Wohnung streichen nach 1,5 Jahren?

5 Antworten

Mit dieser absoluten Festlegung hat sich die Vermieterin in's Bein geschossen. Die Klausel ist unwirksam und die Wohnung ist lediglich besenrein zurück zu geben.

Aber genau diese Klausel hat der BGH gekippt und deshalb verstehe ich nicht, daß es noch Vermieter gibt, die das so vereinbaren. Viel Glück. Der BGH meint, daß ein Mieter nicht malern muß bei einem Auszug, wenn er vielleicht zuletzt vor drei Wochen gemalert hat und deshalb ist das Ding für die Tonne.

Wohnung streichen nach 1,5 Jahren?Ich werde zum 31.07. aus meiner alten Wohnung ausziehen und meine Vermieterin ist der festen Ansicht ich müsste bei Auszug streichen. Eingezogen bin ich am 01.11.2012 also knapp 1,5 Jahre.

Man muss nur streichen, wenn es erforderlich ist.

dann wurde der Teil " In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen [...] durchgestrichen und daneben "bei Auszug" geschrieben. Daher meine Frage, muss ich wirklich nach knapp 1,5 Jahren streichen, wenn die Wände die gleiche Farbe wie zu Beginn haben und auch so in Ordentlichem Zustand sind? Vielen Dank!!
Eine generelle Verpflichtung bei Auszug Schönheitsreparaturen durchzuführen ist unwirksam.

Das bedeutet, Du musst nur besenrein hinterlassen.

Hier steht einiges zu unwirksamen Klauseln:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/renovierung-modernisierung/urteile/schoenheitsreparaturklausel.jsp

MfG

Johnnymcmuff

albatros  24.07.2014, 23:56

So ist es ganz genau ...

Du musst deine Wohnung immer einmal streichen , ob bei Einzug oder Auszug ist im Mietvertrag geregelt.

johnnymcmuff  24.07.2014, 21:05
Du musst deine Wohnung immer einmal streichen , ob bei Einzug oder Auszug ist im Mietvertrag geregelt.

Du musst nicht, aber Du solltest mal Richtlinie drei von gutefrage lesen.

Deine Antwort ist so pauschal nicht korrekt.

Wenn man z.B. in eine frischgestrichene Wohnung einziegt und dann dan 4 Monaten ausziehen würd, dann bedeutet das nicht, das man streichen muss, selbst nach 1, 5 Jahren muss das nicht der fall sein.

Dann gibt es manchmal unwirksame Klauseln im Mietvertrag die es erlauben, das man nicht renovieren muss. obwohl eine Renovierung im Vertrag vereinbart ist.

chog77  24.07.2014, 21:46
@johnnymcmuff

Ich habe immer längerfristig gemietet und immer einmal streichen müssen.

johnnymcmuff  24.07.2014, 23:09
@chog77

Ich habe immer längerfristig gemietet und immer einmal streichen müssen.

Du hast es gemacht, ob Du es hättest machen müssen kann hier keiner beurteilen.

Ich kann nur sagen, nicht alles was schriftlich vereinbart ist, ist wirksam.

Dann gibt es manchmal unwirksame Klauseln im Mietvertrag die es erlauben, das man nicht renovieren muss. obwohl eine Renovierung im Vertrag vereinbart ist.
chog77  25.07.2014, 06:35
@johnnymcmuff

Entschuldige Mal - du brauchst mich nicht her ANZUSCHREIEN . Ich habe hier lediglich versucht nach bestem Wissen und gewissen einen Rat zu geben - wenn du es besser weißt schön für dich. Schreib es auf. Aber halte dich bitte an die Nettiquette. In meinen bisherigen Mietverträgen, war immer vereinbart, wann gestrichen werden musste.

alexbababu  25.07.2014, 11:15
@chog77

Vielleicht sollte man davon Abstand nehmen Antworten zu verfassen, wenn man keine Ahnung hat. Bzw zumindest sollte man seine Antwort so kennzeichnen, dass es sich um eine eigene Einschätzung oder eine Mutmaßung handelt.

Das muss im Vertrag genau stehen. Streichen ist keine Schönheitsreparatur in meinen Augen. In meiner Vertrag steht, dass ich die Wohnung wie neu hinterlassen muss und deswegen muss ich streichen. Aber wenn dein Vertrag das nicht sagt, dann würde ich es auch nicht machen.