Muss ich meine Küche ausbauen?
hallo, wir ziehen demnächst um und unser jetziger Vermieter verlangt, dass wir unsere Küche ausbauen und mitnehmen. Ich weiß dass ich mein ganzes Zeug ausräumen muss und die Wohnung wieder in dem Zustand verlassen muss wie sie vorher war und dass er mir Kosten in Rechnung stellen könnte wenn er z.B. meine Küche ausbauen lässt weil ich sie drin lasse.
Jetzt war aber vorher schon eine Küche drin und ich habe sie nach Absprache mit dem Vermieter auf meine Kosten ersetzt, da die alte Küche verschlissen war und noch mit einem alten Gas Kochfeld ausgestattet war.
Muss ich sie jetzt trotzdem ausbauen? Obwohl ich in die Wohnung mit vorhandener Küche eingezogen bin?
8 Antworten
Wenn Du eine neue Küche auf deine Kosten eingebaut hast, dann befindet sich diese in deinem Eigentum, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
Folglich musst Du diese Küche auch ausbauen.
naja gut, die küche hätten wir ihm kostenfrei überlassen, da wir selbst damals nicht viel dafür gezahlt hatten und in der neuen Wohnung eine vorhanden ist. werde jetzt wohl die Tipps verfolgen, sie in eBay setzen und in Zukunft nichts mehr nur mündlich vereinbaren...
Gibt es dafür Zeugen?
Veerinbarungen sollte man immer schriftlich festhalten.
Da gab es vermutlich keine schriftliche Vereinbarng? Das wäre ein Fehler der sich nun rächt.
Eigentlich sollte sich der Vermieter freuen, wenn du ihm deine Küche schenkst oder wolltest du eine Ablöse von ihm bzw. war diese mdl. vereinbart?
Wenn weder Vermieter noch nachmustre seien Küche haben wollen musst du sie logischerweise auch wieder ausbauen. Mehrkosten die entstehen wenn du es nicht tust können die in Rechnung gestellt werden
Viele gute Antworten hast Du schon bekommen.
Grundsätzlich kann dem Vermieter nicht zugemutet werden, dass er eine Küche übernimmt, für die er dann womöglich beim nächsten Mieter in der Verantwortung steht, wenn dieser die Wohnung samt Küche mietet.
Wenn er Euch erlaubt hat, seine Küche zu entsorgen, wurde damit die gemietete Küche auch aus dem Mietvertrag entfernt. Die Küche, die ihr gekauft habt, ist logischerweise Euer Eigentum und das will er nicht.
Normalerweise hättest Du seine Küche ausbauen und einlagern müssen, dann Deine Küche einbauen können und bei Auszug hättest Du wieder seine Küche einbauen müssen, weil der Vermieter den Urzustand verlangen kann.
Wir wissen nicht was Ihr damals genau vereinbart habt.
Das kann z.B. sein, dass er Euch erlaubt hat die alte Küche auszubauen und zu entsorgen und Eure Küche einzubauen, dann ist es Eure Küche und die müsst ihr bei Auszug wieder mitnehmen..
Fragt mögliche Nachmieter ob sie die Küche haben wollen oder setzt sie bei ebay oder Stadtteilzeitungen rein; z.B. umsonst , wenn sie selber abgebaut wird.
Den Fehler hast du genau genommen schon damals gemacht, als ihr die neue Küche gekauft habt. Denn da die Wohnung mit Küche des Vermieters gemietet wurde, gehörte die Küche zur Mietsache. Und das bedeutet, dass sie der Vermieter hätte ersetzen müssen, wenn sie so sehr verschlissen ist wie du sagst. Diese Kosten hättest du dir sparen können.
Aber das ist jetzt zu spät. Du hattest mit dem Vermieter die Vereinbarung getroffen, dass seine Küche ausgebaut wird und du eine eigene besorgst. Hat der Vermieter die neue Küche bezahlt? Aus deiner Beschreibung nehme ich an, nein. Somit ist die Küche dein Eigentum.
Der Vermieter kann somit verlangen, dass die Küche ausgebaut wird und du sie mitnimmst. Aber du kannst vielleicht nochmal einen Versuch starten, den Vermieter zu überzeugen, sie zu einem günstigen Preis dir abzukaufen. Dein Argument dabei ist, dass er für den nächsten Mieter ein paar Euros mehr an Miete verlangen kann wegen der Küche.
es wurde ausgemacht dass die küche drin bleibt, als der Vermieter die Wohnung ein paar Wochen vorm Auszug betrachtet hat, um zu klären was gestrichen, ausgeräumt etc werden muss. Jetzt kurz vor knapp fällt ihm eben ein dass er sie doch nicht möchte und wir sie ausbauen müssen