Ist ein oberidischer Regenwasserspeicher in einer gemieteten Doppelhaushälfte mit Garten erlaubt / erlaubnispflichtig? Freie Gartengestaltung?
Ich wohne in einer gemieteten Doppelhaushälfte, zu der auch ein Garten gehört. Im Mietvertrag untersagt der Vermierter lediglich den "Betrieb" eines Kompost(haufens), da hierdurch eine Geruchsbelästigung für die Nachbarn entstehen könnte.
Wie sieht es mit dem Aufstellen von oberirdischen Regenwasserspeichern aus, die an das Fallrohr der Dachrinne (entweder vom Carport oder vom Haus) angeschlossen werden? Braucht es hier die Erlaubnis des Vermieters oder gehört dies auch zur Gartengestaltung, bei der der Mieter relativ frei ist?
7 Antworten
Regentonnen sind sicher erlaubt auch größere. Meine großen sind 500l. Hab 2 große und 2 x 350l + unterirdische Zisterne ,7,5 m3.
Problem könnte es geben wenn der Standort nicht sicher ist, so ist eine vereiste Regentonne vor einigen Jahren bei uns ins Gewchshaus den Hang hinunter gedonnert - Totalschaden.
Problem könnte auch sein dass eine Regentonne platzt aber das passiert höchstens duch Vereisung im Winter und dann passiert nicht viel solange diese am Ort stehen bleibt;)
Ich sehe demnach keinen Grund der das verbieten soll und wenn der Mietvertrag dies nicht untersagt kannst du es jederzeit machen.
Sofern Sie vorhandene Einrichtungen des Vermieter an der Mietsache verändern (Wasserentsorgung), sollten Sie in jedem Falle vorher dessen Zustimmung einholen und gleichzeitig die Verpflichtung für einen später erforderlichen Rückbau klären.
Es könnte sonst für Sie ein teures Erwachen geben!
Gut gemacht und optisch ansprechend gestaltet ist das sogar eine Wertsteigerung des Hauses. Dennoch ist der Vermieter zu fragen. Speziell auch zur Umsetzung und ggf. Absicherung.
Also z. B. eine einfache Klappe mit einem Fass davor birgt die Gefahr, dass viel Wasser überläuft und ggf. auch in den Keller eindringen könnte.
Das solltest Du vorher bedenken und dem Vermieter erklären, wie ein Überlaufen zuverlässig verhindert wird.
Wenn Du das so dem Vermieter erklärst, wird er kaum was dagegen haben.
Fragen ... einfach mal fragen und es mit dem Vermieter abklären. Objektiv spricht nichts dagegen. Da es sich hierbei um eine verbrauchskostensenkende Massnahme inkl. Eingriff in das Eigentum handelt, ist wohl der Vermieter zu fragen (auch Haftung & Rückbau ist abzuklären), aber verbieten kann er es m.W. nicht.
Allgemein sagt kann der Vermieter in der Regel nur dann etwas verbieten, wenn Interessen anderer gestört werden. Bei einer Regewasssertonne kann ich mir das keineswegs vorstellen, wie jemand anderes sich davon gestört fühlen könnte. Daher sollte der Vermieter da nichts gegen sagen können.
Selbst das mit dem Komposthaufen finde ich grenzwertig. Denn es kommt je nach örtlichen Gegebenheiten auch auf dem Standort an, ob es eine Ecke gibt, wo es keinen stört. Und falls die Nachbarn selber einen Komposthaufen haben, ist auch nicht zu erwarten, dass es sie stört. Da müßte man die Interessenslage schon etwas genauer anschauen.
Einen Keller, in den das Wasser laufen könnte, gibt es bauseits nicht, da diese Doppelhaushälften alle keinen Keller haben.
Auslaufendes Wasser könnte höchstens den Rasen "überfluten" und in der Senke, wohin das Wasser bei Undichtigkeit des Tankes oder beim Überlaufen fließen würde, ist ein Kanal(deckel), wo das Wasser abfließen würde.