Kann ein Untermieter eines möblierten Zimmers das Zimmer abschließen? Ich wohne als Hauptmieterin mi
Ich vermiete in meiner Altbauwohnung ein möbliertes Zimmer an Praktikanten seit 12 Jahren. Ich wohne als Hauptmieterin mit in der Wohnung. Jetzt habe ich erstmalig eine Praktikantin die ihr Zimmer abschliesst, da -so weiss ich- sie sehr schlampig ist und lt. Mietvertrag das Zimmer regelmäßig gereinigt und gelüftet werden muss. Sie ist von morgens 8.oo Uhr bis abends 8.oo Uhr nicht im Haus. Kann ich sie bitten, den Schlüssel zu hinterlegen? Ich bedanke mich vorab für Antworten.
18 Antworten
rechtlich ist das leider nicht möglich. dein pratikant mietet diesen raum. das heißt du hast kein recht in dieses zimmer zu gehen geschweige denn das abschließen zu verhindern. leider ist das so. aber wenn immer mietvertrag steht das lüften und sauberkeit zu den bedingungen gehören hast du zum ersten die chancse ihn aufmersam zu machen dem nachzukommen. zum anderen hast du die möglichkeit ihn dann abzumahnen. folgt dann immer noch keine änderung kannst du ihn fristlos kündigen. hoffe konnte dir helfen
Wie will sie der Mieterin nachweisen,ob sie ihren Verpflichtungen nachkommt,wenn sie das Zimmer nicht betreten darf ? Somit würde auch die Kündigung ( Fristlose ) entfallen,wenn keine anderen Gründe dazu geben sind.
Der Vermieter ist verpflichtet alle zu der Wohnung/zum Zimmer gehörenden Schlüssel auszuhändigen. Auch darf der Vermieter keinen Schlüssel dazu nachmachen. Dazu gibt es genaue Regeln, an die sich der Vermieter zu halten hat: http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Das_Besichtigungsrecht_des_Vermieters.pdf
Dieser Kommentar toppt jeden anderen Blödsinn, den Du geschrieben hast! Schon mal über eine Therapie nachgedacht? Das ist mein voller Ernst, denn irgendwie bist Du...
Sie hat natürlich als Mieterin des Zimmers auch das Recht, dieses abzuschließen. Du als Vermieterin darfst das Zimmer nur betreten, wenn sie es dir gestattet.
Das einzige das dir in dem Falle übrig bleibt, ist mit ihr zu reden in der Hoffnung das sie dann mehr lüftet. Aber du darfst auf keinen Fall ohne ihre Erlaubnis in das Zimmer, weder die Schlüssel verlangen. Du musst dir das so vorstellen, in Spanien z.B. werden fast hauptsächlich nur möblierte Wohnungen bzw. Häuser vermietet (das ist einfach Standard), da kann der Vermieter ja auch nicht die Schlüssel verlangen während die Mieter arbeiten sind. Leider ist es so, dass in dem Moment wo du es vermietest du so ohne weiteres kein Recht hast darein zu gehen. Eine andere Möglichkeit die dir bleibt, falls du dich nicht sonderlich gut mit ihr verstehst, ist ihr eine Frist zu setzten (z.B. wie bei Mietkündigungen) von 3Monaten, in denen sie Zeit hat sich nach den Voraussetzungen im Mietvertrag zu richten wie z.B. das lüften. Und sollte sich keine Änderung ergeben würde die fristlose, da vorab mit der Frist schon angekündigt, Kündigung folgen. MfG :)
Das sind Wohnungen, wo der Mieter nicht mit der Hauptmieterin in der selben Wohnung lebt. Solche Wohnungen werden vom Eigentümer oder der Hausverwaltung vermietet. Das ist eine völlig andere Situation .Hier geht es um ein Privatzimmer in einer Wohnung, die keine WG ist. Untermiete ist anders.
