Miete in Bar bezahlt und Vermieter weigert sich zur Quittierung sowie der Herausgabe des übergebenen Geldes. Was tun?
Folgender Sachverhalt. Ich wohne in einer WG. Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und im 1. Stock wohnen 3 weitere Personen. Es wurde ein mündlicher Mietvertrag geschlossen und die Miete wurde seit Mietbeginn in Bar bezahlt und Quittierungen liegen hierfür ebenfalls vor.
Diesen Monat habe ich wie in den vergangenen Monaten auch, dem Vermieter den Mietbetrag von meinem Konto abgehoben und Ihm in Bar ausgehändigt. Weiterhin forderte ich ihn auf, den Erhalt, wie jeden Monat, zu Quittieren. Was er jedoch verweigerte. Weiterhin verweigerte er ebenfalls die Rückgabe des Geldes.
Hierdurch entstand eine rege Diskussion, welche darin mündete, das ich ihm morgen eine Kündigung (Auszug binnen eines Monats) im beidseitigem Einvernehmen unterschreiben soll, da er mir andernfalls keine Quittung über die geleistete Mietzahlung aushändigt.
Wie soll ich weiter vorgehen ?
2 Antworten
Entweder Du gehst auf die Forderung ein oder eben nicht.
Falls Du nicht darauf eingehst, kann er behaupten dass Du diesen Monat keine Miete gezahlt hast und Du diese dann nochmal zahlen musst.
Ich würde schriftlich per Einwurfeinschreiben den Vermieter auffordern Dir eine Bankverbindung zu geben, weil Du aufgrund dieser negativen Erfahrung kein Barzahlung mehr machst.
Sollter er Dir keine Bankverbindung geben, zahlst Du eben erst mal die Miete nicht, legst aber das Geld an die Seite für den fall dass er der Aufforderung irgendwann nachkommt.
Wenn ich jemanden einen Geldbetrag überhändige,kann ich auf jeden Fall verlangen,daß er mir Diesen quittiert.Alles andere ist fragwürdig.Warum sollte ich mich dieser Fragwürdigkeit aussetzen?Entweder wird der Betrag ausgehändigt und quittiert,oder im Bedarfsfall unter Zeugen überreicht.Oder per Überweisung gutgeschrieben.Es muß doch wohl eine Möglichkeit bestehen,den Eingang der Miete-in welcher Form auch immer-nachzuweisen?