Muss der Vermieter wieder tapezieren, wenn er die Wände aufgerissen hat?

12 Antworten

Nach meiner Ansicht muss der Vermieter auch wieder tapezieren. Es sei denn, er gibt Euch das Geld dafür. Dann macht Ihr das.

Deine Haltung ist richtig. Der Vermieter muss den alten Zustand wieder herstellen.

Willst du eine lange Auseinandersetzung oder gar einen Rechtstreit anzetteln wegen drei Rollen Raufaser?

Diana77  11.08.2010, 14:40

hat er das in seinem Text geschriebn?! Er fragt lediglich wie die Rechtslage ist, mehr nicht! Und mal ehrlich, wenn man sich heutztage 30€ sparen kann tut man das. Du kennst ja auch gar nicht seine finanzielle Lage!

kkirk 
Beitragsersteller
 11.08.2010, 15:06
@Diana77

Das Verhältnis zum Vermieter ist leider ziemlich mies, ich bedauere das auch sehr aber es hat 4 Wochen gedauert, bis wir wieder warmes Wasser hatten, kein Alternativangebot zum Duschen, nix, nur die lapidare Antwort: Seien sie doch froh, dass das nicht im Winter passiert ist....habt ihr schonmal vier Wochen nicht geduscht, bah ! Ich musste immer zu einem weit entfernten Freund fahren, denn der Nachbar ging ja auch nicht, die gesamte Wohnanlage war betroffen....schon allein deswegen nehme ich es jetzt sehr genau und gott sei Dank zahle ich die Miete per Überweisung und nicht per Abbuchung aber einfach sop die Kosten fürs Tapezieren von der Miete abziehen kann man ja auch nicht machen....danke auf jeden Fall an Alle !!!

Gerd2  11.08.2010, 14:40

wenn ich etwas aufreisse wofür ich eine andständige Mieter erhalte so muss ich auch wieder für den alten Zustand sorgen. Fakt! Es geht nicht nur um ein paar Meter Rauhfaser, lass es mal von Fachmann in Ordnung bringen dann geht der nicht unter 200 Euro daraus.

bin auch der meinung, dass er das wieder in ordnung bringen muss. Schließlich erwartet er auch ne ordentliche wohnung, wenn ihr auszieht.

Er muß alles in einen ordentlichem Zustand herrichten.