muß ich mein gartenhaus abreißen?
Hallo!!! Ich habe ein Gartenhaus das seit 28 jahren steht, jetzt will die Stadt dieses abreißen ,dieses gartenhaus steht mitten in der prärie auf unserem Grundstück ringsherum nur felder . Jetzt bekamen wir nachbarn die 3 riesige Baucontainer auf das Grundstück nebenan stellten. Daraufhin wurde die Stadt aufmerksam. Unser Haus war die ganzen Jahre geduldet ( auch ohne Genehmigung) Jetzt bekam ich einen Brief Zitat.: durch die Ortsbesichtigung wurde festgestellt das die Baumaßnahme ausgeführt wurde , ohne der gem. § 60 der Landesbauordnung Art.1 des GesetzesNr. 1544 zur Neuordnung des Saarländischen Bauordnungs- und bauberufsrechtes vom 18. Febr. 2004 in der zeit geltenden Fassung erforderlichen Verfassungspflicht nachgekommen zu sein Sowie eine Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit der Maßnahme ohne Bauvorlage erfolgen konnte , ist davon auszugehen, dass eine Genehmigung wegen materiell - rechtlicher Unzulässigkeit nicht erteilt werden kann , und das darüber hinaus voraussichtlich eine Gebührenpflichtige Beseitigungsanordnung zu erlassen ist Zitat Ende
Muß ich es wirklich abreissen oder gibt es vielleicht eine andere möglichkeit ??? Wer kennt sich da aus???? Danke im voraus für die Antworten!!!!
10 Antworten
Hat dein Gartenhaus ein Fundament? Wenn ja, hättest du eine Baugenehmigung beantragen müssen. Einzige Möglichkeit, die du hast ist, beim Bauamt vorsprechen und um eine Ausnahmegenehmigung und evtl. nachträgliche Baugenehmigung zu bekommen. Wenn der Bebauungsplan für dieses Gebiet aber keine Bebauung vorsieht, hast du schlechtere Karten. Denn kaum eine Gemeinde wird deshalb einen B-Plan ändern (ziemlich teurer Spaß).
Wenn keine Duldungsverfügung vorliegt, geniesst das Gebäude keinen Bestandsschutz. Also abreißen! - sonst droht teurer Ärger!
Mit anderen Worten, Du hast vor ca. 28 Jahren einen lupenreinen Schwarzbau mitten in der Landschaft und somit außerhalb jedes Baulandes errichtet, der bislang nicht aufgefallen ist. Die Beseitigungsanordnung ist juristisch vermutlich korrekt; allenfalls könntest Du gerichtlich versuchen, gegen die Beseitigungsanordnung Widerspruch einzulegen mit der Begründung, dass alleine aufgrund der langen Duldung der Abriss eine unbillige Härte darstellen würde. Sehr aussichtsreich ist das aber nicht; sollte die Gemeinde Dir keine Ausnahmegenehmigung erteilen (was im Aussenbereich praktisch nie der Fall ist, um keine Präzedenzfälle zu schaffen), muss das Gartenhaus weg.
Da das Gartenhaus seir 28 Jahren steht, kannst Du auf Belassung drängen. Das klappt zumindest in NRW dann häufig.
Schwarzbau ist Schwarzbau und wird auch in 100 Jahren nicht legetim. (Wenn es möglich ist Schulden aus der Kaiserzeit einzutreiben, dürfte soetwas für unsere Bürokraten gar kein Problem sein.)
Geh zum Schmied, aber nicht zum Schmiedchen und bespreche die Angelegenheit in Ruhe. Gebenenfalls bitte um 2 Jahre Aufschub mit einer vernünftigen Begründung. Sage aber nicht, dass das Gebäude 28 Jahre besteht. Gib paar Jahre weniger an. Vielleicht denkt die Behörde in 2 Jahre nicht mehr dran. Und wenn nicht, hast Du die 30 Jahre voll.