Darf der Vermieter für die Treppenhausreinigung eine Firma bestellen?
Hallo Zusammen,
ich habe von meinem Vermieter die Ankündigung bekommen, dass die Treppenhausreinigung ab 01.01 durch eine Reinigungsfirma durchgeführt. In der Vergangenheit wurde das von uns Mietern durchgeführt. Ich muss zugeben, dass sich nicht alle daran gehalten haben.
Im Mietvertrag steht unter den Nebenkosten aufgeführt: Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung nach m2 Wohnfläche
In der Hausordnung steht: Vorplätze, Gänge und Treppen sind, soweit erforderlich, mindestens einmal wöchentlich gründlich zu reinigen und mit einem entsprechenden Pflegemittel zu behandeln; die Treppenhausfenster, Geländer und Läufer sind monatlich zu säubern. Befinden sich mehrere Einheiten auf einem Stockwerk, so haben die Nutzer abwechselnd je eine Woche zu reinigen.
Ich danke für eure Hilfe!
Euer Uwe
10 Antworten
Hallo Uwe,
das ist erlaubt, der Vermieter darf das beschließen.
Du hast selber geschrieben, dass die Reinigung durch die Bewohner nicht zuverlässig klappt. Es muss jedoch erledigt werden, also steht es dem Vermieter frei, die Regelung zu ändern.
Die andere Frage ist, und die hat mit der Beauftragung selber nichts zu tun, ob der Vermieter die Kosten umlegen darf. Hierbei kommt es auf den Mietvertrag jedes einzelnen Mieters an, ob es im Sinne des Gesetzes vereinbart ist.
Du hast selber geschrieben, dass die Reinigung durch die Bewohner nicht zuverlässig klappt. Es muss jedoch erledigt werden, also steht es dem Vermieter frei, die Regelung zu ändern.
Zumal Hausreinigung als Posten der Nebenkosten aufgeführt ist.
Er darf. Hier ist seitens des Vermieters die Hausreinigung sowohl mietvertraglich wie auch per Hausordnung wirksam auf die Mieter übertragen.
Da dieser Pflicht nicht nachgekommen wird, darf er die Reinigung durch externe Dienstleiter durchführen lassen und kann er die hierfür anfallenden Reinigungskosten innerhalb der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Die Grundvorausetzung hierfür, die Hausreinigung als Betriebskostenart im Mietvertrag benannt zu haben, liegt vor.
G imager761
Das kann der Vermieter nicht einseitig bestimmen, da es anderslautende vertragliche Vereinbarungen gibt.
Merkwürdig diese NK-Anteile. Was steht in der Hausordnung, da ja bisher die Mieter diese Arbeiten ausgeführt haben.
Desweiteren sehe ich keinen Sinn darin die Kosten für die Treppenhausreinigung nach Quadratmetern umzulegen.
Desweiteren sehe ich keinen Sinn darin die Kosten für die Treppenhausreinigung nach Quadratmetern umzulegen.
Es ist gar nicht erforderlich, einen Sinn darin zu sehen. Denn es ist gesetzlich so festgelegt, außer es ist im Mietvertrag ein anderer Verteilerschlüssel vereinbart.
.... Sinn ist hier nicht gefragt, der gesetzgeberische Verteilerschlüssel ist oft nach Wohnfläche. Greift hier aber nicht, denn einseitg können wir Vermieter die mietvertraglichen Vereinbarungen nicht ändern.
Wir bestelle daher, und bezahlen auch selbst, wenn ein Mieter nicht möchte. Ein sauberes Haus ist es mir wert, zudem trifft man/Frau sich immer zwei Mal.
Mietvertrag steht über der Hausordnung. Vermieter greifen oft zu so einem Weg wenn nicht ordentlich geputzt wird.
Mietvertrag geht vor Hausordnung
... wo steht das? Eine Hausordnung gilt nur, wenn sie Bestandteil im MIetvertrag ist und das ist sie hier:
...... so haben die Nutzer abwechselnd je eine Woche zu reinigen.