Wann darf der Vermieter mir das verbieten?
Hallo zusammen, kurze Vorgeschichte: Meine Freundin und ich sind vor knapp 6 Monaten in eine 2 Parteienhaus zur Miete gezogen. Wir bewohnen das 1OG. inklusive einer 42qm Terrasse. Die Privatvermieterin wohnt gegenüber – Das Haus ist neu gebaut worden und modernVorab sei angemerkt, dass der direkt Nachbar (freistehendes Haus mit direkt angrenzenden Grundstück an die Terrasse (Terrasse geht über eine Garage)) keinerlei Probleme mit Sichtschutzhöhen oder Sonnensegel oder anderen Vorhaben hat! Von dieser Seite gibt es daher keine Probleme/Einwände!Nun sind wir bis dato davon ausgegangen, dass das Mieter/Vermieterverhältnis sehr positiv ist, so haben wir vorab alle Vorhaben angesprochen, weniger im Sinne um sich eine Genehmigung einzuholen.Vorhaben: Sichtschutz mit Weidenmatten 1,50m+ Sonnensegel 5x5x7m auf 3 Pfosten mit 2,40m;2,10m;2,10m,3 Dinge sind mir hier, so hoffe ich, bewusst. 1)Bei der Sichtschutzhöhe (da dies eine dauerhafte Anbringung ist) muss beachtet werden, dass angrenzende Grundstücke, bzw. deren Eigentümer mit der Höhe über der Norm einverstanden sein müssen. Das ist hier der Fall.2)Sonnensegel: sofern die Anbringung eines Sonnensegels eine bauliche Maßnahme mit sich bringen würde, bedarf es der vorherigen Genehmigung des Vermieters. Ich werde das Stangensystem jedoch am Geländer befestigen, so dass weder eine Verankerung in die Garagendecke, noch in der Hauswand erforderlich sein wird! (Die Befestigung ist sicher! Auch wenn das wohlmöglich schwierig erscheinen mag, lassen wir das aber mal außer Acht)3)Der Vermieter kann eine Veränderung am Hause untersagen, wenn die Änderung das Gesamtbild des Hauses nicht entspricht. Jetzt muss man hier etwas weiter die Materie gehen. Wo/wann trifft das zu und wann nicht! Stichwort kitschiger großer Sonnenschirm, Sonnensegel, Pavillon! Ein Sonnensegel sofern es nicht an der Wand verankert wird, könnte in der Betrachtung einem Pavillon gleichgestellt werden. Pavillons hingegen wurden vor Gericht schon thematisiert. Hier kann der Vermieter das Aufbauen untersagen, da der Pavillon saisonal aufgebaut wird und daher eine dauerhafte Anbringung wäre und so das Gesamtbild des Hauses beeinflussen kann (Es ist nicht üblich, dass Pavillons tagtäglich auf und abgebaut werden). Nicht aber bei einem Sonnenschirm. Dieser kann abends eingezogen werden! Dagegen kann ein Vermieter nichts sagen. Ergo kann ich auf meinem Sonnenschirm viele bunte Marienkäfer haben und keiner kann was sagen. Das Sonnensegel aber kann hingegen genauso schnell auf-/abgebaut werden wie ein Sonnenschirm. Die 3 Ecken werden mit Seilen und Verankerungen befestigt. Soll heißen: lösen, abziehen, aufrollen fertig! Keine langfristige Befestigung.Lange Rede kurzer Sinn. Meine Vermieterin will mir das Sonnensegel verbieten, da es 1) nicht mit ihr abgesprochen wurde (was ich habe) und 2) sie keine Genehmigung erteilt hat. Habe ich hier Recht oder nicht? Kann mir hierbei einer vlt. mit seiner/ihrer Sicht der Dinge helfen? Vielen Dank LG Alex
4 Antworten
Das Sonnensegel steigert erheblich die Lebens- und Wohnqualität. Dadurch, dass es in 0,nix wieder abgebaut, bzw. eingezogen werden kann, ergibt sich eine dauerhafte Änderung des Erscheinungsbildes des Hauses.
Was also kann die Vermieterin dagegen haben? Sie ist es nicht gewohnt und das ist ihr Problem. Zeigt ihr die Konstruktion und erklärt ihr vor allem, dass auch ein plötzlich auftretender Gewittersturm dem Haus, respektive dem Geländer nichts anhaben kann. Insofer erklärt ihr, dass ihr es nur dann aufspannt, wenn ihr auch da seid und sobald ein Gewitter droht, wird es eingezogen. Ich denke, damit müßte sie doch gut leben können.
Ja, das k wurde irgendwie verschluckt. "keine" muß es heissen.
Es nützt Euch nichts, wenn Ihr viel Geld ausgegeben habt und müsst dann alles in den Ursprungszustand zurückversetzen
Balkon - Was sich der Bewohner herausnehmen darf - Geld ... - SZ.de www.sueddeutsche.de › Geld Was Mieter im Garten und auf dem Balkon dürfen - T-Online.de www.t-online.de › Wirtschaft › Immobilien › Mietrechtso jetzt sollte der gesamte Text zu lesen sein...
Was hat der Vermieter denn zum Sonnensegel gesagt? Hast du das schon angebracht? Nein, oder? Frag den Vermieter doch einfach, ob er was dagegen hat, bevor du das Segel montierst. Das Sonnensegel wird schon auffallen.
So musst es editieren, der Text war etwas zu lang, daher fehlte der wichtige Teil. Das Sonnensegel ist bislang nicht montiert, habe nur einen Pfosten aufgebaut. Daraufhin kam die Frage, was ich da bauen würde, dass ich abbauen soll weil es keine Genehmigung gab.
Du brauchst für alles, das das Aussehen des Hauses verändert, die Genehmigung des Eigentümers.
Was du innerhalb deiner gemieteten Wohnung machst, geht den Eigentümer während der Mietzeit nichts an.
Unterscheidet man da nicht zwischen der Beständigkeit? Ein Sonnenschirm würde genau so das Bild des Hauses beeinflussen, ist von dieser Rechtslage aber befreit, da der Sonnenschirm keine dauerhafte Veränderung ist. Ist das bei dem Sonnensegel, welches ich jeden Tag auf und abbauen kann nicht das selbe?
ein sehr wesentlicher aspekt in deiner antwort ist etwas unklar. so wie du schreibst, müsste es heißen: ...kann, ergibt sich keine dauerhafte...
Da steht aber eine. =) danke dir aber. Ich gehe aber davon aus, dass es keine heißen sollte ;D