Mietwohnung in katastrophalen Zustand...was nun?

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In der Regel renoviert man eine Wohnung für sich selbst, wer will schon in der abgewohnren Whg. der Vormieter leben, allerdings sollten grobe Mängel, bunte Farben, Risse und Löcher vom Vormieter beseitigt werden, aber das ist Sache des Vermieters und wenn du das machst dann laß dir das bezahlen, vom Vor- oder Vermieter gfls. Material und Arbeit von der Miete abziehen.

Nägel raus, Bohlöcher schliessen, Wände tapezieren und streichen.

Klo putzt man sowieso mit Domestos bei Einzug, neue Klobrille ist Pflicht.

Insgesamt ist das eine normale Renovierung. Macht ein gutes Protokoll. Die Küche hat ihr doch auch vorher gesehen...

Knuse 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 14:32

Naja...aber ich habe weder Schränke geöffnet noch in jede Ecke geschaut. Ich muss dazu sagen wir zahlen 700 Euro kalt und können dafür doch eresrten das die Wohnung bei Übernahme in einigermaßen gutem Zustand ist...wie gesagt auch die Türen sind kaputt...

Rheinflip  03.10.2012, 14:47
@Knuse

Ihr habt euch alles anschauen können. Damit seid ihr nicht übervorteilt worden...

imager761  03.10.2012, 14:49
@Knuse

wir zahlen 700 Euro kalt und können dafür doch eresrten das die Wohnung bei Übernahme in einigermaßen gutem Zustand ist

Eben nicht. Der Mietzins hat mit dem dafür vertraglich zugesicherten Mietgegenstand nichts zu tun. Ihr habt vielmehr Vertrag über das geschlossen, was angeboten und besichtigt wurde - ob ihr euch darüber im Klaren wart oder nicht, spielt rechtlich keine Rolle.

Auszugsdreck über Zusammenfegen hinaus war also erwartbar, wurde aber rechtlich gesehen wirksam übernommen :-)

Entweder vereinbart man Vorgaben (oder bekommt die Wohnung mit dieser Forderung nicht) oder schliesst eben Vertrag nach Besichtigung. Wie genau man die vornimmt, entscheidet man nun selbst oder muss sich ein Verschulden selbst zuschreiben.

Was ihr da aber alles anführt, ist nun nichts, was man nicht mit Wasser und Reiniger hinbekommt - und dazu wäre der Vormieter nicht verpflichtbar gewesen. Ihr übrigens bei Auszug auch nicht, so ihr denn Dreck hinterlassen könntet, der nicht kehrbar wäre.

G imager761

Knuse 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 15:02
@imager761

Die Türen sind beschädigt (Scharniere abgebrochen)...Einbauschränke auf dem Balkon verzogen...Küche Beschichtung abgeplatzt...müssen Nägel nicht vom Vormieter entfernt und Bohrlöcher geschlossen werden?

Rheinflip  03.10.2012, 15:07
@Knuse

Nägel und Bohrlöcher sind in zwei, drei Stunden gemacht. Das kannst du sicher mit dem Vermieter verhandeln.

Knuse 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 15:09
@Rheinflip

Ja wir müssen so einiges verhandeln, aber ich glaube mit ihm kann man reden...wir werden sehen...war nur erstmal ein Schock

anitari  03.10.2012, 15:10
@Knuse

.müssen Nägel nicht vom Vormieter entfernt und Bohrlöcher geschlossen werden?

Wenn er die Wohnung lediglich besenrein übergeben mußte, nicht.

Knuse 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 15:13
@anitari

Find ich aber dooooof ;-))

Rheinflip  03.10.2012, 15:35
@Knuse

Tja...Doofheit ist kein Kündigungsgrund.

Ispahan  03.10.2012, 15:50
@Rheinflip

Wer Verträge nicht vor der Unterzeichnung genau liest, den bestraft das Leben ...

Sorry, aber was hast du denn erwartet. Die von dir beschriebenen Dinge sind sicherlich kein katastrophaler Zustand. Nägel in den Wänden, Bohrlöcher verschließen und Bad putzen sind doch mit recht wenig Aufwand zu überwinden. Warum beschwert ihr euch über orange Wände? Die war doch schon bei der Besichtigung da und streichen wollt ihr doch sowieso. Für die Beschädigungen in den Türen, wobei du nicht sagt, um was für Beschädigungen es sich handelt, ist der Vermeiter zuständig. Das müsst ihr mit ihm bei der Wohnungsübergabe absprechen. Die Küche stand auch schon bei der Besichtigung in der Wohnung. Ist euch der schlechte Zustand jetzt erst aufgefallen? Wenn die Küche zur Mietsache gehört und somit Eigentum des Vermieters ist, müsst ihr auch hier mit ihm darüber sprechen, welche Möglichkeiten ihr habt. Mehr kann man dazu nicht sagen, denn "schlechter Zustand" ist ein dehnbarer Begriff. Solange die Küche voll funktionstüchtig ist und keine funktionsbeeinträchtigenden Mängel aufweist, gibts für den Vermieter wohl keine Veranlassung daran etwas zu ändern.

Alle Mängel im Übergabe-/Übernahmeprotokoll aufnehmen und festlegen wer die Behebung bezahlt. Laßt den Vermieter die Küche rausnehmen und ersetzen.

Knuse 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 14:36

Ja das haben wir uns genauso vorgenommen...ich glaube man kann mit dem Vermieter auch sprechen...der jetzige Zustand war ihm sehr unangenehm

StupidGirl  03.10.2012, 18:30
@Knuse

Laßt den Vermieter die Küche rausnehmen und ersetzen.

Hört sich ja schön einfach an. Und was machste, wenn der Vermieter sich weigert? Denn solange alles funktioniert, muss er gar nix.

Wo liegt euer Problem?

Ihr habt die Wohnung in genau dem besichtigten Zustand angemietet.

Offenbar war - bis auf die geschuldete und erfüllte Bodensanierung - unrenovierte Übergabe vereinbart bzw. von euch übernommen.

Demnach schuldete der Vormieter lediglich besenreinen Auszug, was weder geschrubbtes Bad, Türenanstrich noch Nägelentfernung einschloss - dazu habt ihr euch verpflichtet :-O

Ebenso zur Übernahme der mitvermieteten Kücheneinrichtung - in dem Zustand. Solange die Einbaugeräte funktionieren, die Türen schließen, Regalböden halten, habt ihr keinen Anspruch auf eine neue, so der VM den von sich weist.

Die erwartbare Mängelfreiheit bei Übernahme bezieht sich demnach nur auf den vertraglich vermieteten Gegenstand: Alle Steckdosen und Lampenanschlüsse unter Strom? Armaturen (Wasserhähne) dicht? Heizung gluckerfrei wärmend? Fenster schließend? Klingel klingelt? Dusche läuft, WC-Spülung auch aber hört dann auf? Türklinken wackelfrei?

Alles vereinbart, alles gut.

G imager761