Wie nah darf ich einen Carport an die Grundstücks- Grenze bauen?

3 Antworten

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"Carports" sind "offene Kleingaragen". Diese sind nach allen Landesbauordnungen unmittelbar an den Grundstücksgrenzen zulässig, wenn sie bestimmte Masse einhalten, die wiederum in jeder Landesbauordnung unterschiedlich sind. Zusätzlich sind Brandschutzvorschriften und Bebauungspläne zu beachten.

Eine generelle Antworet ist deshalb bei gutefrage.net gar nicht möglich.

"Grenze" im Sinne der Abstandsflächenregelungen ist für Garagen nicht die Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche. Hier sind auch für offene Carports aus Gründen der Verkehrssicherheit 5m oder 3m Abstand einzuhalten, damit man den fließenden Verkehr beachten kann bzw. dieser nicht behindert wird. Hier gibt es aber natürlich auch örtlich bedingte Ausnahmen.

Wenn es also in der LBO heißt: In der Abstandsfläche sind Garagen und andere Gebäude mit bis zu insgesamt 15m Länge unmittellbar an der Nachbargrenze zulässig" bedeutet dies nicht, dass diese Gebäude entlang der Strassenbegrenzungslinie gebaut werden dürfen, aber entlang der Grenzen zum Nachbarn.

Dieses "Grenzbebauungsprivileg" darf nur einmal ausgenutzt werden, d.h. für eine Grenze. Welchen Nachbar Du dazu aussuchst bleibt Dir überlassen.

Streit gibt es immer wieder, ob diese Grenzbebauung auch "in die Ecke" gesetzt werden darf, ob also eine Seite an einer zweiten Grenze heranrücken darf. In einigen Ländern ist dies neuerdings erlaubt, in NRW kommt es auf die genaue Formulierung der neuesten LBO (§ 6) an.

Das "Grenzbebauungsprivileg" darf nicht in Verlängerung einer vorhandenen nicht privilegierten Grenzbebauung angewandt werden, es sei denn, das vorhandener Gebäude ist ebenfalls privilegiert. In diesen Fällen greifen die Regelungen der "geschlossenen Bauweise".

Es gibt also viele Vorschriften zu beachten, die auch noch je nach Örtlichkeit und Bebauungsplan unterschiedlich sind. Deshalb gibt es bei gutefrage.net keine konkrete und rechtssichere Antwort. Und die nicht mehr der Amtshaftung unterliegenden SAchbearbeiter der Bauaufsicht geben nur noch Antworten, die für sie bequem sind. .

Die 15 m beziehen sich doch nur darauf, wenn du auf 2 Grenzen baust, also in eine Ecke.

Seehausen  21.03.2012, 09:41

Das gilt nur in Hessen, nicht unbedingt auch in NRW!

pharao1961  21.03.2012, 09:57
@Seehausen

Nein, nicht nur in Hessen - vielleicht nicht in allen - aber in vielen anderen Bundesländern auch. Gemäß § 6, Abs. 11 (Abstandsfläche) gilt es auch in NRW.

Nachdem die Angelegenheit aktenkundig ist, führt kein Weg an der Behörde vorbei. Also, keine Experimente, Lageplan besorgen, Carport einzeichnen und als Voranfrage oder Baugesuch einreichen. Alles Andere wäre Spekulation und ein eigenmächtiges Handeln hätte Konsequenzen, wie Abrissverfügung oder Strafzahlung. Navajo

Navajo  21.03.2012, 09:30

Nachtrag Der Abstand zum Gehweg dient dem Schutz der Passanten gegen herabfallende Gegenstände, Navajo

Seehausen  21.03.2012, 09:42
@Navajo

So schlicht und naiv ist das Baurecht nicht!