Mietrecht Kündigung Monatsmitte
Hallo, meine Frage bezieht sich auf Kündigungsfristen beim Mietrecht. Mein Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Wohnung bewohne ich seit Mitte 2008. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Soweit ist eigentlich alles klar. Was ist aber nun, wenn ich zum 15. eines Monats die Wohnung kündigen möchte. Beziehen sich die drei Monate immer auf den Monatsletzten oder kann auch die Monatsmitte als Kündigungsdatum herangezogen werden. Als konkretes Beispiel. Ich kündige fristgerecht. Das Schreiben bekommt mein Vermieter vor dem 15. April. Ich kündige zum 15. Juli. Geht das? Leider habe ich über Google da nicht wirklich was aussagekräftiges gefunden. Vielen Dank für die Hilfe!
6 Antworten
Geht das?
Geht nicht.
Die 3 Monate Kündigungsfrist sind grundsätzlich Kalendermonate und nur zum Ende eine Monats möglich.
Wenn Dein VM Deine Kündigung am 15.4.13 bekommt, endet die Kündigungsfrist am 31.7.13.
Was anderes wäre es wenn Dein VM die Kündigung am 4.4.13 beim Vermieter wäre, dann endet die K-Frist am 30.6.13, da der April noch zur K-Frist gezählt wird.
Hier das aussagekräftigste was es nur gibt. Der entsprechende § des BGB
DH!
Was ist aber nun, wenn ich zum 15. eines Monats die Wohnung kündigen möchte. Beziehen sich die drei Monate immer auf den Monatsletzten oder kann auch die Monatsmitte als Kündigungsdatum herangezogen werden.
Wenn mietvertraglich nicht anders vereinbart, kann man immer nur mit der dreimonatigen Frist zum Ende des drítten Monats kündigen.
Als konkretes Beispiel. Ich kündige fristgerecht. Das Schreiben bekommt mein Vermieter vor dem 15. April. Ich kündige zum 15. Juli. Geht das? Leider habe ich über Google da nicht wirklich was aussagekräftiges gefunden
Ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter ist es keine fristgerechte Kündigung.
Der Wortlaut des § 573 c (Kündigungsfrist) ist: "Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
Der dritte Werktag ist nicht der 15. und ein Monat ist nicht am 15. abgelaufen...
Das ist wortwörtlich zu nehmen...
Es können natürlich auch andere Vereinbarungen bzgl. der Kündigung mit dem Vermieter getroffen werden; nur laß Dir das dann auch schriftlich bestätigen.
Du kannst das nur nicht erzwingen.
Das geht nur, wenn der Vermieter damit einverstanden ist - also wirst du ihn fragen müssen.
Will er das nicht, kannst du erst zum 31. Juli kündigen.
nein, die fristen beziehen sich auf die monate...aber...in der regel will der nachmieter ja gerne früher die schlüssel haben....