Darf meine Mutter uns einfach so aus dem Haus werfen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Freundin und ich leben bei Meiner Mutter im Haus.
Zwischen uns wurde ein mündlicher Mietvertrag vereinbart.
Es gibt nur eine Meldebescheinigung, diese von meiner Mutter unterschrieben ist. Diese bestätigt das meine Freundin und ich hier wohnen.
Damals habe ich und mein Bruder unser Erbe, nach dem Tod unseres Vaters ihr überschrieben und seit dem ist sie zu einem bösen Menschen geworden.
Wir haben die Bescheinigung und haben Kontoauszüge, da wir ihr jeden Monat 400 Euro überweißen (Miete und Nebenkosten). Bis jetzt hat Sie es auch nie dem Fianzamt gemeldet das Sie Miteinahmen hat.
Unser Verhältnis zu meiner Mutter ist nicht mehr das beste.Darf sie uns von heute auf Morgen rausschmeißen?
Vielen Dank im Voraus
6 Antworten
Mündliche Verträge sind ebenso binden wie schriftliche. Anhand der Mietzahlungen könnt ihr nachweisen, das ein solcher Vertrag besteht. Die Vermieterin ist also an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden.
Ohne Grund kündigt kein Vermieter. Zudem bezieht sich dieser § auf eine fristlose Kündigung.
Auch die ordentliche Kündigung müsste ein Vermieter begründen. Es gibt genügend unwissende Vermieter, die ohne Grund versuchen zu kündigen....
Wohnt ihr in einer separaten Wohnung? Dann muß sie die Kündigungsfristen beachten, wenn ihr nachweislich Miete zahlt.
Wir wohnen im Haus in einer abgetrennten Wohneinheit. Außer das Bad. Das befindet sich im Flur.
Die Lage des gemieteten Wohnraumes im Haus ist unerheblich.
Dann benenne bitte die Zusammensetzung der Mieterpartei und/oder weise nach, dass du mit deiner Freundin einen gemeinsamen Haushalt führst.
Wie lautet der Verwendungszweck auf der Mietüberweisung?
Ein Erbe des Vaters kann von den Kindern nicht an die Mutter "überschrieben" weden. Wie lautet hier das Testament? Nach deinem Kommentar wäre deine Mutter im Vorteil, warum wird sie daher "böse"?
Verwendung lautet: Miete und Nebenkosten Monat und Jahr.
Wir sind verlobt und wohnen in einem eigenen Haushalt im Haus.Meine Freundin besitzt eine Meldebescheinigung.
Mein Bruder, meine Mutter und ich erbten das Haus nach dem Gesetz, nach dem Tod meines Vaters. Auf dem Amgericht haben wir das Erbe angennomen. Paar Wochen später haben wir über einen Notar, also mein Bruder und ich, meiner Mutter alles überschrieben.
Es gibt also einen Übertragungsvertrag. Warum hast du dir da kein Wohnungsreht nach § 1093 BGB gesichert? Hat eure Mutter euch mit einer Zahlung abgefunden?
Diese Verlobung hat vor dem Gesetz in bezugauf ein Wohnrecht deiner Verlobten keine Wirkung. Nur eine Ehe würde deine Verlobte vor einer Kündigung schützen. Ein selbständiger Haushalt stellt sich u.a. durch eine gemeinsames Girokonto dar. Schon deshalb, weil du die Miete bezahlst, wäre das wichtig. Du könntest auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft als Beleg vorweisen....
Nein, wir haben kein Geld bekommen. Meine Freundin überweißt mir ein Teil der Miete auf mein Konto und ich überweiße es an meine Mutter. Wir haben nur einen mündlichen Mietvertrag. Aber meine Mutter hält sich nicht an abgesprochen Abmachungen.
In einem mündlichen Mietvertrag gilt nur das Bürgerliche Gesetzbuch. Mündliche Absprachen sind Schall und Rauch. Dein Statement hinsichtlich der Mietzahlung verrät aber eine neue Konstellation: Du hast einen mündlichen Mietvertrag mit deiner Mutter und deine Freundin hat mit dir einen mündlichen Untermietvertrag, denn sie zahlt an dich Miete.
Daher könnte deine Mutter spitzfindig dir eine unerlaubge Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte nachweisen, dich abmahnen und im weiteren kündigen. Wenn sie auf diesen Dreh kommt, sieht es für euch schlecht aus.
Welch mündlichen Abmachungen hält deine Mutter nicht ein?
Es war am Anfang vereinbart, das ein Teil des Geldes, dass meine Freundin und ich an sie zahle in Renovierungen gesteckt wird. Es war vereinbart das unsere Wohnung neue Fenster bekommt oder das wir eine Abtrennung im Flur bekommen, quasi eine zusätzliche Tür.
Solltest du ei Übergabeprotokoll haben, wo das vermerkt ist, aber keine Fristen gesetzt wurden, dann kannst du noch lange darauf warten. Du hättest dann gemietet wie gesehen.
Alles doof gelaufen...Was soll ich am besten machen?
Auch ein mündlich geschlossener Vertrag hat Gültigkeit.
Nein darf sie nicht. Ein mündlicher Vertrag ist genauso gültig wie jeder andere. Natürlich ist es schwer zu beweisen, was vereinbart wurde. Deswegen hat man am besten immer einen Zeugen mit. Aber offiziell zu beweisen, dass ihr den Vertrag habt, wird in eurem Fall denke ich nicht schwer.
Ohne Grund ist das nicht möglich.....§ 543 BGB