Einzug erst nach Mietbeginn möglich - Entschädigung?

4 Antworten

Du musst natürlich nicht die volle Miete zahlen sondern erst ab dem Tag wo Du einziehen kannst.

Die Mietminderung wird dabei tageweise berechnet.

Ziehst Du am 4. ein, kannst Du die Miete um 3/31 kürzen:

Also Warmmiete geteilt durch 31 mal 30 = gekürzter Teil

Oder 

Warmmiete geteilt durch 31 mal 28 = zu zahlende Miete für Oktober

Bubblegum159 
Beitragsersteller
 01.10.2018, 22:22

Super vielen Dank!
Kann man dann einen halben Tag berechnen für den Donnerstag oder rundet man dann auf bzw. ab?

johnnymcmuff  02.10.2018, 00:19
@Bubblegum159

Die Rückgabe einer Wohnung hat zu den üblichen Geschäftszeiten bis 18 Uhr zu erfolgen, dass dürfte dann  auch bei einer Übergabe durch den Vermieter so sein. 

Ich denke daher dass Du keinen Anspruch auf einen halben Tag hast.

Ja, du kannst 3 Tage zurück bekommen. Man muss nur für die Zeit zahlen, wo du die Möglichkeit dazu gehabt hattest. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Vermieter die Übergabe verzögert hat. Falls du von dir aus gesagt hast, dass du wegen der Renovierung erst später die Wohnung übernehmen willst, musst du voll bezahlen.

Ja, hast du

Klar, Du zahlst nur 28 Tage Miete statt 31.