Per Whatsapp Zahlungsfrist, darf der Vermieter das?
Hallo alle miteinander,
ich habe vor etwa einer Woche meine Nebenkostenabrechnung erhalten. In dem Schreiben dass von meinem ehemaligen Vermieter beigefügt war, stand nur, dass ich die Nachzahlung schnellstmöglich begleichen soll, nichts von einer genauen Frist. Nun habe ich am Wochenende eine Whatsapp Nachricht erhalten, in der steht dass ich den Betrag diese Woche überweisen soll. Ist das rechtens? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
5 Antworten
Per Whatsapp ist das nur eine Erinnerung. Die Frist steht bereits im Anschreiben zur Nebenkostenabrechnung.
Wichtig ist, dass die Abrechnung formal richtig ist, dann tritt die Fälligkeit der Nachzahlung sofort ein (§ 271 (1) BGB i.Verb. mit BGH, Urteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05). In der Praxis gestehen die Gerichte einem Mieter jedoch, je nach Umfang der Abrechnung, eine Frist von zwei bis drei Wochen (LG Berlin, 01. September 2000, Az. 64 S 477) und einem Monat bis zur Zahlung zu (AG Gelsenkirchen, 12. Oktober 1992, Az. 9 C 625/92) zu.
Somit hast Du noch etwas Zeit - vorausgesetzt die Abrechnung ist richtig. Enthält sie Fehler, dann sieht die Lage wieder anders aus
....nun, per WhatsApp ist es natürlich weder eine rechtlich gültige Mahnung noch eine offizielle Zahlungserinnerung....lediglich, die Aufforderung, den offen stehenden Betrag möglichst umgehend zu begleichen....und ja, das darf der Vermieter tun! Wenn Du nicht in der Lage bist, umgehend zu zahlen, solltest Du möglichst schnell Kontakt zu Deinem Vermieter aufnehmen, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann....
Ja, das darf er dir im Whatsapp schreiben, ist nicht verboten. Aber es hat keine rechtliche Relevanz.
Natürlich gilt das schnellstmöglich. Aber es ist keine Frist. Er müßte dir einen Brief (nicht Whatsapp) schicken und eine Frist setzen. Erst dann bist du im Verzug und er könnte das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Also schick einfach die Überweisung los und dann ist alles okay.
... warum nicht, wenn dieser Weg für Mitteilungen so vereinbart wurde.
Die Frist steht ja schon im Anschreiben, so jedenfalls die Frage.
Schnellstmöglich bedeutet sofort. Da braucht es keine Frist. Sei froh das er dich dran erinnert und dir Zeit gibt.
teilweise. Gerichte sehen das anders, denn es muss die Möglichkeit der Prüfung gewahrt werden. Je nach Umfang der Abrechnung werden so also 2-3 Wochen zugestanden. Die eine Woche, die in der Frage angegeben ist, ist somit zu kurz.