Ist beim Zusammenleben in derselben Wohnug der Wohnraum möbliert untervermietet gelten andere Regelungen. Ich darf ohne Angabe von Gründen dem Untermieter kündigen und zwar mit verkürzten Kündigungsfristen 15.eines Monats zum Ende. Aber meine Frage war rein generell Hier hätte ein Ja oder Nein gereicht. Auf der einen Seite steht das Zimmer offen wenn sie da ist und es sieht grauenhaft aus darin für ein Mädchen, aber egal, sind ja ihre Klamotten. Und dann schliesst sie es ab, wenn sie morgens weg geht. Das habe ich gesehen vom Esszimmer aus,. Das hat sie aber nicht bemerkt. Wo liegt der Sinn darin? Wie schon geschrieben, ich hätte die Frage auch nicht gestellt wenn ich schnüffeln wollte, sondern einen Zweitschlüssel genommen und aufgeschlossen und fertig. Merkt man nicht. Aber das will ich gar nicht, denn ich habe einen unterschriebenen Vertrag, der regelt alles. Bei den Schlüsseln muss sie nur garantieren, dass die Hauptmieterin ihre Rechte auch bei längerer Abwesenheit wahrnehmen kann. Man kann den Schlüssel auch hinterlegen für den Notfall. Es ist nur eine neue Situation für mich, da hier noch niemand das Zimmer abgeschlossen hat und ich meine Räume auch nicht. Bei mir liegt Schmuck herum und viele Antiquitäten, da wäre wohl Abschließen angebracht. Was kann so eine Studentin wohl haben, was die Hauptmieterin ihr stehlen sollte? Sie hat außerdem ein Safe. Irgendwie macht mich das nur traurig, dass ich so jemanden in der Wohnung habe.
Das sind deine eigenen Gesetze, also bitte. Du hast einen Mietvertrag für das Zimmer aufgesetzt als Untermieter und Untermieter haben heute die gleichen Rechte wie Hauptmieter. Sie zahlt auch für das Zimmer Miete. Ich glaube kaum, dass du mit ihr eine Lebensgemeinschaft führst, also verschone uns mit deinen eigenen Gesetzen!
Du hast das Zimmer vermietet,warum sollte sie da das Zimmer nicht abschließen dürfen!!!Wenn ich eine Wohnung Miete,schließe ich meine Eingangstür auch ab und das Zimmer,ist in diesem Moment ihre Wohnung.Warum sollte sie dir den Schlüssel überlassen ? In dem Zimmer hast du nichts zu suchen,da du es Vermietet hast.Du kannst nicht einfach Kontrollieren,ob sie das Zimmer aufgeräumt hat,oder ob sie regelmäßig Lüftet,das könnte ein Vermieter einer Wohnung auch nicht.Nur in Ausnahmefällen,hätte der Vermieter das Recht in die Wohnung bzw.in das Zimmer zu gehen.Wenn vorher im Mietvertrag vereinbart worden wäre,das der Vermieter für den Notfall einen Schlüssel einbehalten darf.Das hast du ja nicht gemacht,sonst hättest du die Frage ja nicht gestellt,ob du sie um den Schlüssel bitten kannst.Außerdem bezweifel ich,das es in dem Zimmer zu einem Notfall kommen könnte.Ich nehme mal an,das außer einer Heizung im Zimmer nichts weiter vorhanden ist,was dich im Notfall berechtigen würde,das Zimmer zu betreten.
Der Vermieter darf nie einen Schlüssel des vermieteten Raumes einbehalten, auch wenn es 10x im Mietvertrag steht, diese Klausel ist ungültig! Die Mieterin wäre gut beraten, wenn sie sich ein neues Schloss macht. Kontrollierst du ihre Post vielleicht auch noch?, würde mich nicht wundern.
In meiner Wohnung kommen die Regel zur Anwendung die ich will! Und wenn ich mir hundert Schlüssel von meinen Zimmern anfertigen lasse, geht das niemanden etwas an!!! Das ist meine Privatsache. In meiner Wohnung hat das Recht kein Rechte! Hier wird wohl verwechselt Eigentümer zum Mieter. Der Eigentümer darf das nicht. Dann käme er ja auch ungefragt in meine Wohnung. Aber ich in meiner Privatwohnung, die nur ab und an einen Gast für das möblierte Zimmer aufnimmt, unterliege nicht diesem Blödsinn. Nur -und das will ich ja gar nicht, weil es nicht notwendig ist - darf ich nicht ungefragt in das Zimmer meines Gastes gehen. Das ist richtig, mehr nicht!