Einzug erst nach Mietbeginn möglich - Entschädigung?
Hallo zusammen,
ich habe ab heute den 01.Oktober eine neue Wohnung und ab heute auch der Mietbeginn.
Allerdings kann ich erst ab Donnerstag den 04.10 abends in die Wohnung wegen Renovierungsarbeiten.
Habe ich das Recht die Miete für diese 3 1/2 bzw. 4 Tage vom Vermieter zurück zu bekommen?
Danke!
4 Antworten
Du musst natürlich nicht die volle Miete zahlen sondern erst ab dem Tag wo Du einziehen kannst.
Die Mietminderung wird dabei tageweise berechnet.
Ziehst Du am 4. ein, kannst Du die Miete um 3/31 kürzen:
Also Warmmiete geteilt durch 31 mal 30 = gekürzter Teil
Oder
Warmmiete geteilt durch 31 mal 28 = zu zahlende Miete für Oktober
Die Rückgabe einer Wohnung hat zu den üblichen Geschäftszeiten bis 18 Uhr zu erfolgen, dass dürfte dann auch bei einer Übergabe durch den Vermieter so sein.
Ich denke daher dass Du keinen Anspruch auf einen halben Tag hast.
Ja, du kannst 3 Tage zurück bekommen. Man muss nur für die Zeit zahlen, wo du die Möglichkeit dazu gehabt hattest. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Vermieter die Übergabe verzögert hat. Falls du von dir aus gesagt hast, dass du wegen der Renovierung erst später die Wohnung übernehmen willst, musst du voll bezahlen.
Ja, hast du
Klar, Du zahlst nur 28 Tage Miete statt 31.
Super vielen Dank!
Kann man dann einen halben Tag berechnen für den Donnerstag oder rundet man dann auf bzw. ab?