aber das Verhältnis zum Vermieter der Wohnung nicht verändert. Er bleibt Hauptmieter und kann gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter haften. Die Untermieterin verweigert die Mietzahlung? Der Hauptmieter muss die fehlende Miete gegenüber dem Vermieter begleichen, u.U. auch du, weil du ebenfalls gesamtschuldnerisch haftest.

Eng gesehen kann der ausgezogene Hauptmieter allein mit der Untermieterin keinen Untermietvertrag abschließen, weil gemeinschaftliche Nutzung von Sozialflächen der Wohnung auch deiner Entscheidung unterliegt. Daher ist der Untermietvertrag zwar nicht von dir unterschrieben aber geduldet,was einer konkludenten Handlung gleichkommt. Daraus folgt, dass du gemeinsam mit dem anderen Hauptmieter die außerordentliche Kündigung unterschreiben solltet. Lasst euch die Gelegenheit dieser Kündigung nicht entgehen, die lästige Untermieterin rechtssicher aus der Wohnung zu entfernen. Eine Ankündigung dieser Vorgehensweise ist nicht hilfreich sondern kontraproduktiv, weil die Untermieterin die Folgen der Warnung absehen könnte.

Wir versuchen erstmal eine außergerichtliche Lösung zu finden und sie zur Vernunft bringen. Der gemeinsame Freundeskreis wurde informiert und eine Mediatorin wurde eingeschaltet. Inwieweit das zu einer Lösung kommt bleibt aber weiterhin fraglich.

Sind diese Vesuche nicht von Erfolg gekrönt, werden wir sie fristlos kündigen, im besten Fall per Gerichtsvollzieher. Dann hat sie ja noch eine Woche sich zu besinnen und wir haben unserem Termin bei der studentischen Rechtsberatung. Danach kommt im Ernstfall die Räumungsklage...

Ich such mir jetzt wohl besser noch einen Nebenjob um im Ernstfall die Prozesskosten besser stämmen zu können.

Gibt es noch etwas wichtiges was in eine Fristlose Kündigung muss außer Kündigungsgrund, Räumungsfrist und Ausschluss §545 BGB? Und schicken wir dann die fertige Kündigung mit Bitte zur Zustellung an den zuständigen Gerichtsvollzieher oder wie läuft das ab?

Vielen vielen Dank für die zahlreichen Antworten bisher!

Wenn sie 2 Monatsmieten nicht gezahlt hat, dann kann ihr dein Ex-Mitmieter fristlos kündigen (auch wenn es schon eine ordentliche Kündigung gibt). Eine Vorankündigung der Absicht einer fristlosen Kündigung ist nicht erforderlich.

Inwiefern kannst du denn ihren Strom abstellen? Ist es nicht eine Wohnung mit einem Zähler für alle Zimmer?

Den Arbeitgeber zu informieren bringt für die Mietzahlung nichts. Solange es kein Pfändungsurteil gibt, wird den das auch nicht interessieren. Ob man sie durch die Information ihres Arbeitsgebers unter Druck setzen kann, ist eine andere Frage.

Räumt sie die Wohnung nach der fristlosen Kündigung dann nicht, muss Räumungsklage erhoben werden. Gibt es dann das Urteil und das kann etwas dauern, dann kann sie erst geräumt werden. Sie hat also mit ihrer Aussage durchaus Recht und mir scheint, sie ist da nicht unerfahren. Die Kosten der Räumungsklage trägt erstmal derjenige, der sie anstrengt. Schadensersatz könnt ihr dann von ihr verlangen, vermutlich auch über eine Klage erst.

Wenn die Wohnung nach dem 30.04. nicht vermietbar ist, weil sie noch drin wohnt, du aber ausgezogen bist, kann der VM Schadensersatz verlangen, das ist auch richtig. Schon alles schlimm, wenn sie nicht mitzieht beim Auszug.

Ist sie denn auch Studentin? Und kennt ihr jemanden, der mal ein Gespräch vermitteln kann - mir scheint, die Erde ist zwischen euch sowieso schon verbrannt, oder?

