Nebenkosten Abrechnung per Whatsapp erhalten?

8 Antworten

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Die Zustellung ist entscheidend, nicht das Datum auf der Abrechnung. Erfolgte die Zustellung nicht bis 31.12.18, 18:00 h, ist sie verfristet erfolgt und die Nachzahlung nicht mehr fällig.

Die Begründung des V. für die Verspätung ist Unsinn, er hätte dir ja die Textnachricht fristgerecht senden können

Die Form der Zustellung war ja in Ordnung, sie wurde nur zu spät gesendet.

Wenn er Dich per Whatsapp erreichen konnte, hätte er Dich auch schon viel früher fragen können, wie Deine neue Adresse lautet. Er hat den Termin versäumt und hat wohl jetzt große Probleme zu beweisen, dass Dir die Abrechnung noch innerhalb der Frist zugegangen ist.

Aber mal unabhängig von der Frist: Ist die Abrechnung ansonsten in Ordnung und betrifft sie den tatsächlichen Verbrauch, also Energie, die Du verbraucht hast, Wasser, das Du verbraucht hast usw., was spricht dagegen, die Nachzahlung dennoch zu leisten?

Schwierig ist es natürlich immer, wenn Dinge angeführt werden, die nach so langer Zeit schwer nachprüfbar sind, z. B. solche Leistungen, wie Hausmeister- und Schneeräumdienste etc. Aber wenn solche Kosten keine Probleme hier verursachen, dann zahl doch einfach, was Du verursacht hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
schwamm81 
Beitragsersteller
 18.01.2019, 14:51

Vermieter hat schon 1300 euro meiner kaution einbehalten, weil er angeblich vergessen hat mir mit zuteilen das die miete sich erhöht hat. Also sprich rückwirkend für glaub ich 5 jahre mieterhöhung einbehalten hat. Dazu kommt das ich jedes jahr mehr nachzahlen musste, anfangs warens nur paar euro (vorrauszahlungen wurden erhöht jedesmal) und mittlerweile vermzte ich dahinter ein system. Deshalb bin ich jetzt auch sehr genau und versuche dieses abzocke zu entgehen.

bwhoch2  18.01.2019, 15:57
@schwamm81

Dann würde ich ihn auch sauber auflaufen lassen.

Das mit der Mieterhöhung geht auch nicht. Wenn er vergessen hat, die Mieterhöhung mitzuteilen, dann hat er Pech gehabt. Du kannst ihn mit besten Erfolgsaussichten verklagen. Lass mal einen Anwalt ran.

Er kann dir selbstverständlich eine Nebenkosten-Abrechnung vom letzten Jahr (2018) noch zukommen lassen, aber in schriftlicher Form.

Bei uns werden z.B. heute erst Heizkosten, Kalt- und Warmwasser usw. abgelesen und dann kommt die Abrechnung meistens im März-April, so etwas ist ganz normal.

schwamm81 
Beitragsersteller
 18.01.2019, 09:51

Die abrechnung ist für 01.01.2017 bis 31.12.2017

danitom  18.01.2019, 10:33
@schwamm81 Die Abrechnungsfrist

Der Vermieter muss jährlich über die Nebenkosten abrechnen. Die dafür geltende Abrechnungsfrist ist im § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB festgelegt.

Hiernach muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens mit Ablauf des 12. Monats nach Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums schriftlich zugegangen sein.

Beispiel:
  • Der Abrechnungszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Der Abrechnungszeitraum endet somit am 31. Dezember. Daher muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens am 31. Dezember des Folgejahres vorliegen, damit die Abrechnung wirksam ist.

Hier kannst du alles nachlesen, was NK-Abrechnung betrifft:

https://www.refrago.de/Nebenkostenabrechnung_Fristen_Bis_wann_muss_ein_Vermieter_eine_Betriebskostenabrechnung_erstellt_haben_und_welche_Fristen_gelten.frage418.html

Das hat dein Vermieter jetzt schlau gemacht, denn er meinte jetzt es ganz schnell noch zu tun. Er muss es dir aber schriftlich übermitteln und somit würde ich es nicht mehr bezahlen.

anitari  18.01.2019, 09:14
aber in schriftlicher Form.

Wo steht das?

danitom  18.01.2019, 10:34
@anitari

Siehe meine Antwort über die Abrechnungsfrist.

Hiernach muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens mit Ablauf des 12. Monats nach Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums schriftlich zugegangen sein.

Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, und du die Abrechnung erst nach dem 31.12. bekommen hast (also mehr als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes) dann musst du eine Nachzahlung nicht mehr leisten (ein Guthaben müsste dir aber noch ausgezahlt werden).

Per WhatsApp dürfte sowieso nicht gültig sein.

Er behauptet das er mich nicht kontaktieren konnte, da Ihm meine neue Adresse fehlt

Er hat doch aber offensichtlich deine Handynummer und kann dich jederzeit nach deiner Adresse fragen.

schwamm81 
Beitragsersteller
 18.01.2019, 09:50

Das dacht ich mir eben auch

Formvorschrift

bei öffentlich gefördertem Wohnraum

Bei öffentlich gefördertem und somit preisgebundenem Wohnraum bedarf die Nebenkostenabrechnung immer der Schriftform, sofern der Vermieter Nachzahlungen einfordert (§§ 20 IV 1, 4 VII NMV, 10 I WoBinG).

bei preisfreiem Wohnraum

Bei einem preisfreien Wohnraum bedarf die Nebenkostenabrechnung keiner bestimmten Form. Das Gesetz schweigt hierzu. Hier bestimmen rein praktische Gegebenheiten die Notwendigkeiten.

Die Nebenkostenabrechnung bedarf einer schriftlichen Darstellung - hier ist Textform ausreichend und sie kann auch elektronisch übermittelt werden.

keine neue Adresse des Mieters

Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig zu erstellen und zu übersenden. Das beinhaltet auch, dass er im Fall einer unbekannten neuen Adresse des betreffenden Mieters zeitnah zumutbare Maßnahmen ergreifen muss, um die Anschrift in Erfahrung zu bringen. Hier stehen ihm verschiedene Möglichkeiten offen:

  • Einwohnermeldeamt – Hat der Mieter seine Meldepflicht erfüllt, bekommt der Vermieter beim Einwohnermeldeamt Auskunft über die aktuelle Adresse.
  • Post – Im Falle eines Nachsendeantrags kann der Vermieter mithilfe der Anschriftenprüfung der Post die gewünschte Information erhalten.
  • Detektiv – Diese Option ist dann denkbar, wenn es sich um sehr hohe Nachforderungen handelt. Der Mieter müsste in diesem Fall die Kosten für den Detektiv tragen.

Für den Fall eines Rechtsstreits kann er somit Beweise vorlegen, dass er alle zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft hat.

Die Zustellung per Whats-App ist also zulässig, sofern kein öffentlich geförderter Wohnraum vorlag - die NK-Abrechnung ist allerdings zu spät eingegangen; der Vermieter hätte versuchen müssen, die NK-Abrechnung per Post an die alte Adresse zuzustellen - dann wäre die Post weitergeleitet worden, da ein Nachsendeauftrag vorlag.