Wohnungsübergabe Feiertag und Sonntag?

3 Antworten

Nachdem Du schon alle möglichen (auch guten) Antworten gelesen hast, will ich noch was anfügen.

Der Mieter hat die Pflicht, die Mietsache unmittelbar nach Ende des Mietverhältnisses unverzüglich zurück zu geben. Mietsache kann alles mögliche sein, nicht nur Wohnungen.

Da kein vernünftiger Mensch erwarten kann, dass jemand eine Mietsache persönlich um Mitternacht zurücknimmt und Feier- und Sonntage geschützt sind, gehen auch Gerichte davon aus, dass mit "unmittelbar" der erste Werktag morgens ab ca. 8.00 Uhr und möglichst nicht später gemeint ist.

Die Rückgabe der Mietsache bezogen auf eine Wohnung ist auch dadurch schon geschehen, dass man die Schlüssel in den Machtbereich des Vermieters bringt, also z. B. durch bewiesenen Einwurf aller Schlüssel, auch evtl. selbst nachgemachter, in den (sicher verschlossenen) Briefkasten des Vermieters. Das könnte also dann schon unmittelbar am 1. Mai um 00.00 Uhr sein, wenn Du das selbst so machen willst. Zeuge, Dokumentation, Video, Bilder etc., sodass es eindeutig auch nachträglich beweisbar ist. Sinnvollerweise fotografiert man auch alle die Wohnung betreffenden Zählerstände.

Davon zu unterscheiden ist die Wohnungsabnahme, bei der der Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Rückgabe dokumentiert wird. Dazu gibt es keine Vorschriften, aber wenn jemand, also bspw. der Vermieter, für irgend etwas Schadensersatz haben will, muss er beweisen können, dass dieser in der Zeit passiert ist, als die Wohnung noch in der Verfügungsgewalt des Mieters war. Gleiches gilt für den allgemeinen Zustand der Wohnung, wenn es um Reinigungs- und ggf. auch Renovierungspflichten geht.

In Deinem Fall handelt der Vermieter also sinnvoll, wenn er mit Dir einen Termin zur Wohnungsübergabe entweder am Feiertag oder Sonntag oder direkt am 3.5. morgens vereinbart und das auch direkt mit der Schlüsselrückgabe verbunden wird.

Auch für irgend einen Zeitpunkt vorher könnte man natürlich die Übergabe vereinbaren, wenn die Wohnung in einem Zustand ist, der das sinnvoll ermöglicht.

Die Wohnung ist nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück zu geben (BGB). Hier wäre das also der 3. Mai .

Ein anderer (früherer oder späterer) kann vereinbart werden.

Deine frage ist ganz praktisch. Bis 30.04.2021 muss der Mieter samt Hab und gut die Wohnung verlassen haben. Die Herausgabe an den Vermieter erfolgt danach, also nach Mietende. Beide Parteien können das am 1. oder 2. 5. vereinbaren. Verpflichtend wäre es aber frühestens am oder ab 3. 5. 21 zu den üblichen Geschäftszeiten.

Natürlich kann die Rückgabe auch vor dem 1. 5. erfolgen, wenn der Mieter bereitsfrüher ausgezogen ist. Das ist eine Verhandlungssache.

ChopperHarley 
Beitragsersteller
 05.03.2021, 11:10

danke für die Antwort. Also kann der Mieter nach einem Termin am 30.4. um 24:00 verlangen? und wenn das seitens des VM nicht geht? dann kann der Mieter auf den 3.5. bestehen? LG

bwhoch2  05.03.2021, 12:05
@ChopperHarley

Wieso sollte der Mieter unbedingt auf einer Übernahme bestehen? Die Rückgabe der Schlüssel bedeutet, dass ab jetzt der Vermieter wieder ungehindert die Wohnung betreten kann. Wenn er dann Schäden erzeugt, ist er dafür selbst verantwortlich und auch dann, wenn er nicht beweisen kann, dass die Schäden im Gewahrsam des Mieters passiert sind. Es wäre also des Vermieters eigenes Risiko, wenn er nach Rückgabe der Schlüssel nicht schnellstmöglich auch die Abnahme macht.

Gerhart  05.03.2021, 13:07
@ChopperHarley

30.04.21 um 24:00 h > Mietende, aber keine übliche Geschäftszeit, daher kann der Mieter das nicht vom Vermieter verlangen. Sonn- und gesetzliche Feiertage sind als Arbeitstage ausgeschlossen, aber wenn beide Parteien sich über einen Termin auch an diesen Tage einigen, ist das in Ordnung. Der Vermieter kann auf einen Termin der Herausgabe der Mietwohnung bestehen.

ChopperHarley 
Beitragsersteller
 05.03.2021, 13:48
@Gerhart

danke dir. mein Fazit aus allen Antworten hier ist: Verhandelbar ist alles aber der VM kann erst am 3.5. die Rückgabe verlangen. lg