Kann man zB eine fristlose Kündigung (aufgrund von Nichtzahlung von 2 Monatsmieten, was ja in ein paar Tagen möglich wäre) nach einer ordentlichen Kündigung hinterherschieben?

ja, die fristlose Kündigung muß aber Dein alter Mitbewohner aussprechen, denn nur mit ihm hat sie ein Vertragsverhältnis.

Ist eine Vorankündigung der fristlosen Kündigung notwendig?

nein, da im Grunde im Mietvertrag oder per Gesetz die Zahlungstermine der Miete geregelt sind.

Wie kann man sich gegen die Nichtzahlung wehren?

Deiner alter Mitbewohner kann einen gerichtlicher Mahnbescheid beantragen - das geht auch online.

Könnte ich auch ihren Strom abstellen, da sie den ja auch nicht bezahlt?

nein

Kann man den Arbeitgeber informieren, dass sie keine Miete zahlt?

nein, aber man kann dann sobald ein Vollstreckungsbescheid bzw. ein Titel über die Mietrückstände vorliegt eine Lohnpfändung veranlassen

Wenn sie nach Fristende nicht auszieht, müssen wir dann einen Rechtsanwalt einschalten der eine Räumungsklage an das Amtsgericht stellt?

ja, und zwar Dein Mitbewohner als ihr Vertragspartner

Und können wir dann von unserem Vermieter auf Schadensersatz verklagt werden, weil die Wohnung nicht vermietbar ist, wenn sie nicht auszieht?

ja, die Hauptmieter haften gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch für die Mietzahlungen, Nebenkosten, aber auch fristgemäße Räumung, Wohnungs- und Schlüsselübergabe. Der Vermieter kann gegen Euch eine Räumungsklage usw. erheben.

Wie soll man die Rechtskosten als Student vorschießen?

außergerichtlich - Beratungshilfeschein gerichtlich - Prozeßkostenhilfe

Aber vorsicht: Die Prozeßkostenhilfe deckt nicht die Anwaltskosten der Gegenseite, wenn man vor Gericht unterliegt und die Kosten auferlegt bekommt.

Und kann man die Bonität von ihr prüfen, ob sie überhaupt etwas zahlen kann? Weil wenn nicht bleiben wir ja auf der Miete und den Rechtskosten sitzen…

das hätte man bereits vor Vertragsuntersuchung machen sollen ..

Ein weiteres Problem ist dass sie die Miete bisher (April bis Dezember) immer bar bezahlt hat. Also theoretisch kann sie keine Mietzahlung nachweisen. *

Die Mietzahlungen muß im Zweifel immer der Mieter nachweisen - das ist gängige Rechtssprechung.

Und der Untermietvertrag wurde auch nicht vom Vermieter unterschrieben.

muß er auch nicht, da der Vermieter kein Vertragspartner des Untermieters ist.

Soll ich jetzt einfach nur meinen Mietanteil / Stromanteil bezahlen?

Im Grunde ist der 2. Hauptmieter, also Dein alter Mitbewohner auch für die Mietzahlungen an den Vermieter verantwortlich, das ergibt sich aus dem gemeinsamen Mietvertrag und der gesamtschuldnerischen Haftung.

Können wir dann fristlos gekündigt werden, wenn wir nur einen Teil der Miete zahlen?

ja sicher

Nemisis2010  01.02.2014, 19:41

Noch eine Nachfrage:

Mit welcher Begründung wurde denn das Untermietverhältnis durch den Mitbewohner gekündigt?

Da der Hauptmieter nicht in der Wohnung mit dem Untermieter wohnt braucht er nämlich ein berechtigtes Interesse.

SunnyBeauty123 
Beitragsersteller
 01.02.2014, 19:55
@Nemisis2010

Die Beendigung des Hauptmietvertrags ist doch der Grund für die Beendigung des Untermietvertrags...

Nemisis2010  01.02.2014, 20:07
@SunnyBeauty123

Das Problem könnte dann sein, daß sich aufgrund des fehlenden berechtigten Interesses, wie z.B. Eigenbedarf die ordentliche Kündigungsfrist des Hauptmieters gegenüber dem Untermieter von 3 auf 6 Mon. verlängert.