Mindestmietdauer. Kommen wir da raus?
Hallo,
Wir haben vor einem Jahr eine Wohnung bezogen. Haben damals einen Vertrag mit drei Jähriger mietdauer unterschrieben. Jetzt nach einem Jahr würden wir uns gerne etwas anderes suchen weil es einfach nicht tragbar ist hier zu wohnen mit dem Vermieter.
Haben zum einem damals die Küche für 700 Euro übernommen von der jetzt schon jedes Elektrogerät kaputt ist. Der Vermieter spaziert frühs einfach in den HausFlur um fängt um acht Uhr an zuschleifen und sägen und bohren. Auch teilweise Sonntags. Die Nachbarn waren schon da und haben sich beschwert aber das ist dem egal. Auch verrichtet der irgendwelche Arbeiten ohne vorher mal was abzusprechen.
Der genaue Wortlaut lautet:
Das Mietverhältnis beginnt am 16.08.2017. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmalig zum 01. September 2020 für Mieter und Vermieter zulässig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. (siehe auch Absatz 16 Ziffer 3 und Absatz 18 Ziffer 2)
5 Antworten
Da bleibt euch nur eines meiner Meinung nach. Nämlich zu hoffen, dass sich das Verhalten so sehr zuspitzt, dass euch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung entsteht. Andernfalls seid ihr an den Kündigungsausschluss gebunden.
Normalerweise würde ich sagen, sprecht mit dem Vermieter und findet eine gütliche Einigung zur einvernehmlichen Vertragsauflösung. Aber bei dem Verhalten des Vermieters ist vermutlich nicht damit zu rechnen, dass er sich auf Gespräche einlässt. Aber ihr könnt es versuchen.
Die Sache mit der außerordentlichen Kündigung solltet ihr dann aber lieber mit einem Anwalt absprechen, wenn es soweit ist. Denn ich denke, dass sich der Vermieter das nicht so einfach gefallen lassen wird und es könnte dann zum Rechtsstreit kommen. Hierfür solltet ist vorher sicher sein, dass das gerichtlich durch gehen wird.
Wohnt der Vermieter mit im Haus oder was macht der da?
Grundsätzlich kann ein beiderseitiger Kündigungsverzicht bis zu 4 Jahre vertraglich vereinbart werden. Diese Klauseln sind gültig, wenn sie für beide Parteien gelten.
Bisher sehe ich auch keinen Anhaltspunkt für eine ao Kündigung.
Kommst du nicht raus ohne Nachmieter, den der Vermieter akzeptiert.
Denn für eine außerordentliche Kündigung dürfte es zu wenig sein.
Was die Arbeiten Sonntags angeht würde ich ein Lärmprotokoll anfertigen und ggf. die Miete mindern, wenn der Vermieter dies nicht unterlässt.
Das eine gebrauchte Küche kaputt geht ist Pech. Den VM sperrt man mit einem neuen Schloß aus. Macht er Lärm mindert man die Miete.
Mindert man genug, kündigt der schon von alleine
Ich vergas - mindert man zuviel - kann das Geld kosten !!!
Der gegenseitige Kündigungsverzicht ist rechtswirksam.
Haben zum einem damals die Küche für 700 Euro übernommen von der jetzt schon jedes Elektrogerät kaputt ist
Von wem habt ihr die übernommen? Vom Vormieter`? Aber das ist der Nachteil einer gebrauchten Küche.
Der Vermieter spaziert frühs einfach in den HausFlur
In welchen Hausflur? Vermutlich nicht in den eurer Wohnung. Ich geh mal davon aus, dass ihr kein Einfamilienhaus gemietet habt. Das Treppenhaus kann der Vermieter jederzeit betreten.
fängt um acht Uhr an zuschleifen und sägen und bohren. Auch teilweise Sonntags.
Das sind normale Arbeitszeiten, da darf der Vermieter das auch - außer Sonntags
Auch verrichtet der irgendwelche Arbeiten ohne vorher mal was abzusprechen.
Solange er nicht eure Mietsache betritt oder ihr irgendwie eingeschränkt werdet durch z. B. Strom oder Wasser abgeschaltet, muss der Vermieter doch mit euch nichts absprechen.
Hier liegt somit keinesfalls ein Grund für eine fristlose Kündigung vor. Ihr habt einen gegenseitigen Kündigungsverzicht unterschrieben und der ist rechtens. Keine Chance da raus zu kommen. Ihr seid auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen, dass er einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Möglicherweise stimmt er einer Nachmietersuche zu? Fragen kostet nichts.