Rechnung mit 300 Euro von Hausverwaltung erhalten?

6 Antworten

"Unsere Leitung von unserer Wohnung wurde in die Wohnung über uns verlegt."

Dieser Satz ist völlig unverständlich, wenn bis dato keine Leitung vorhanden war. Die Leitung ist vermutlich im Kabelplan zwar eingezeichnet aber in der Installationsphase nicht so verlegt worden.

Wenn nun die beauftragte Firma den Auftrag falsch ausführt und dabei einen Schaden an der Zuleitung der Nachbarn verursacht, dann haftet sie für den Schaden und lässt ihn durch ihre Versicherung regulieren, auch für den folgenden finanziellen Schaden der betroffenen Nachbarin.

Die Hausverwaltung kann gegen dich keinen Rechtsstreit führen. Eventuell kann die Nachbarin gegen dich eine Zahlungsklage vorbringen. War denn die Hausverwaltung Auftraggeberin der Instandsetzung des Kabels der Nachbarin? Das erscheint mir hier auch noch sehr merkwürdig.

andreas077089 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 16:46

Ja. Ein kabel war nicht vorhanden. Dann war unitymrdia da. Fernsehen ging oben nicht. Nach 1 tag wiedee gekommen und alles gut. Die nachbarin hat die firma beauftragt. Rechnubg wurde auf hausverwaltunf erstellt. Es war nicht unitymedia. Es war private firma. Ich wusste nicht dass kostenentstehen und keiner hat das gesagt

Gerhart  06.02.2021, 09:09
@andreas077089

Die Hausverwaltung darf dir keine Rechnung zur Bezahlung übergeben, wenn die Rechnung an die Hausverwaltung durch die 2. Firma gestellt wurde. Gib die Rechnung zurück mit der Bemerkung deiner Unzuständigkeit.

Das warst nicht Du, das war Unity Media— sie haben verursacht, dass die andere Bewohnerin ‚ohne‘ da stand.

Das würde ich klarstellen und die Technung hochoffiziell an UM weitergeben.

Weder Du noch die andere BW haben was falschgemacht. Ein Anwalt wird das ggf bestätigen (sprich: Klär nicht nur ab, ob die Forderung an Dich korrekt ist..sondern auch, wer dann in Regress zu nehmen ist)

Wenn die eure Leitung nutzen, kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr dafür verantwortlich seid.

andreas077089 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 15:11

Unsere leitung wurde nach oben verlegt. Wir hatten keine.

Ich würde ja sagen, wer den Auftrag erteilt , zahlt auch.

Aber in deinem Fall würde ich einen Anwalt befragen.

Wenn der Schaden, der zum Ausfall in der über euch liegenden Wohnung geführt hat, eindeutig durch UM verursacht wurde, und UW dies auch bestätigt hat, dann hätte der bertoffene Eigentümer nicht eigenmächtig eine Drittfirma beauftragen dürfen mit der Entstörung. Zunächst war und ist UM die Störungsbehebung zu überlassen.

Wenn überhaupt, hätte der Geschädigte hier einen Ersatzanspruch seiner Kosten gegen UM, aber das geht weder die HV noch euch als Mieter etwas an.

Insofern ist mir hier unklar, was nun die HV von euch will. Als ihr diese Wohnung angemietet habt, war da ein Anschluss vorhanden? Ist der im MV genannt? Oder habt ihr eigenmächtig einen Auftrag an UM erteilt, euch einen neuen Anschluss zu legen, und dabei wurde das Kabel nach oben beschädigt? Letzteres hätte der Zustimmung der WEG bzw. der HV bedurft., und würde euch ggfs. schadenersatzpflichtig machen.

andreas077089 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 14:45

Der Abschluss war nicht vorhanden, unser Anschluss wurde in die obere Wohnung verlegt. Nein, im Mietvertrag wurde nichts gesagt. Unitymedia war vor ort und hat vom keller in unsere Wohnung die leitung verlegt extra, damit das funktioniert im ganzen haus.

Kabel wurde nicht beschädigt, das ist ja unser kabel unserer wohnung, der einfach dann benutzt wurde, deshalb hatten die wohnungen über uns kein Fernsehen.

Als in 2 tagen UM da war, wurde dann eben extra leitung verlegt in unsere wohnung, damit das geht.

FordPrefect  05.02.2021, 15:11
@andreas077089
Der Abschluss war nicht vorhanden

Dann hättet ihr UM aber auch nicht einfach damit beauftragen dürfen, eine Leitung zu ziehen.

Nein, im Mietvertrag wurde nichts gesagt. Unitymedia war vor ort und hat vom keller in unsere Wohnung die leitung verlegt extra

Ohne Zustimmung der WEG oder HV ist das schlicht unzulässig. Ihr könnt doch nicht einfach durch fremdes Eigentum eigenmächtig Leitungen verlegen lassen. Ja, wenn es in der Wohnung sonst keine Anschlussmöglichkeit gibt, kann der VM das Verlegen einer Leitung auf Kosten des Mieters nicht verweigern, aber das entbindet den Mieter doch nicht, dies vorab mit dem Vermieter bzw. der HV zu klären.

Jetzt haftet ihr ggfs. als Schadenersatz tatsächlich gegenüber der anderen Partei.

andreas077089 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 15:13
@FordPrefect

Wohnung ohne fernsehen und internet?

FordPrefect  05.02.2021, 15:15
@andreas077089

Und? Was nicht Teil des MV ist, wird auch nicht zugesichert. Und selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass es gar keine Anschlussart gab (kein DSL, kein Antennenfernsehen / DVB-T2), könnte die WEG euch das Leitungslegen auf eigene Kosten zwar nicht verweigern, aber zustimmen müsste sie trotzdem.