Mietzahlung - 01.01 ein Samstag
Hallo! Ich zahle meine Miete per Dauerüberweisung immer am 01. des Monats. Der 01. Januar war ja nun ein Samstag und die Miete ist eben von meinem Konto angegangen, d.h. sie wird wohl morgen beim Vermieter ankommen. In meinem Mietvertrag steht, dass die Miete bis zum 03. eines Monats da sein muss. Ist das jetzt schlimm? Ich kann ja nichts dafür, wenn der 01. auf einen Samstag fällt (und selbst wenn nicht sowieso ein Feiertag ist). Muss ich jetzt angst haben, dass was passiert oder der vermierter sich beschwert?
LG
8 Antworten
Die Miete muss bis zum spätestens am Mittwoch den 5.1 auf das Konto vom Vermieter sein. Also immer am dritten Werktag. Absolut im grünen Bereich. SAmstag und Sonntag wird nicht als Werktag berechnet.
keep cool
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss die Miete spätestens am dritten Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters sein. Wenn das Geld jedoch erst am vierten oder fünften Tag eines Monats eintrifft, dazwischen aber ein Wochenende liegt, trifft den Mieter nach dem Urteil des BGH keine Schuld.
Mieten würden schon seit langem vor allem mit Überweisungen bezahlt, begründete der BGH seine Entscheidung. Dies nehme erfahrungsgemäß eine gewisse Zeit in Anspruch. Da Banken am Samstag zudem nicht arbeiten, würde sich die Schonfrist für den Mieter um einen Tag verkürzen, wenn der Samstag bei der Berechnung der Zahlungsfrist als Werktag mitgezählt würde. Das widerspreche dem Schutzzweck der Karenzzeit für den Mieter und rechtfertige es, den Samstag nicht als Werktag anzusehen, entschied der BGH. Im Interesse einheitlicher Handhabung gelte dies unabhängig von der Zahlungsweise - also nicht nur für Überweisungen. (VIII ZR 291/09 und VIII ZR 291/09)
Mach Dir mal keine Sorgen. Miete ist zwar im Voraus zu zahlen, jedoch spätestens am 3. Werktag, nicht am 3. des Monats.
Der 3. Werktag im Januar 2011 ist der 5.1.
§ 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
Ich glaube nicht, dass es ein Problem gibt. Wenn doch kannst du ihm ja den Kontoauszug zeigen, wo ja steht, dass es am 1. Januar abgebucht wurde.
ne es wurde ja erst vorhin gebucht. also am 03.01. obwohl ich den dauerauftrag für den 01. habe. nur am samstag arbeitet ja keine bank, also wird auch nichts gebucht
wenn der 01. ein feiertag ist, dann muss die miete am darauffolgenden werktag auf dem konto ankommen. in diesem fall also am heute, am montag. von daher ist alles im grünen bereich