Untervermietung der Wohnung durch den Eigentümer - möglich?

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"Untermietvertrag" wird als Begriff verwendet, wenn ein Mieter einen Teil seiner Mietsache an einen Dritten vermietet. Im Mietrecht gibt es keinen Unterschied zwischen Mietvertrag und Untermietvertrag. Die Vertragsinhalte sind entscheidend, denn die überwiegenden "Untermietverträge" sind Pauschal- oder Inklusivmietverträge. Dabei werden die Betriebskosten außer Heizkosten nicht abgerechnet sondern als Pauschale dem Nettomietpreis hinzu geschlagen, was auch in deinem Fall zutreffen könnte. 

Sollte deine Mietsache vereinbarungsgemäß vom Vermieter überwiegend mit Mobilar ausgestattet sein, gelten solange du allein das Zimmer bewohnst, abweichende Kündiungsfristen (§ 573c) für den Fall einer ordentlichen Vertragskündigung (Vermieter/Mieter).

Sollen wir einen Untermietvertrag abschließen oder wie soll solch ein Vertrag gestaltet werden, damit er rechtskräftig und richtig ist. 

 Das Mietrecht kennt den Begriff Untermietvertrag nicht, denn ein sogenannter Untermietvertrag ist ein ganz normaler Mietvertrag.

Oder sollen wir einen ganz normalen Mietvertrag abschließen?

Irgendwo habe ich gelesen, dass ein Untermietvertrag nur zwischen zwei oder mehreren Mietern möglich ist aber nicht, wenn der Eigentümer seine Wohnung vermietet.

Wenn Jemand eine Wohnung anmietet und diese oder einen Teil davon vermietet, dann spricht man von der sogenannten Untermietung.

Hier in Deinem Fall macht man einen Mietvertrag in dem z.B. ein Zimmer vermietet ist und Küche , Bad , usw mitbenutzt werden dürfen.

MfG

Einen ganz "normalen" Mietvertrag.

Untervermietung bedeutet das jemand die Wohnung, die er selbst gemietet hat, teilweise oder ganz weiter vermietet.

Ist doch naheliegend Vermieterin und Mieter machen einen Mietvertrag.

Es wird ein "stinknormaler" Mietvertrag über den zu nutzenden Anteil der Wohnung abgeschlossen! - Das ist nichts mit Untervermietung, weil das keinen Sinn ergibt!