Muss ich meine Wohnung nach Auszug im Urzustand überlassen/ neu streichen?
Hallo Leute,
ich wohne seit ca. 1 Jahr in einer Mietwohnung. Nun habe ich meinem Vermieter vor ein paar Tagen gesagt, dass ich ausziehen möchte. Er meinte zu mir, dass ich laut Mietvertrag dazu verpflichtet bin, die Wohung im Urzustand zu übergeben. Insbesondere wies er mich dabei auf die Wände hin. Ich solle die Wände bitte so streichen, wie sie vor dem Einzug waren. Mein Problem dabei ist jetzt, dass ich die Wohnung in einem schrecklichen Zustand bekommen habe. Es waren teilweise etliche Schichten Tapete auf den Wänden, diese waren teils lila oder total dunkelbraun gestrichen, sodass ich vor meinem Einzug alle Tapeten abgemacht habe, neu Tapeziert habe und es neu gestrichen habe. Die Farben in meiner Wohnung sind sehr schlicht. Ich weiß jetzt aber nicht, ob der Vermieter mit seiner Forderung im Recht ist. Es ist doch eigentlich total unverschämt von ihm, sowas zu verlangen! Er würde die Wohnung in einem besseren Zustand wiederbekommen, als er sie mir übergeben hat.
Ich brauche ganz dringend HILFE! Vielleicht auch irgendwelche Rechtsgrundlagen oder Urteile, die ich ihm vorlegen kann. Nicht, dass ich am Ende meine Kaution nicht wiederbekomme =(
Danke schonmal im Voraus!
11 Antworten
Erst mal denke daran, daß spätestens am 3. September Deine schriftliche Kündigung beim Vermieter vorliegen muß, damit sie zum 30. November wirksam ist!!!
Hast Du vom "Urzustand" Deiner Wohnung Fotos? Oder gibt es ein Übergabeprotokoll, in dem der Zustand festgehalten wurde?
Du mußt natürlich nicht alles in den alten Zustand zurückversetzen. Insbesondere sieh bloß davon ab, alles dunkel zu streichen!
Wenn Du jetzt helle Farben an den Wänden hast (und die nicht gerade pink oder so was sind), kannst Du getrost alles so lassen.
Ich empfehle Dir trotzdem, in den nächsten Tagen mitsamt Deinem Mietvertrag mal bei sachkundigen Leuten (Anwalt, evlt. Mieterverein) vorbeizuschauen, damit Du bezüglich der Formulierungen in Deinem Mietvertrag auf der sicheren Seite bist.
Nicht alles, was Vermieter behaupten, und nicht alles, was in Verträgen steht, ist auch rechtswirksam!
Habt ihr bei Einzug ein Übergabeprotokoll gemacht, in dem festgehalten wurde, wie die einzelnen Räume aussahen? Waren die Räume (lila, dunkelbraun) frisch gestrichen? Selbst, wenn du Streichen müßtest, was garantiert nicht der Fall ist, da du nach 1 Jahr noch nicht streichen musst, könnte der Vermieter von dir keine bestimmte Farbe verlangen. Es muß ein neutraler Farbton (hell) gewählt werden. Wenn im Mietvertrag nur "Rückgabe im Urzustand" steht, dann ist die Klausel unwirksam, weil kein Renovierungszeitraum angegeben ist. Normalerweise heißt es immer: .. Schönheitsreparaturen sind im Allgemeinen gerechnet ab Mietbeginn oder dem Zeitpunkt der letzten vom Mieter durchgeführten Schönheitsreparaturen - in Küchen, Bädern, Duschen in der Regel alle 3 Jahre; - in Wohn- und Esszimmern, Fluren, Dielen, Toiletten in der Regel alle 5 Jahre und - in allen übrigen Räumen in der Regel alle 7 Jahren durchzuführen. Dann gibt es immer einen Absatz mit %-Sätzen, mit wieviel man sich bei Auszug vor den genannten Zeiträumen an den Malerkosten beteiligen muss. Wenn die Wohnung allerdings bei Mietbeginn nicht frisch gestrichen war, musst du auch nicht Streichen. Falls es kein Übergabeprotokoll gibt, dann hoffe ich, du hast Zeugen oder Fotos, wie die Räume zu Mietbeginn ausgesehen haben. Wenn du googelst, findest du sicher viele Rechtsurteile wegen Schönheitsreparaturen! Nach den neuen Richtlinien wegen Schönheitsreparaturen entscheiden die Gerichte meist für die Mieter, weil oft zumindest ein ungültiger Passus im Mietvertrag ist. Notfalls Anwalt oder Mieterverein!
Viel Glück und vielleicht hat der Vermieter ein Einsehen, wenn er die Räume in einem besseren als den ursprünglichen Zustand zurückbekommt.
Wie andere schon geraten haben: Unbedingt sofort schriftlich kündigen. Wenn du sie selbst beim Vermieter abgibst, dann Erhalt schriftlich mit Datum bestätigen lassen!
Rede mit dem Vermieter und schildere ihm, wie Du die Wohnung übernommen hast. Wenn Du Zeugen hast, hast Du, glaube ich, gute Chancen, auch wenn es zu einem Prozess kommen sollte.
Letztendlich zählt das was in deinem Mietvertrag steht.
Allerdings besagt das neue Mietrecht, dass jeder Mieter selbst bestimmen darf, wie er die Wohnung streichen möchte. Insofern wäre es unsinnig, wenn du die Wohnung nun weiß streichst und der neue Mieter eine andere Farbe drüber streicht.
Meine alte Wohnung war nicht neu gestrichen als ich einzog und deshalb wurde sie von mir beim Auszug auch nicht gestrichen.
Mein Vermieter war damit einverstanden.
Auf Nummer sicher gehst du, wenn du dir Rat beim Mieterschutzbund holst.
Letztendlich zählt das was in deinem Mietvertrag steht.
Nein, denn nicht alles, was in Mietverträgen so steht, ist auch gültig.
Allerdings besagt das neue Mietrecht
Es gibt keine "neues Mietrecht", es gibt nur immer mal wieder geänderte bzw. neuere Rechtsprechung.
Ja er beruft sich ja auf euren Mietvertrag. Da solltest du mal alles ganz genau durchlesen, auch das Kleingedruckte, ob es da was gibt.
Auch an einen Mietvertrag braucht man sich nicht zu halten, wenn die Klauseln rechtswidrig sind. Besonders bei den Schönheitsreparaturen kommt es heutzutage auf jedes Wort an, ob die Klausel überhaupt gültig ist. In den Urzustand versetzen hört sich m.M. auf jeden Fall unwirksam an, zumal nichts von Fristen für das Streichen usw. vermerkt ist.