Bauamt will Nutzungsänderung
Ich habe ein großes Problem. Ich habe in einem Wohnhaus mit 12 Parteien eine Physiotherapiepraxis eröffnet. Die Wohnung die ich dazu nutze ist mein Eigentum. In der Teilungserklärung steht, dass Freiberufler erlaubt sind, ohne Genehmigung der anderen Eigentümer. Trotzdem soll ich eine Nutzungsänderung beim Bauamt machen. Diese waren auch schon zur Besichtigung vor Ort, auf Veranlassung der Hausverwalterin und 2 Miteigentümern, die Ihre Wohnung vermieten. Ich habe einen Parkplatz auf dem Nachbargrundstück und es sind kostenfreie Parkplätze gegenüber des Hauses vorhanden, die von den Eigentümern bei der Erbauung der Parkplätze bezahlt wurden sind. Trotzdem will das Bauamt das ich eigene Parkplätze nachweise. Ich habe keine Mitarbeiter/innen und habe nur alle halbe bis zwei Stunden einen Patienten, da die Behandlungen unterschiedlich sind. Dadurch entsteht auch keine Lärmbelästigung. Muss ich nun unbedingt einen Bauantrag auf Nutzungsänderung stellen??? Danke für die Antworten schonmal im Vorraus.
LG Michaela
3 Antworten
Trotzdem will das Bauamt das ich eigene Parkplätze nachweise.
dem wirst du nachkommen müssen,weil die vorhandenen parkplätze schon genehmigt worden waren. versuch auf dem nachbargrundstück zusätzliche parkplätze zu mieten.
Das Baurecht läuft unabhängig vom WEG. Wenn im Bauschein eine Wohnung genehmigt ist darfst Du die nicht ohne Nutzungsänderung als Praxis/Büro nutzen. Ob dieser Nutzungsänderungsantrag genehmigt wird richtet sich nach dem Bauplanungsrecht und dem Nachweis der notwendigen Stellplätze für PKW nach der örtlichen Stellplatzsatzung. Also Bauantrag stellen, der nur von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zur Prüfung vorgelegt werden darf.
Ob die dann baurechtlich zulässige Nutzung nach WEG zulässig ist richtet sich nach der Teilungserklärung; ist sie dort nicht erwähnt müssen alle Eigentümer der Nutzung zustimmen.
Und wenn die Räume bereits vorher gewerblich genutzt wurden ( hier: Steuerberater ) muss dann für eine psychotherapeutische Praxis trotzdem eine Nutzungsänderung vom Bauamt genehmigt werden ?
Du must, da geht kein Weg dran vorbei. Es ist ja keine Wohnung im Sinne mehr, sondern es wird eine Praxis und damit Gewerblich.