Wohnungsübernahme mit katastrophalen Zustand, wer trägt die Kosten?
Guten Morgen, Habe im August eine Wohnung besichtigt, da mir der Grundriss sehr gut gefiel, jedoch die Etage nicht, bot mir der Vermieter die Wohnung 1 Etage tiefer afür einen Monat später an. Wir klingelten dort, jemand öffnete und wir betraten eine Wohnung in der Berge voll Wäsche auf dem Boden lagen und großes Chaos herrschte. Ich drehte eine kurze Runde, da ich die obere Wohnung bereits genauer angesehen hatte. Der Grundriss überzeugte und die störenden Dachgeschoss schrägem waren nicht vorhanden. Ich entschied mich für die Wohnung und unterzeichnete den Mietvertrag. Ab diesem Moment verweigerte der vormieter jeden Kontakt und den weiteren Zutritt. Zum Zeitpunkt der Unterschrift verschwieg der Vermieter, dass es mit dem Mieter bereits Zahlungsschwierigkeiten und Kontakt Probleme gab. Letzte Woche fand nach großem hin und her die Übergabe statt. Die Wohnung befindet sich in einem katastrophalen, nicht bewohnbaren Zustand. Der Vermieter beruft sich auf seinen Mietvertrag in dem eine unrenovierte Wohnung übergeben wird und sieht mich in der Pflicht alle Schäden zu beseitigen und die Kosten zu tragen. Ist das so rechtens? Ich bin bei unrenovierter Wohnung von streichen und eventuell tapezieren ausgegangen.
Anbei noch eine Auflistung der Mängel : Wohnungsübernahme
Schlafzimmer
Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, lose Stellen an jeder zweiten Bahn, Farbe teilweise gelb, jedoch keine sauberen Kanten, lose Kabel, Steckdosen ohne Abdeckung
Heizkörper stark verschmutzt
Zimmer drei
Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, Wände stark verschmutzt, lose Kabel aus der Wand
Wohnzimmer
Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, dunkel rosaner Anstrich ohne saubere Kanten, sockelleisten stark beschädigt, Heizkörper voll rosa farbreste, ca 40 Nägel und Schrauben
Diele
Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, dunkel rosaner anstrich ohne saubere Kanten, offene heizungsrohre stark mit rosa Farbe beschmutzt, da 40 Nägel und Schrauben
Küche
Stark beschmutzte nicht fachmännisch angebrachte rauhfaser, nicht renovierbare, teils lose styropordecke, beim ablösen fiel sehr viel Putz von der Decke
Badezimmer
Stark verschmutzt, Badewannen Beschichtung defekt und rauh, Waschbecken Abfluss defekt
Alle Räume
Laminatboden ohne viertel Stab bzw sauberen Abschluss verlegt Türen und Türrahmen in sehr schlechtem Zustand, große Macken, Glasscheiben nicht fachgerecht überlackiert
6 Antworten
@TrudiMeier hat alles schon richtig gesagt. Dennoch gibt es Ergänzungen. Der Vermieter kann im Mietvertrag dir keine Schönheitsreparaturen übertragen. Dafür ist er nun zuständig, weil du die Renovierung zum Mietbeginn übernommen und bezahlt hast. Eine Übergabe nach Mietende geschieht somit besenrein. (Vorteil). Der Vermieter kann dir nicht die schadhaften Steckdosen und lose Kabel anlasten. Das muss er als Reparatur erledigen. Wenn du diese Mängel nicht unter Fristsetzung bei Wohnungsübernahme moniert hast, keinen Vorbehalt hinsichtlich einer möglichen Ersatzvornahme gemacht hast, dann kannst du keine Mietminderung einleiten und müsstest die Kosten einer Ersatzvornahme ev. selbst tragen. Der Vermieter sollte doch die Mietwohnung von den Vormietern mit Protokoll und Zeugen zurück genommen haben. Da kann er ev. in die Kaution der Vormieter greifen, wenn die ihren Pflichten nicht nachkommen.
Das bleibt jetzt auf dir selbst hängen. Also: Alles was recht ist.. Es gibt wirklich Methoden, die "unmoralisch" sind, was den Wohnungsmarkt angeht. Du hattest Zutritt zur Wohnung und einmal reicht auch. Der Mieter in der Wohnung hat auch dir gegenüber nicht weiter zu öffnen. Du kannst nicht "als dritter" irgendeinen Zutritt verlangen. Ausserdem spielt das keine Rolle, warum der Vormieter den Vertrag beendet hat oder auf welcher Basis dieser Vertrag beendet wurde. Von irgendeiner sachlichen "Unbewohnbarkeit" kann hier nicht gesprochen werden. Im Gegenteil. Es gibt Mieter, die unter solchen Umständen am Ende noch mit Absicht alles runinieren, um dem Vermieter / Nachmieter "irgendeins auszuwischen". Du hattest - so gesehen - noch mehr Glück als Pech.
Habt ihr kein Übergabeprotokoll gemacht ? Darin muss alles aufgelistet werden. Wenn nicht, dann hol dir Hilfe bei einer Mieterberatung. Im Schlimmsten fall musst du es auf deine Kosten reinigen/reparieren und versuchen es vom Vermieter zurück zubekommen. Im Badezimmer muss der vermieter die dinge reparieren
Du hast die Wohnung besichtigt und den Zustand mit deiner Unterschrift unter den Mietvertrag akzeptiert. Einzig die losen Kabel und Steckdosen und der Waschbeckenabfluss sind Vermietersache.
Du übernimmst eine Wohnung in unrenoviertem Zustand und beklagst dich über nicht fachgerecht angebrachte Tapeten? War doch ganz klar, dass du da was machen musst.
Den Großteil der von dir angeführten Mängel hast du doch bei der Besichtigung erkennen können. Wenn du aber nur mal kurz durchgehst und nicht richtig hinguckst, dann kannst du das dem Vermieter nicht anlasten.
Du hast die Wohnung am Besichtigungstag gesehen. Der Vermieter muss dich nach Unterschreiben des Mietvertrages nicht alle Nase lang in die Wohnung lassen.
Wie ich bereits schrieb, gehen die Steckdosen und losen Kabel zu Lasten des Vermieters.
Kontrolliert ihr bei einer Besichtigung die Fußleisten?
Ja, soweit möglich. Nichtsdestotrotz lassen sich Farbreste ohne weiteres entfernen.
Die Türen wurden Ca 20 Jahre nicht gestrichen und gehen jetzt zu meinen Lasten ?
Nein, du kannst sie auch so lassen, wie sie sind. Das jedoch hast du bei der Besichtigung nicht übersehen können.
Unrenovierter bedeutet nicht sanierungsbedürftig
Stimmt. Sanierungsbedürftig ist aber etwas anderes, als ungestrichene Türen, verschmutzte Heizkörper und Nägel in der Wand.
Unrenoviert ist Unrenoviert. Da hast du nun Pech, denn aus dem Vertrag kommst du nicht raus. Es sei denn, dass du bei Mietbeginn schon Stress mit dem Vermieter willst.
Klar, dass man was machen muss. Über tapezieren und streichen ärgere ich mich nicht. Mehr darüber, dass der Fußboden nicht fertig verlegt ist und Steckdosen aus den Wänden gerissen wurden.
Vandalismus und unsachgemäße Abnutzung des vormieters kann nicht meine Kostensteigerung sein.
Kontrolliert ihr bei einer Besichtigung die Fußleisten?
Die Türen wurden Ca 20 Jahre nicht gestrichen und gehen jetzt zu meinen Lasten ?
Unrenovierter bedeutet nicht sanierungsbedürftig.