Wann darf der Vermieter mir das verbieten?

4 Antworten

Das Sonnensegel steigert erheblich die Lebens- und Wohnqualität. Dadurch, dass es in 0,nix wieder abgebaut, bzw. eingezogen werden kann, ergibt sich eine dauerhafte Änderung des Erscheinungsbildes des Hauses.

Was also kann die Vermieterin dagegen haben? Sie ist es nicht gewohnt und das ist ihr Problem. Zeigt ihr die Konstruktion und erklärt ihr vor allem, dass auch ein plötzlich auftretender Gewittersturm dem Haus, respektive dem Geländer nichts anhaben kann. Insofer erklärt ihr, dass ihr es nur dann aufspannt, wenn ihr auch da seid und sobald ein Gewitter droht, wird es eingezogen. Ich denke, damit müßte sie doch gut leben können.

Polarbaer2k 
Beitragsersteller
 09.05.2016, 21:18

ein sehr wesentlicher aspekt in deiner antwort ist etwas unklar. so wie du schreibst, müsste es heißen: ...kann, ergibt sich keine dauerhafte...

Da steht aber eine. =) danke dir aber. Ich gehe aber davon aus, dass es keine heißen sollte ;D

bwhoch2  09.05.2016, 21:26
@Polarbaer2k

Ja, das k wurde irgendwie verschluckt. "keine" muß es heissen.

Was ich bisher gelesen habe, legt die Vermutung nahe, dass Ihr  die Genehmigung Eurer Vermieterin benötigt. Ich würde hier vorher mit ihr sprechen, erklären was Ihr möchtet und Euch eine schriftliche Genehmigung geben zu lassen, um späteren Eventualitäten aus dem Wege zu gehen. Euer Vorhaben ist eindeutig eine Veränderung des äußeren Hausbildes.

Es nützt Euch nichts, wenn Ihr viel Geld ausgegeben habt und müsst dann alles in den Ursprungszustand zurückversetzen

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Polarbaer2k 
Beitragsersteller
 09.05.2016, 20:47

so jetzt sollte der gesamte Text zu lesen sein...

Was hat der Vermieter denn zum Sonnensegel gesagt? Hast du das schon angebracht? Nein, oder? Frag den Vermieter doch einfach, ob er was dagegen hat, bevor du das Segel montierst. Das Sonnensegel wird schon auffallen.

Polarbaer2k 
Beitragsersteller
 09.05.2016, 20:22

So musst es editieren, der Text war etwas zu lang, daher fehlte der wichtige Teil. Das Sonnensegel ist bislang nicht montiert, habe nur einen Pfosten aufgebaut. Daraufhin kam die Frage, was ich da bauen würde, dass ich abbauen soll weil es keine Genehmigung gab.

Du brauchst für alles, das das Aussehen des Hauses verändert, die Genehmigung des Eigentümers.

Was du innerhalb deiner gemieteten Wohnung machst, geht den Eigentümer während der Mietzeit nichts an.

Polarbaer2k 
Beitragsersteller
 10.05.2016, 00:36

Unterscheidet man da nicht zwischen der Beständigkeit? Ein Sonnenschirm würde genau so das Bild des Hauses beeinflussen, ist von dieser Rechtslage aber befreit, da der Sonnenschirm keine dauerhafte Veränderung ist. Ist das bei dem Sonnensegel, welches ich jeden Tag auf und abbauen kann nicht das selbe?