kann ich einen 2 Jahres Mietvertrag vorzeitig kündigen?
Ich habe einen Mietvertrag über 2 Jahre abgeschlossen. Ich möchte mir vorher bereits eine neue Wohnung suchen. Habe ich das Recht ohne Grund den Vertrag, natürlich mit der gesetztlichen Frist, zu kündigen?
11 Antworten
Falls der Kündigungsverzicht nur den Mieter betrifft ist diese Klausel nicht wirksam und Du könntest mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Der BGH hat vor längerer Zeit entschieden, daß ein gegenseitiger ordentlicher Kündigungsverzicht in einem unbefristeter Mietvertrag bis max. 4 Jahre wirksam ist, d.h. Du kannst zwar ausziehen, aber der Vermieter kann dann auch die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsverzichtsfrist verlangen.
Hast Du dagegen einen Zeitmietvertrag mit einem berechtigtigten Befristungsgrund unterschrieben endet das Mietverhältnis exakt zu diesem Termin. Eine Kündigung wäre dann nicht notwendig.
Sowohl den Zeitmietvertrag, als auch den MV mit dem Kündigungsverzicht kannst Du eigentlich nur außerordentlich mit einem wichtigen Grund vorzeitig kündigen. Ein wichtiger Grund wäre z.B. nicht, daß man in eine andere Wohnung ziehen will, oder daß man z.B. die Miete nicht mehr aufbringen kann, oder daß man eine ETW gekauft hat und dort umziehen will usw. usf.
Danke Nemisis2010, ja es handelt sich um einen Zeitmietvertrag, der durch Eigenbedarf des Vermieters begründet ist. Ich denke hier hilft nur mit dem Vermieter zu sprechen. vielen Dank
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Welche fristlosen Kündigungsgründe des Mieters, "insbesondere eines Verschuldens (des Vermieters die) unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der (...) Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann" entnimmst du der Fragestellung?
Der Kommentar sieht keinen Kündigungsverzicht vor.
Es kommt auf den Wortlaut im Vertrag an. Wenn du einen Zeitmietvertrag über 2 Jahre hast, dann muss der Grund für die Befristung angegeben sein und zwar ganz genau: z. B. Eigennutzung des Vermieters etc. Hast du aber einen Mietvertrag mit gegenseitigem Küdigungsverzicht für 2 Jahre, dann hast du keine Chance. Es sei denn dein VM kommt dir entgegen und akzeptiert möglicherweise einen Nachmieter. Müssen muss er das nicht!
Bitte den genauen Wortlaut der Befristung angeben:
... ja es handelt sich um einen Zeitmietvertrag mit Grund des Eigenbedarfs.
Ich deute die Schnipseljagd so, dass ein befristeter Mietvertrag vorliegt über einen Lauf von zwei Jahren mit der Begründung eines dann zu erwartenden Eigenbedarfes. Damit ist die Klausel wirksam und du musst zum Ablauf die Wohnung verlassen ohne zu kündigen. Eine Kündigung zum früheren Zeitpunkt ist nicht möglich.
Ich habe einen Mietvertrag über 2 Jahre abgeschlossen.<
Die Frage ist erst zu beantworten wenn wir wissen welchen Vertrag hier abgeschlossen wurde.
Handelt es sich um einen Kündigungsverzicht bis 4 Jahre möglich.
oder
Ist es ein qualifizierter Zeitmietvertrag.
leider habe ich die Glaskugel nicht dabei.
Ich stimme werbon zu - ohne den genauen Vertragstext zu kennen - kann man nur sagen:
wenn es sich um einen gegenseitigen Kündigungsverzicht oder einen qualifizierten Zeitmietvertrag handelt, kann der nicht einseitig gekündigt werden. Dann bleibt es nur übrig, mit dem Vermieter zu sprechen, ob er einer Aufhebung des Vertrages zustimmt.
Du kannst dann also nur auf Verständnis und Entgegenkommen deines Vermieters hoffen. Vielleicht hast du ja eine gute Begründung und kannst ihn von einem Aufhebungsvertrag überzeugen.
Die Frage beantwortet sich in beiden Fällen gleich: Nein.
Von einer unwirksamen Vereinbarung kann hier jedenfalls niemand ausgehen.
Nein. Du musst dich mit dem Vermieter einigen.
Wie ich aus allen Antworten entnehmen konnte, wird das meine einzige Chance sein. Ob der Vermieter es akzeptiert werde ich ja sehen, sonst muss ich meine Lebensplanung halt wieder umstellen. Ich danke allen für die hilfreichen Antworten
sorry, ich kannte bis dato die Unterschiede nicht. Es ist ein Zeitmietvertrag.