Darf mein Nachbar sein Carport direkt an mein Haus Anbauen?
Vor fünf Jahren haben wir eine Wärmepumpe in unserem Haus montiert. Die Zuluft wurde mit Zustimmung des Nachbarn in seine Richtung aus der Außenwand mit einem Wetterschutzgitter versehen. Es hat fünf Jahre keine Probleme gegeben !!! Nun in der Zwischenzeit hat der Nachbar eine neue Partnerin gefunden und von da an gibt es nur Stress. Jetzt zu meinem Problem, hier solle ich vielleicht noch dazu sagen, dass unser Haus direkt an der Grundstücksgrenze mit Sondergenehmigung und Zustimmung des Nachbarn vor 22 Jahren errichtet wurde. Nun hat der Nachbar ein Carport an die Wand wo die Zuluft angesaugt wird hingestellt und diese mit Holzbrettern verschallt, so dass die Pumpe nicht funktionieren kann. Mir hat er jetzt per Brief mitgeteilt, dass er diese Woche im Urlaub ist und wenn er wiederkommt wird er die komplette Seite verschallen und ich soll die Zeit dazu nutzen die Sache umzubauen. Frage 1: darf er ein Carport welches er auch als Terrasse nutzen will einfach so ohne Genehmigung und ohne Plan hier in Bayern bauen !!! Frage 2: darf er das Carport direkt an unsere Außenwand ohne Abstände hinstellen ??? Weiterhin wurde die Zuluftöffnung und der Außenfühler für unsere Ölheizung verbaut und in der Funktion beeinträchtigt. Gruß Chris
6 Antworten
Und wenn die Garage die in der Bauordnung festgelegten Größen einhält ist sie baugenehmigungsfrei und darf ohne Baugenehmigung und ohne Dein Einverständnis an Deine Grenzwand errichtet werden. Und wenn sie nicht baugenehmigungsfrei ist bekommt der Nachbar sofort eine Baugenehmigung, ohne das Du gefragt wirst. Und wenn Du ein Loch in der Brandwand hast bekommst Du eine Verfügung der Bauaufsicht. Denn:
Öffnungen in Brandwänden sind grundsätzlich unzulässig und können nur mit Befreiungsbescheid und Baulast zur Einhaltung der Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück genehmigt werden. Ich würde an Deiner Stelle nicht warten, bis Du von der Bauaufsicht eine Verfügung zur Schließung der Brandwand bekommst; die wird mit Sofortvollzug und Zwangsgeldandrohung erlassen. Dein Nachbar muss nur der Bauaufsicht einen Tipp geben!!!!
Ich wohne zwar in NRW - aber bei uns ist die Sache so geregelt: Wenn Du selbst Dein Haus auf die Grenze gebaut hast, darf Dein Nachbar von diesem Recht ebenfalls Gebrauch machen. Er darf also, ohne Deine Erlaubnis einzuholen, ebenfalls eine Grenzbebauung vornehmen. Allerdings benötigt man in den meisten Bundesländern für Carports eine Baugenehmigung. Und diese kannst Du nicht verhindern mit der Begründung, das Carport stehe auf der Grenze. Denn Du hast dieses Recht ebenfalls in Anspruch genommen.
Anbauen ja, dranbauen nein. Wenn der Nachbar seinerzeit zugestimmt hat, dann ist dies aktenkundig und er muss dafür sorgen, dass die Nutzung auch weiterhin gewährleistet ist. Wenn er uneinsichtig ist, kannst du die Nutzung als Terrasse (Freisitz) unterbinden, denn auf der Grenze sind nur Nebengebäude, also Garagen oder Carports erlaubt. Also: persönliches Gespräch suchen, nicht schreiben oder mailen und nach einer Lösung suchen, die beider Interessen berücksichtigt. Navajo
vorrausgesetzt das wurde notarisch festgehalten,mündlich zusagen bringen hier nichts die können von jedem gericht als nicht gegeben bewertet werden
Die Zuluftöffnung in der Grenzwand widerspricht öffentlichem Baurecht (Landesbauordnung), weil dadurch keine Brandwand mehr vorhanden ist. An Brandwände darf der Nachbar jederzeit anbauen, ohne ein Einvernehmen einholen zu müssen.
Der Fehler liegt also bei Dir; der Zeitablauf spielt im öffentlichen Baurecht keine Rolle, das damalige Einvernehmen des Nachbarn ist gegenstandslos.
Das nützt nichts. Öffnungen in Brandwänden sind grundsätzlich unzulässig und können nur mit Befreiungsbescheid und Baulast zur Einhaltung der Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück genehmigt werden. Ich würde an Deiner Stelle nicht warten, bis Du von der Bauaufsicht eine Verfügung zur Schließung der Brandwand bekommst; die wird mit Sofortvollzug und Zwangsgeldandrohung erlassen. Dein Nachbar muss nur der Bauaufsicht einen Tipp geben!!!!
Wenn der Vollwärmeschutz über dem Grundstück des Nachbarn liegt kann er das zwar nicht verhindern, aber von Euch Nutzungsentgelt, Miete oder Pacht verlangen und die Beseitigung dieser Wärmedämmung, wenn er selber bauen will.
Er darf aber nicht Eure Wand als Abstützung benutzen oder sonst irgendwie beschädigen.
Hallo, hierzu muss ich noch sagen, dass auch hierfür habe ich damals vorgesorgt und auf der Innenseite eine Brandschutzklappe montiert. Gruß Chris
- wenn du dein haus nur mit zustimmung des nachbarn dort hast errichten lassen dürfen )(bzw. deine vorbesitzer), so wird der nachbar mit sicherheit auf seinem grundstück 1 carport errichten dürfen!
- wenn euer haus nur mit zustimmung des nachbarn direkt an / auf der grundstücksgrenze steht, dann muss nicht er abstandsflächen einhalten, sondern ihr....
Hallo, darf man einfach so ohne Baugenehmigung und ohne Statik Carport und oben drauf eine Terrasse bauen ???
Hallo, darf man einfach so ohne Baugenehmigung und ohne Statik Carport und oben drauf eine Terrasse bauen ???
nein.. habe ich auch nicht geschrieben...!?
Hallo, Darf der Nachbar auch einfach so die Bretter ohne Abstand zum Haus an unserem Putz anstehen lassen? Darf er womöglich auch die Carport Abdichtung an unserem Haus befestigen ? Was ist wenn wir Vollwärmeschutz anbringen möchten ? Gruß