Nachbar baut DIREKT an mein Haus
Ich bin Hausbesitzerin eines sehr alten und renovierungsbedürftigen Objektes. Neben mir wird ein großes neues Haus gebaut, dessen Terrassen, mit Blick auf meine alte Garage und Hauswand, nur ein paar Meter von meinen hässlichen Wänden entfernt. Sie wollen eine Holzwand als Sichtschutz bauen und mein Haus als Träger nutzen. Ich wurde auch gefragt. Ich gab KEINE Erlaubnis, da ich nach und nach renoviere und evtl. auch Garage oder Wand abreißen werde. Zudem habe ich kein gutes Gefühl, wenn Nachbar seine Wand an mein Haus befestigt..... Sie machten es trotzdem! (Frau und ohne Mann- kann man ja mal probieren) Ich sagte sofort sie sollen die Arbeiten einstellen, machten sie aber nicht. Sie verarschten mich und meinten die Wand würde jetzt " alleine" stehen, alle Schrauben wären wieder ab. Die Wand ist gebaut, 5 cm von meinem Haus und ich kann nicht dahinter schauen..... Weiteres haben sie ihr Grundstück um bestimmt 1m erhöht und sämtliche Erde an meine Hauswand (Anbau+kein Wohnraum) und an die fortlaufende Gartenmauer geschüttet. Auf diese Erhöhung dann die Holzwand. Meine Gartenmauer ist aber überall gerissen, auch durch deren Bauarbeiten und ich möchte auch diese irgendwann abreißen. Dann fällt allerdings die Holzwand zusammen und die ganze Erde rutscht auf mein Grundstück.... Frage: habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz, weil sie die Holzwand an mein Haus gebaut haben?? Und: dürfen die einfach die ganze Erde an mein Haus/Gartenmauer schütten? Kann nicht Feuchtigkeit eintreten und es müsste eine Betunschicht aufgetragen werden?? LG
7 Antworten
an deiner stelle würde ich mich beim bauamt kundig machen. ich kenne den bebauungsplan deiner gemeinde nicht.
Wenn Du schon direkt auf der Grenze gebaut hast darf der Nachbar anbauen, ohne den Nachbarn fragen zu müssen.
Wenn im Bebauungsplan "geschlossene Bauweise" festgesetzt ist ebenfalls.
Und es gibt in jeder Lanbdesbauordnung unterschiedliche Vorhaben, die in bestimmtem Umfang und unter bestimmten Bedingungen unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen.
Deine Frage kann somit weder bei gutefrage.net noch allgemein beantwortet werdern; es kommt auf die örtlichen Verhältnisse und die individuelle Rechtslage an.
Davon unabhängig gibt es umfangreiche Vorschriften im Privatrecht (BGB und Landesnachbarrechtsgesetz), die zusätzlich zu beachten sind. Dazu hilft Dir aber keine Behörde, sondern nur ein Rechtsanwalt.
Hallo,also ich kenne das nur so das da zwischen den Wänden ein drei Meter Sicherheitsabstand zum Nachbarn sein muß.Ich würde da auch einen Anwalt einschalten,und natürlich auch Fotos als Beweissicherung machen.So wie ich das hier lese biste da im Recht.Viel Glück! -:)
Falsche Antwort. Mindestabstände sind für viele Vorhaben nicht mehr einzuhaltewn; die "Antwort" ist laienhaft und irreführend.
alles genau dokumentieren (maße nehmen, fotos machen, bauarbeiten stichwortartig notieren (was wurde gemacht (evtl. mit datum) und was wollen die noch machen), zum bauamt und dort mal nachfragen, wie das geregelt ist und dann weiter zum anwalt.
wenn der mindestabstand nicht eingehalten wurde, kann es gut sein, das die gezwungen werden, das ganze abzureissen... aber gut, manche lernen es eben nur auf die harte tour.
Einverständniserklärungen ersetzen keine Baugenehmigung und Mindestabstände sind für viele Vorhaben nicht mehr einzuhaltewn; die "Antwort" ist laienhaft und irreführend.
Als erstes mal Fotos machen und zum Bauamt gehen. Der Mindestabstand wurde wohl nicht eingehalten und DU hast auch keine Einverständniserklärung erteilt.
Danach zum Anwalt, der berät dich, was möglich und durchsetzbar ist.
Einverständniserklärungen ersetzen keine Baugenehmigung und Mindestabstände sind für viele Vorhaben nicht mehr einzuhaltewn; die "Antwort" ist laienhaft und irreführend.