Doppelhaushälfte - Wasserschaden, verursacht durch Nachbar - Recht
Hallo, ich habe eine Frage zu einem Wasserschaden. Ich habe eine Doppelhaushälfte und im Februar bemerkten wir, dass im Wohnzimmer die Tapete "dunkel" wurde. Als sich der Fleck vergrößerte, rief ich unsere Vermieterin an. Diese schaute sich den Schaden an und meinte, man müsse zunächst einmal schauen, woher das käme und ob nicht vielleicht in der anderen Doppelhaushälfte auch was wäre. Da meine Nachbarn über den gesamten Winter nicht zu Hause waren (Nov-Apr), bat ich eine andere Nachbarin, die einen Schlüssel hatten, ob man hier nicht mal schauen könnte. Es traf uns der Schlag. Im Durchgangsbereich zwischen Wohnzimmer zur Küche war oben sowohl an der Seitenwand als auch an der Decke Schimmel. Das zog sich weiter in die Wand, die zu unsere Doppelhaushälfte führte. Alles nass, feucht und schimmelig. Ein sehr großes Ausmaß. Wir riefen sofort die Tochter des Nachbarn an und diese hat nach einigem hin und her eine Firma beauftragt, die zunächst provisorisch die Terrasse (die ist im 1. Stock auf einen Anbau aufgesetzt), die "Verursacher" des Schadens ist, abgedichtet. Nach Urlaubsrückkehr unserer Nachbarn wurde diese dann richtig abgedichtet. Wir wurden gebeten, mit der Schadensbeseitigung in unserer Doppelhaushälfte noch zu warten, bis sichergestellt ist, dass die Wand trocken ist. Mittlerweile war ein Fleck auch in der Küche zu sehen. Nunmehr kam ein Maler und meinte, es lange aus, wenn man auf den "Wasserfleck" an der Tapete einen Sperrgrund aufbringen würde. Würde der Farbunterschied zur Tapete uns stören, würde er nacharbeiten. Unsere Vermieterin hat sich mit einem Architekten in Verbindung gesetzt. Dieser sagte, es müsse die Tapete an den Stellen aufgemacht werden, wo die Flecke sind. Es müsste sichergestellt sein, dass kein Pilz oder Schimmel drunter sitzt.
Meine Frage: Was ist hier rechtens? Habe ich Anspruch darauf, dass die Tapete runter muss um zu sehen, was und ob was dahinter ist (Schimmel, Feuchtigkeit, Pilze)?
Oder wird wirklich nur mit "Sperrfarbe/Sperrgrund" gearbeitet? Langt das aus?
Beim Nachbarn war, wie gesagt, diese Wand von der anderen Seite her nass und das Leck der Terrasse ist u a. dort, wo die jeweiligen Hälften aneinander stoßen. Es konnte sich zum einen in der Wand vom Nachbarn verteilen (hier war ein Leck verantwortlich, wo die Terrasse direkt an das Haus anschließt) und zum anderen in die Zwischenwand der Hälften laufen und dort den Schaden von uns verursachen.
Noch zur Erläuterung: Es handelt sich um ein älteres Objekt, wir haben nur eine Trennwand zum Nachbarn und keine zwei Trennwände.
Es wäre nett, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte. Danke.
5 Antworten
Grundsätzlich muss hier die Hausratversicherung Deines Nachbarn handeln. Diese sollen dort anrufen und einen Gutachter bestellen, der sich den Schaden anguckt. Dann hast Du eigentlich sogar Anspruch darauf, dass das komplette Zimmer neu tapeziert wird, sofern die Tapeten nicht mehr auf Lager sind.
ist das nicht die Gebäudeversicherung?
Hausratversicherung??? Das ist ein Fall für die Gebäude- oder Gebäudehaftpflichtversicherung. Je nach Versicherungsumfang. Die schicken einen Sachverständigen und dann sieht man weiter. Regeln muss das Dein Vermieter.
Übernimmt das nicht die Versicherung des Verursachers ? Wenn es auf eigenes Verschulden zu den Schäden kam, müssen die Nachbarn eure Schäüden selbst regulieren. Das mit der Schuld müsste dann ( wenn es keine andere Möglichkeit zur Klärung gibt ) ein Gutachter feststellen. Der Schimmel muss fachmännisch entfernt werden. Aber auch das solltest du durch den Vermieter abklären lassen. Der sollte die Möglichkeit haben dir eine entsprechende Firma vorbei zu schicken. Ist a im Sinne aller das der Schimmel nicht weiter wuchert und sich verbreitet. Klar ist jedoch, dass man sich während der Abwesenheit nicht um das Haus gekümmert hat. Und das man das verantwortungslos und fahrlässig nennt. Es gibt mehrere ( sinnvollere ) Möglichkeiten als hier zu fragen. Anwalt, Versicherung, Vermieter, Verbraucherzentrale, Mieterbund. Viel Erfolg.
auf jeden Fall muss die Tapete ab. das mus im Zweifel deine Vermieterin zahlen. Sie ist ja auch daran interessiert, dass kein weiterer Schaden entsteht. wenn der Schimmel sich erst einmal fortsetzt ist das ungesund und führt zu weiteren Wandschäden. Was der Maler sagt ist egal. im Zweifel muss die versicherung einen Gutachter bestellen. Überlass das Deiner Vermieterin, die wird sicherlich auf einen Gutachter auf Kosten der Gegenversicherung (Gebäudeversicherung) bestehen.
Hi, erst einmal vielen Dank Euch allen für die schnelle Reaktion.
Habe ich denn ein gesetzliches Recht darauf (wenn ja, wo geregelt?), dass die Tapeten runter müssen? Das ist mir noch nicht ganz klar...
Der Nachbar scheint den Schaden aus eigener Tasche regulieren zu wollen, muss direkt mal nachhören, ob er überhaupt seine Versicherung auch wegen seines Schadens informiert hat.....
Meine Vermieterin tut ihr Bestes und bemüht sich übrigens....sie findet alle bisherigen Antworten seitens des Malermeisters, der nur "kurz drüber gepinselt hat", auch nicht zufrieden stellend. Deshalb auch ihre Anrufe bei Architekt und einem anderen Malermeister. Sie wartet jetzt erst mal ab, was der sagt und geht dann in die Offensive. Sie denkt auch, dass die Tapeten runter müssten, um zu sehen was ist. Auch sie wird langsam sauer über die doch teilweise unzufriedenden Äußerungen des Malermeisters und kommt sich, so ihr Wortlaut, nicht ernst genommen vor. Sie wird, sofern es hier keine Einigung gibt, andere Mittel in die Wege leiten. Das wollte ich aber verhindern, da ich ja tagtäglich mit dem Nachbarn Seite an Seite wohne und keinen Krach möchte...Aber auf mein Recht bestehe ich natürlich! Und wenn das Recht sagt, Tapeten runter, dann kommen sie auch runter......
Ich würde der Vermieterin empfehlen einen Gutachter zu bestellen. Das kann man dem nachbarn ja gut verkaufen. Er wird bestimmt eine Gebäudeversicherung haben über die er dies laufen lassen kann.