Mietvertrag per whatsapp gültig?
Ich habe für ein Zimmer in einer Wohnung (400 Euro pro Monat) bei einer Dame eine Zusage per whatsapp erhalten. Nun habe ich allerdings eine andere Option und habe der Eigentümerin des Zimmers (der Dame) per whatsapp geschrieben, dass ich das Zimmer nun doch nicht benötige. Sie ist nun der Meinung, dass ich dennoch 250,00 Euro von mir erhalten möchte, da ja eine Whatsappnachricht auch ein Mietvertrag ist. Sie hat weder eine Kaution von mir, noch liegt ein schriftlicher Mietvertrag vor. Muss ich nun wirklich die 250 Euro zahlen? Gilt der Chatverlauf bei Whatsapp wirklich als Mietvertrag? Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
2 Antworten
Ich darf dir nicht beantworten, ob du die 250 Euro zahlen musst. Denn das wäre Rechtberatung und das steht nur einem Anwalt zu. Ich kann es aber auch gar nicht, denn es kommt auf den genauen Text im Whatsapp Chat an.
Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich sein, mündlich würde auch genügen. Aber das Zustandekommen eines Vertrags entsteht durch eine Willenserklärung beider(!) Vertragspartner. Beide müssen sinngemäß sowas sagen wie "ja Ich vermiete dir das Zimmer zum angebotenen Preis", und der andere sagt so ähnlich wie "ja einverstanden, ich miete es". Kann auch anders formuliert sein, aber sinngemäß so erkennbar. Nun kannst du selber im Chat nochmal nachlesen, ob das so ähnlich abgelaufen ist.
Es gibt zwar die Variante eines mündlichen Mietvertrags, bei dem jedoch die gegenseitige Willenserklärung entweder von Dritten einwandfrei bezeugt wird oder bei dem gewisse Handlungen darauf hindeuten, dass es tatsächlich zu einem Vertragsschluss kam.
Die einseitige Zusage per whatsapp, ist soviel, wie die einseitige mündliche Zusage des Vermieters, dass man als Mietinteressent eine bestimmte Wohnung bekommen kann.
Die darauf folgende Absage per whatsapp zeigt wiederum eindeutig, dass es sich eben nicht um eine gegenseitige Willenserklärung handelte.
Handlungen, die einen mündlichen Mietvertrag belegen würden, wären z. B. die Überlassung der Wohnung (Schlüsselübergabe), die Zahlung der Kaution, sowie die Zahlung der Miete. Damit wäre dann klar:
- Welche Wohnung (Schlüssel)
- Zu welchem Mietpreis (Mietpreiszahlung)
- Für wie hohe Kaution (Kautionszahlung)
Mehr braucht es nicht. Selbst ein Mietvertrag in Form eines Handschlags hätte nur dann eine Wirkung, wenn dann auch solche Taten folgen.
Der Chatverlauf in whatsapp beweist gar nichts und würde auch vor keinem Gericht als Beweismittel anerkannt. Allenfalls als ein Indiz neben anderen.
Nein, musst Du nicht. Es gab und gibt keinen Vertrag.
also ich habe die Dame zuerst kontaktiert und gefragt ob Sie ein Zimmer für mich frei hat. Sie meinte dann, dass sie ein Zimmer für mich hat, das eben 400 Euro kostet. Jenes Angebot habe ich angenommen, habe aber weder eine Kaution oder Ähnliches bezahlt und ihr nun per whatsapp geschrieben, dass ich das Zimmer nun doch nicht benötige. Also muss ich nun die 250 Euro nicht zahlen?