Rücktritt vom Mietvertrag vor Einzugstermin (Niederlande)
Hallo,
brauche unbedingt eure Hilfe! Eine Freundin von mir hat am vergangenen Samstag einen Mietvertrag unterschrieben. Der Einzugstermin ist auf den 01. September festgelegt. Nun möchte Sie allerdings gerne von diesem Vertrag zurücktreten, da Sie bei einer zweiten Begehung der Wohnung feuchte Wände und undichte Fenster festgellt hat. Ist eine Rücktritt möglich? Die Wohnung befindet sich zwar in den Niederlanden, wäre aber auch über Antworten dankbar, die sich auf das deutsche Mietrecht beziehen.
6 Antworten
Bei Mietmängeln besteht das durchaus eine Chance, am besten zum Anwalt oder beim Mieterschutzbund (soweit es so etwas in den Niederlanden gibt.) melden.
Im deutschen Mietrecht gibt es kein Rücktrittsrecht von einem Mietvertrag. Die Wohnung kann nur ordentlich innerhalb der gesetzlichen 3 Monatsfrist gekündigt werden. Zunächst sollte man aber dem Vermieter die Mängel mitteilen und ihn auffordern diese zu beseitigen. Reagiert er darauf nicht, wäre eine Mietminderung denkbar.
Eine fristlose Kündigung kann der Mieter aussprechen, wenn die Wohnung zu 100% unbewohnbar ist und der Vermieter dies zu verantworten hat.
Wenigstens einer der bei seiner Anwort äußert, dass diese auf das deutsche Mietrecht bezogen ist.
Das kann in in den Niederlanden anders sein aber auch ´genauso wie hier in Deutschland.
Grds. kann man von einem Vertrag nicht zurücktreten, sondern den nur zweiseitig aufheben oder einseitig mit Dreimonatsfrist kündigen.
Da Vertragsschluß wie besichtigt (!) vorgenommen wurde, kann man sich auch nicht auf Täuschung oder Irrtum berufen - eine derart beschriebene feuchte Wohnung müffelt doch schon am Eingang.
Ob sich eine fristlose Kündigung aus Unbewohnbarkeit oder Gesundheitsgefährdung realisieren ließe, käme nun auf den Einzelfall an.
G imager761
Wer heute einen Mietvertrag unterschreibt und morgen etwas Besseres findet, kann zurücktreten – rechtlich ist dann aber der Vermieter im Vorteil. Bei vielen Verträgen kann es sich der Verbraucher mittlerweile anders überlegen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. In der Regel hat er zwei oder vier Wochen Zeit, den Vertrag per Widerruf oder Rücktritt noch ungültig zu machen. Das geht beispielsweise beim Kredit, bei einer Versicherung oder bei einer Bestellung übers Internet.
Mancher Verbraucher hat sich schon so daran gewöhnt, dass er glaubt, sämtliche Verträge seien unverbindlich und ließen einen Rückzieher zu. Das ist nicht nur beim Standesamt ein großer Irrtum. Wer dort „Ja“ sagt, hat weder ein Rücktritts-, Widerrufs- oder gar ein Umtauschrecht. Eine Trennung ist dann nur per Scheidung möglich.
Das Gleiche gilt für den Mietvertrag – wer unterschreibt, hat einen verbindlichen Vertrag geschlossen, selbst wenn der Mietbeginn erst in zwei oder drei Monaten erfolgen soll. „Es ist reine Kulanz, wenn der Vermieter dann einen Mieter noch aus dem Vertrag entlässt“, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Annette Mertens. Natürlich kann kein Mieter gezwungen werden, tatsächlich einzuziehen. „Der Vermieter kann aber fordern, dass die vertraglichen Pflichten erfüllt werden, also insbesondere die Kautions- und Mietzahlung“, so Mertens weiter. Der Vermieter kann diesen Anspruch auch einklagen. ... Mietvertrag: Geringe Chance auf Widerruf - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-6830/mietvertrag_aid_66350.html
normalerweise gilt die übliche dreimonatige kündigungsfrist. wie is denn der vermieter so? vllt lässt er sich drauf ein. aber er wird froh sein eine schimmelwohnung vermietet zu haben. den vertrag kann man anfechten wenn di ezustände vom vermieter verschwiegen wurden, um sie zu vermitteln. auch wenn deine freundin das beim ersten mal nicht gesehen hat. dann ist eine vertragsanfechtigung möglich aufgrund hinterlistiger täuschung. sucht euch auf jeden fall einen anwalt und macht druck
wer?
Vermieter ist die "liebe" Remaxx