Jobcenter will Belege über die Weiterleitung der Miete
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit April diesen Jahres in der Dachgeschoßwohnung meines Vaters. Dafür gibt es einen Mietvertrag und die Wohnung wurde "abgesegnet" durch einen Besuch zweier Mitarbeiter des Jobcenters. Die Miete habe ich meinem Vater immer bar bezahlt allerdings, in manchmal kleinerern mal grösseren, Beträgen. (Ja es gibt Quittungen hierfür) Jetzt habe ich (nach 6 Monaten) einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, der auch genehmigt wurde. Allerdings will die Arge nur noch den Regelbedarf (374;-€9 zahlen und für die Weiterbewilligung soll ich Belege vorlegen, dass ich die Miete auch an meinen Vater weitergeleitet habe. Jetzt habe ich gestern folgendes gelesen: Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R: Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand. Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz. Seh ich es richtig, dass die Arge gar keine Nachweise verlangen darf? Wie soll ich mich verhalten? Hatte jemand mal nen ähnlichen Fall und evtl. Erfahrung? Wäre echt nett wenn ihr mir helfen könntet! Gruß Daniel
10 Antworten
Nach diesem Urteil ist es für das Amt nicht relevant, ob Du die Miete weiter leitest oder nicht. Leider hat das Amt - genau wie das Finanzamt - weitreichende Kompetenzen. In jedem anderen Verfahren, muss eine Behauptung bewiesen werden. Aber diese Ämter dürfen behaupten und Du musst beweisen, dass die Behauptung falsch ist. Das ist normalerweise eine unzulässige Umkehrung der Beweislast. Doch das Amt maßt sich dennoch dieses Recht an, denn bei dem von Dir angeführten Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung und nicht um ein Grundsatzurteil. Es ist also nicht generell anwendbar. Dadurch kann das Amt vermuten, dass auf Grund der verwandschaftlichen Beziehung im Mietverhältnis keine Mietforderungen seitens des Vermieters erhoben werden und somit keine Mietzahlungen erfolgen. Da das Amt nur real entstandene Kosten erstattet, kann das Amt den Nachweis der Zahlungen fordern. Die vorhandenen Quittungen sollten als Beleg geeignet sein, aber sie sollten auch über Deine Kontobewegungen nachvollziehbar sein. Das heißt, dass Du die Barzahlung nur nachweisen kannst, wenn kurz vor dem Datum der Quittung eine Barauszahlung in entsprechender Höhe von Deinem Konto an Dich erfolgte. Wenn Du das nicht kannst, kann das Amt von Dir fordern, dass Du die Herkunft des Geldes für die Mietzahlung (Barzahlung) nachweisen musst. Leider hat das Amt das Recht, Deine Konten einzusehen. Deshalb solltest Du die Quittungen vor dem Einreichen beim Amt mit Deinen Kontobewegungen abgleichen und ggfs. die Quittungen entsprechend korrigieren lassen.
Das ist richtig, aber den Prinzipien des Rechtsstaates folgend, halte ich die Umkehr der Beweislast für falsch. Das gibt es keinem anderen Verfahren.
Dann schicke ihnen doch einfach die Quittungen, wo ist das Problem?
wenn du doch quittungen hast um die zahlungen zu belegen, gib sie dem jobcenter und gut is. der stress ist es doch sonst nicht wert.
Der Staat gibt dir Geld und will dafür einen Beleg, dass das Geld auch dafür verwendet wird, wofür es bestimmt ist. Das ist doch wohl nicht zuviel verlangt. Schließlich muss dein Vater die Miete auch wiederum als Einnahme angeben.
Es sollte doch wohl möglich sein, dass er dir dafür entsprechende Belege ausstellt.
Wenn du dich quer stellst, kann das Amt dir Schwierigkeiten machen.
"Schließlich muss dein Vater die Miete auch wiederum als Einnahme angeben."
hoffentlich prüft da gleich mal jemand, ob der Vater die Mieteinnahmen auch beim Finanzamt angibt!
Das innerhalb eines Familienverbandes Miete von einem mittellosen Familienmitglied gefordert wird ist doch nicht zu fassen..........schönes Taschengeld nebenbei.....
der Staat zahlt doch :-)
Das innerhalb eines Familienverbandes Miete von einem mittellosen Familienmitglied gefordert wird ist doch nicht zu fassen..........schönes Taschengeld nebenbei.....
Kommt darauf an, was man unter "Familienverband" versteht. Du gehst das anscheinend eher von der moralischen Seite her an - man ist blutsverwandt, also hat man , platt gesagt, auch für die Lebens-und Wohnbedarfe seiner Verwandten zu sorgen... egal, wie alt sie sind, notfalls auch bis zum Sanktnimmerleinstag :) Das kann sich aber zum Einen nicht jeder leisten, selbst wenn er es wollte - und rechtlich (im BGB/ Unterhaltsrecht und auch im SGB II-Rechtsbereich) sieht es halt auch anders aus. Die Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen erwachsenen Kindern besteht ja nicht endlos. Hier liegt offenbar auch kein gemeinsamer Haushalt mit gemeinsamem Wirtschaften vor. Eine Immobilie kostet Geld, auch die Neben-/ verbrauchskosten wollen bezahlt werden. An wen man sie vermietet, ist einem selbst überlassen.
Sie dürfen.
Denn wenn das Amt die Miete zahlt wollen sie natürlich auch sehen, dass die Miete wirklich an deinen Vater gegangen ist und du dir kein schönes Leben davon gemacht hast (böse gesagt).
Daher sammel einfach die Quittungen zusammen und lege die dem Amt vor. Bzw. solltest du die Mietzahlungen auch in der Höhe die du vom Amt erhalten hast an deinen Vater abtreten, da du, wenn du in einem Monat mal weniger zahlst, Betrug begehst. Ist ne knifflige Angelegenheit und am sinnvollsten wäre es eigentlich deinem Vater monatlich die Miete zu überweisen (und zwar in der vom Amt gezahlten Höhe!). Dann kannst du anhand der Kontoauszüge auch deine Mietzahlungen nachweisen.
wieso "leider"???? Schließlich wird das aus Steuergeldern bezahlt, also von uns allen.