Mindestabstand Nachbargrenze Terrasse
Hallo,
Wir möchten ein Haus mit Anbau kaufen, diesen Anbau jedoch bis auf seine Unterkellerung abreißen und stattdessen auf dem Keller eine Terrasse anlegen. Für den Anbau wurde seinerzeit vom Bauamt die Genehmigung erteilt, dass der Mindestabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden muss. Nun meine Frage: gilt das auch für unsere geplante Terrasse?
2 Antworten
Wenn etwas abgerissen wird ist der "baurechtliche Bestandsschutz" weg. Ersatzbauten müssen dann das heutige Baurecht einhalten. Für unterkellerte Terrassen braucht Ihr dann eine Baugenehmigung, die in der Grenzabstandsfläche (wenn überhaupt) nur mit einer Befreiung/Abweichung genehmigt werden kann, für die der Nachbar sein Einverständnis geben muss.
Also überlegt Euch den Abbruch!
Danke für die Antwort!
Seit wann braucht ein Keller eine Abstandsfläche? Der Keller wurde seinerzeit rechtlich richtig errichtet. So hat er noch immer Bestandschutz. Wäre nur eine Bodenplatte dort und ihr würdet darauf eure Terrasse errichten bräuchtet ihr auch keine Genehmigung. Habe noch nie gehört, das man für Terrassen, die man bis an die Grenze baut eine Genehmigung braucht. Sichtschutzwände sind da schon problematischer. Also lasst so viele Wände wie möglich stehen, die haben auch noch "Bestandschutz". Bitte auch mal das Bundesland angeben, denn da gibt es landesrechtliche unterschiede.
Vielen Dank für die Antwort! Das Land ist NRW