Was tun, wenn der Untermieter wiederholt die Miete zu spät überweißt?
Hallo Leute!
ich bin Hauptmieter in einer "zweckmäßigen" Wohngemeinschaft. Mein Mitbewohner/Untermieter, mit dem ich einen Untermietvertrag abgeschlossen habe, überweißt die Miete permanent zu spät. Manchmal erst, wenn der Monat schon halb rum ist.. Ich muß die Miete dann gezwungenermaßen auslegen, da ich die Gesamtmiete selbst zum 01. des Monats zahlen muß. Seine Begründung: er bekommt sein Geld auch erst am 15. Im Untermietvertrag ist der Zahlungstermin aber eindeutig auf den 01. festgelegt.
Soweit so gut: Ich will jetzt meine rechtmäßigen Möglichkeiten als Vermieter nutzen. Welche Handhabe habe ich? Er zahlt seine Miete ja, nur eben zu spät. Reicht das als Grund zur Mahnung? Ab wieviel Tagen Mietverzug und ab dem wievielten wiederholten Zahlungsverzug kann man mahnen? Welche Möglichkeiten habe ich, worauf muß ich achten?
6 Antworten
Steht im Untermietvertrag: ... die Miete ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats auf .... zu zahlen ?
Wenn ja, dann ist er ab dem 4. Werktag in Zahlungsverzug und du kannst ihn anmahnen, unter gleichzeitiger Ankündigung einer Kündigung des Untermietverhältnisses bei weiterem Zahlungsverzug.
Du kannst ja deinem Untermieter anbieten, einen halben Monat Miete (15. - 30. des nächsten Monats) in z. B. 3 Raten zu zahlen. Am 15. kann er ja dann das Mietgeld für den Folgemonat jeweils auf die Seite legen und am 1. überweisen. Besser wäre für dich, wenn er einen Dauerauftrag anlegt, dann bekommst du dein Geld pünktlich.
Das reicht auch für eine Kündigung. Das fristgerechte Zahlen der Miete ist eine der Hauptpflichten des Mieters bei wiederholtem Verstoß wäre sogar eine Kündigung gerechtfertigt.
Auch wenn im Mietvertrag zum 01. fällig steht so hat der Mieter immer bis zum 3. Werktag im Monat Zeit.
Reicht das als Grund zur Mahnung? Ab wieviel Tagen Mietverzug und ab dem wievielten wiederholten Zahlungsverzug kann man mahnen?
Da der Zahlungstermin der Miete vertraglich festgelegt wurde, ist eine Mahnung nicht nötig. Bei Zahlungsverzug kann sofort ein gerichtlicher Mahnbescheid veranlaßt werden.
Welche Möglichkeiten habe ich, worauf muß ich achten?
Du kannst Deinem Untermieter schriftlich auffordern die Miete in Zukunft pünktlich zu überweisen, sonst wirst Du die fristlose Kündigung aussprechen. siehe auch hier:
http://www.ibr-online.de/Suche/index.php?S_Volltext=VIII%20ZR%20364%2F04&Treffermarkierung=Aus
Seine Begründung: er bekommt sein Geld auch erst am 15.
dann muß er sein Geld so einteilen, daß er am Monatsanfang die Miete pünktlich zahlen kann.
Welche Handhabe habe ich?
Ihn schriftlich wegen wiederholter zu später Zahlung (mit Angabe der entsprechenden Daten) abmahnen und dabei gleichzeitig bei Wiederholung die fristlose Kündigung androhen...
Reicht das als Grund zur Mahnung?
Kommt drauf an, wer sein Geld zahlt. Es kommt dabei auf die Schuldhaftigkeit an, wenn er Stütze zu spät bekommt, kann er da nichts für...
Ab wieviel Tagen Mietverzug und ab dem wievielten wiederholten Zahlungsverzug kann man mahnen?
Ab mindestens zwei zu späten Zahlungen, die jeweils am 4. Werktag oder später eingegangen sind (Samstag ist kein Werktag)...
Welche Möglichkeiten habe ich, worauf muß ich achten?
Wenn er schuldhaft handelt und dies nach Abmahnung nicht unterlässt, kannst Du fristlos kündigen...
Ständig verspätete Mietzahlungen berechtigen auf jeden Fall eine Kündigung. Nach Abmahnung sogar eine fristlose.
In der Verzug ist der Mieter 1 Tag nach Fälligkeit. Fällig ist die Miete, wenn nicht anders vereinbart, spätestens am 3. Werk- besser gesagt Bankbuchungstag. Das ist gesetzlich verbrieft und gilt übrigens auch für Dein Mietverhältnis.
Was bzw. wie hat denn Dein Mieter gemietet? Zimmer möbliert oder unmöbliert?