Wohnungsummeldung: Gilt der Tag des Einzugs oder das Datum Beginn Mietvertrag als Fristbeginn?
Hallo, wir haben gerade eine kleine Meinungsverschiedenheit: gilt bei einer Wohnungsummeldung der Tag des Einzugs in die neue Wohnung als Beginn der Frist zur Ummeldung? Oder gilt der Tag, an dem der Mietvertrag beginnt, als Start dieser Frist? Also wenn man schon zwei Wochen, bevor der Mietvertrag überhaupt läuft, in die Wohnung durfte. Bei meiner Freundin ist das nämlich gerade so und sie hat in den nächsten Tagen keine Zeit für die Ummeldung.
5 Antworten
Maßgebend ist der tatsächliche Einzug.
Wenn Deine Freundin keine Zeit hat für die Ummeldung, kann das in der Regel aber auch eine andere Person mit Vollmacht für sie machen. Ruft einfach mal beim Einwohnermeldeamt an und fragt nach, was Ihr dann genau bräuchtet.
Der Einzig ist der Termin.
Die Frist ist eh nebensächlich. Ich hab mich nach meinem letzten Umzug auch erst 3 Monate später umgemeldet und kenne Leute die seit über nem Jahr zwei Strassen weiter wohnen. Beim Stadtwechsel sollte man sich nur nicht so viel Zeit lassen.
Gesetzlich ist die Ummeldefrist 1 Woche. Es kann eine kostenpflichtige Verwarnung oder eine Bußgeld kosten, wenn man die Frist überzieht.
die frist beginnt am tag des einzuges.sobald man sich in der neuen wohnung aufhält.der mietvertrag hat nicht zu interessieren. man hat 7 tage nach einzug zeit,sich umzumelden.. dauerts länger,kanns teuer werden. aber viele einwohnermeldeämter sind sehr kulant,es ist dann nicht schlimm,wenn man erst am 8. oder 9. tag kommt.
Der Tag des Einzugs gilt, Du kannst ja noch in der alten Wohnung wohnen und schon den Mietvertrag für die neue Wohnung haben.