Wohnungsübernahme mit katastrophalen Zustand, wer trägt die Kosten?

6 Antworten

@TrudiMeier hat alles schon richtig gesagt. Dennoch gibt es Ergänzungen. Der Vermieter kann im Mietvertrag dir keine Schönheitsreparaturen übertragen. Dafür ist er nun zuständig, weil du die Renovierung zum Mietbeginn übernommen und bezahlt hast. Eine Übergabe nach Mietende geschieht somit besenrein. (Vorteil). Der Vermieter kann dir nicht die schadhaften Steckdosen und lose Kabel anlasten. Das muss er als Reparatur erledigen. Wenn du diese Mängel nicht unter Fristsetzung bei Wohnungsübernahme moniert hast, keinen Vorbehalt hinsichtlich einer möglichen Ersatzvornahme gemacht hast, dann kannst du keine Mietminderung einleiten und müsstest die Kosten einer Ersatzvornahme ev. selbst tragen. Der Vermieter sollte doch die Mietwohnung von den Vormietern mit Protokoll und Zeugen zurück genommen haben. Da kann er ev. in die Kaution der Vormieter greifen, wenn die ihren Pflichten nicht nachkommen.

Das bleibt jetzt auf dir selbst hängen. Also: Alles was recht ist.. Es gibt wirklich Methoden, die "unmoralisch" sind, was den Wohnungsmarkt angeht. Du hattest Zutritt zur Wohnung und einmal reicht auch. Der Mieter in der Wohnung hat auch dir gegenüber nicht weiter zu öffnen. Du kannst nicht "als dritter" irgendeinen Zutritt verlangen. Ausserdem spielt das keine Rolle, warum der Vormieter den Vertrag beendet hat oder auf welcher Basis dieser Vertrag beendet wurde. Von irgendeiner sachlichen "Unbewohnbarkeit" kann hier nicht gesprochen werden. Im Gegenteil. Es gibt Mieter, die unter solchen Umständen am Ende noch mit Absicht alles runinieren, um dem Vermieter / Nachmieter "irgendeins auszuwischen". Du hattest - so gesehen - noch mehr Glück als Pech.

Habt ihr kein Übergabeprotokoll gemacht ? Darin muss alles aufgelistet werden. Wenn nicht, dann hol dir Hilfe bei einer Mieterberatung. Im Schlimmsten fall musst du es auf deine Kosten reinigen/reparieren und versuchen es vom Vermieter zurück zubekommen. Im Badezimmer muss der vermieter die dinge reparieren

Du hast die Wohnung besichtigt und den Zustand mit deiner Unterschrift unter den Mietvertrag akzeptiert. Einzig die losen Kabel und Steckdosen und der Waschbeckenabfluss  sind Vermietersache.

Du übernimmst eine Wohnung in unrenoviertem Zustand und beklagst dich über nicht fachgerecht angebrachte Tapeten? War doch ganz klar, dass du da was machen musst.

Den Großteil der von dir angeführten Mängel hast du doch bei der Besichtigung erkennen können. Wenn du aber nur mal kurz durchgehst und nicht richtig hinguckst, dann kannst du das dem Vermieter nicht anlasten.

Du hast die Wohnung am Besichtigungstag gesehen. Der Vermieter muss dich nach Unterschreiben des Mietvertrages nicht alle Nase lang in die Wohnung lassen.

kyra285 
Beitragsersteller
 01.11.2015, 10:20

Klar, dass man was machen muss. Über tapezieren und streichen ärgere ich mich nicht. Mehr darüber, dass der Fußboden nicht fertig verlegt ist und Steckdosen aus den Wänden gerissen wurden. 

Vandalismus und unsachgemäße Abnutzung des vormieters kann nicht meine Kostensteigerung sein. 

Kontrolliert ihr bei einer Besichtigung die Fußleisten?

Die Türen wurden Ca 20 Jahre nicht gestrichen und gehen jetzt zu meinen Lasten ? 

Unrenovierter bedeutet nicht sanierungsbedürftig. 

TrudiMeier  01.11.2015, 10:29
@kyra285

Wie ich bereits schrieb, gehen die Steckdosen und losen Kabel zu Lasten des Vermieters.

Kontrolliert ihr bei einer Besichtigung die Fußleisten?

Ja, soweit möglich. Nichtsdestotrotz lassen sich Farbreste ohne weiteres entfernen.

Die Türen wurden Ca 20 Jahre nicht gestrichen und gehen jetzt zu meinen Lasten ?

Nein, du kannst sie auch so lassen, wie sie sind.  Das jedoch hast du bei der Besichtigung nicht übersehen können.

Unrenovierter bedeutet nicht sanierungsbedürftig

Stimmt. Sanierungsbedürftig ist aber etwas anderes, als ungestrichene Türen, verschmutzte Heizkörper und Nägel in der Wand.

Unrenoviert ist Unrenoviert. Da hast du nun Pech, denn aus dem Vertrag kommst du nicht raus. Es sei denn, dass du bei Mietbeginn schon Stress mit dem Vermieter willst.