Mietvertrag kurz nach Einzug wieder kündigen?
Hallo, wir sind gerade in eine neue Wohnung eingezogen (1.2.) und möchten diese gerne so schnell wie möglich wieder verlassen. Es gibt keine Sonderklauseln oder Kündigungsverzicht. Der Vertrag ist "ganz normal".
Gibt es sowas wie eine 2 wöchige Frist, in der man zurücktreten kann? Ansonsten ist die Frage, ob man einen Mietvertrag direkt nach dem Einzug wieder kündigen kann - also ganz normal fristgerecht.
Danke & lg A
8 Antworten
Bei einem Mietvertrag gibt es kein Rücktrittsrecht.
Du kannst den Mietvertrag noch heute kündigen mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum 30.04.
Allerdings sollte das Schreiben möglichst noch heute (spätestens am 03.02.) beim Vermieter eintreffen,
hatte ich gerade noch hinzugefügt - gleicher Gedanke
Ein Rücktrittsrecht gibt es hier nicht. Selbstverständlich (wenn weder Befristung noch Kündigungsverzicht vereinbart sind) kannst du sofort wieder kündigen. Wenn du es schaffst, dass die Kündigung bis einschl. 3. Februar dem Vermieter nachweisbar zugestellt ist, kannst du jetzt noch zum 30. April fristgerecht kündigen. Unbedingt dann noch heute per Einwurfeinschreiben kündigen (Einlieferung am Postschalter), dann ginge die Post noch heute auf den Weg und könnte aller Voraussicht am 3.2. im Bk des Vermieters eingeworfen sein. Das ist der Moment der rechtswirksamen Zustellung.
Begründen musst du die Kündigung als Mieter nicht. Sie muss aber unbedingt von allen im MV eigetragenen Mietern unterschrieben sein, sie wäre sonst unwirksam.
Nein, ein Rücktrittsrecht gibt es im Mietrecht nicht, bzw. nur dann wenn es ausdrücklich vereinbart wurde - und das ist sehr unwahrscheinlich.
Ansonsten ist die Frage, ob man einen Mietvertrag direkt nach dem Einzug wieder kündigen kann - also ganz normal fristgerecht.
Wenn es keinen gegenseitigen Kündigungsverzicht gibt und der Vertrag nicht wirksam befristet ist, könnt ihr nach heutigem Stand zum 30.04. kündigen. Dafür muss die schriftliche Kündigung spätestens am 03.02. (= dritter Werktag) beim Vermieter vorliegen.
In Österreich hängt das davon ab ob die Mietwohnung ins MRG (Mietrechtgesetz) fällt oder nicht...wenn ja müsst ihr 1 Jahr in der Wohnung bleiben und habt danach eine 3 Monatige Kündigungsfrist...wenn die Wohnung ins ABGB fällt ist der Vertrag das Gesetz..
Allerdings würde ich auf jeden Fall mit dem Vermieter reden damit ihr eine einvernehmliche Lösung findet.
Ich kenne mich leider nur im Österreichischen Gesetz aus..
Ich hoffe ich konnte dir trotzdem helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christof Udier
Gibt es sowas wie eine 2 wöchige Frist, in der man zurücktreten kann?
Nein. Essei denn es steht im Mietvertrag. Was ich aber bezweifel.
Ansonsten ist die Frage, ob man einen Mietvertrag direkt nach dem Einzug wieder kündigen kann - also ganz normal fristgerecht.
Wenn der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist, könnt Ihr noch bis 3.2. zum 30.4. kündigen.
Morgen oder Übermorgen ginge auch noch.